Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker [wasiy]

Aussprache: wasiy
arabisch:
وصي
persisch:
englisch: executor of last will

Bild: Szene von Ghadir Chum, wo Prophet Muhammad (s.) seinen Testamentsvollstrecker vorstellt

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Ein Testamentvollstrecker ist derjenige, der für die ordnungsgemäße Erfüllung  eines Testaments [wasiyya] verantwortlich ist. In der Regel ist es - falls nicht anders vom Verstorbenen festgelegt, der nächstverwandte Erbberechtigte (z.B. der älteste Sohn [ibn]). Es steht dem Testamentslasser allerdings frei, seinen Testamentsvollstrecker selbst zu bestimmen.

Bei den Propheten und Imamen ist der Testamentsvollstrecker auch gleichzeitig derjenige, der den Auftrag zur Bewahrung der geistigen Hinterlassenschaft hat. Bei den elf Verstorbenen der Zwölf Imame (a.) war der Testamentsvollstrecker (plural [ausiyā’, اوصياء]) jeweils der folgende Imam.

Prophet Muhammad (s.) hatte als seinen Testamentsvollstrecker Imam Ali (a.) erwählt, worin Konsens unter Muslimen besteht. Geteilter Meinung hingegen sind Schiiten und Sunniten über die daran gekoppelten Konsequenzen. Während Sunniten Imam Ali (a.) lediglich als Sachverwallter bzw. Bevollmächtigter der persönlichen Habseligkeiten des Propheten Muhammad (s.) verstehen, ist diese Bevollmächtigung für Schiiten der letzte Beweis im Leben des Propheten Muhammad (s.) in einer Kette von Beweisen, dass Imam Ali (a.) sein rechtmäßiger Nachfolger ist.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de