Gebetstrennung
Trennung zwischen zwei Gebeten (al-fadhl bayna as-salatayn)

Aussprache: al-fadhl bayna as-salaatayn
arabisch:
الفصل بين الصلاتين
persisch:
فصل میان دو نماز
englisch:
separation between the two prayers

.Bücher von Allama Tabatabai finden Sie im Verlag Eslamica.

Der Ausdruck „die Trennung zwischen zwei Gebeten“ (al-fadhl bayna as-salatayn) ist eine empfohlene [mustahab] Pause zwischen zwei aufeinander folgenden Ritualgebeten.

Während bei Sunniten alle fünf Ritualgebete des Tages eigene, voneinander unabhängige Gebetszeiten aufweisen, sind die Gebetszeiten bei Schiiten flexibler und es gibt zwei überlappende Zeiträume. So beginnt der Zeitraum für das Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] und Nachmittagsgebet [salat-ul-asr] am Sonnenhöchststand bzw. Zenitstand und endet am Abend [maghrib], wenn nach dem Sonnenuntergang die Röte am gegenüberliegendem östlichen Horizont verschwindet. In diesem Zeitraum dürfen beide Ritualgebete unmittelbar nacheinander, also zeitlich verbunden gebetet werden (siehe: Tawsih-ul-Masa'il Nr. 729 ff. von Imam Chomeini). Anders ausgedrückt beginnt die individuelle Gebetszeit für das eigene Nachmittagsgebet [salat-ul-asr], sobald man das Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] verrichtet hat. Die gleiche Regelung gibt es für die Kombination von Abendgebet [salat-ul-maghrib] und Nachtgebet [salat-ul-ischa].

Diese Regeleung führt in der Praxis dazu, dass in den Moscheen beim Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] im Anschluss an das erste der beiden Ritualgebete Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] und Nachmittagsgebet [salat-ul-asr] oder Abendgebet [salat-ul-maghrib] und Nachtgebet [salat-ul-ischa] das jeweils andere gebetet wird. Es bleiben dennoch fünf eigenständige Pflichtgebete mit jeweils eigener Absicht, Eröffnung und Beendigung. Die Praxis heißt: „das Zusammenlegen beziehungsweise unmittelbar aufeinanderfolgende Verrichten zweier Gebete“ [الجمع بين الصلاتين].

Andererseits ist es auch bei Schiiten empfohlen [mustahab], eine Pause zwischen den Gebeten einzurichten. Diese Pause wird unter dem Ausdruck „die Trennung zwischen den zwei Gebeten“ oder „das getrennte Verrichten zweier Gebete“ behandelt. Es bedeutet, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Gebet eine hinreichende Unterbrechung liegt. Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass das zweite Gebet erst zu einer späteren Zeit verrichtet wird.

Als deutliche Trennung kommen infrage:

bulletein längerer zeitlicher Abstand
bulletdie Verrichtung der vorgesehenen freiwilligen Gebete zwischen den beiden Pflichtgebeten
bulletVerlesung eines umfangreichen Bittgebets
bulletOrtswechsel

Bei der Fragestellung geht es auch darum, ob für das zweite Ritualgebet ein gesonderter Gebetsruf [adhan] erfolgen soll oder man sich mit einem Gebetsruf [adhan] aber zwei Gebetsaufrufen [iqama] begnügt.

In diesem Zusammenhang wird von dem Mindestmaß einer Trennung gesprochen, die eingehalten werden sollte, wobei sie nicht festgelegt ist. Vorbeter mit einer theologischen Ausbildung machen daher nach einer kurzen Pause einen Schritt vor (mit dem rechten Fuß vorangehend) und einen Schritt wieder zurück (mit dem linken Fuß vorangehend). Neben der zeitlichen Pause soll damit auch eine Art Ortwechsel symbolisch angedeutet werden.

Auch zwischen Gebetsruf [adhan] und Gebetsaufrufen [iqama] eine Unterbrechung einzulegen empfohlen [mustahab].

Die Trennung zwischen Gebetsruf [adhan] und Gebetsaufrufen [iqama] erfolgt durch ein Gebet von zwei Gebetsabschnitten [raka], einen Schritt, kurzes Sitzen, eine Niederwerfung [sadschda], Gottesgedenken, ein Bittgebet oder Schweigen.

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