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.Bücher
von Allama Tabatabai finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Ausdruck „die Trennung zwischen zwei Gebeten“ (al-fadhl
bayna as-salatayn) ist eine
empfohlene [mustahab] Pause zwischen zwei aufeinander
folgenden
Ritualgebeten.
Während bei
Sunniten alle fünf
Ritualgebete des Tages eigene, voneinander unabhängige
Gebetszeiten aufweisen, sind die
Gebetszeiten bei
Schiiten flexibler und es gibt zwei überlappende Zeiträume. So beginnt der Zeitraum
für das
Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] und
Nachmittagsgebet [salat-ul-asr] am
Sonnenhöchststand bzw. Zenitstand und endet am
Abend [maghrib],
wenn nach dem Sonnenuntergang die Röte am gegenüberliegendem
östlichen Horizont verschwindet. In diesem Zeitraum dürfen
beide
Ritualgebete unmittelbar nacheinander, also zeitlich
verbunden gebetet werden (siehe: Tawsih-ul-Masa'il
Nr. 729 ff. von
Imam
Chomeini). Anders ausgedrückt beginnt die
individuelle
Gebetszeit für das eigene
Nachmittagsgebet [salat-ul-asr], sobald man das
Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] verrichtet hat. Die gleiche
Regelung gibt es für die Kombination von
Abendgebet [salat-ul-maghrib] und
Nachtgebet [salat-ul-ischa].
Diese Regeleung führt in der Praxis
dazu, dass in den
Moscheen beim
Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] im Anschluss
an das erste der beiden
Ritualgebete
Mittagsgebet [salat-uz-zuhr] und
Nachmittagsgebet [salat-ul-asr] oder
Abendgebet [salat-ul-maghrib] und
Nachtgebet [salat-ul-ischa] das jeweils andere gebetet
wird. Es bleiben dennoch fünf eigenständige Pflichtgebete mit
jeweils eigener Absicht, Eröffnung und Beendigung. Die Praxis
heißt: „das Zusammenlegen beziehungsweise unmittelbar
aufeinanderfolgende Verrichten zweier Gebete“ [الجمع بين
الصلاتين].
Andererseits ist es auch bei
Schiiten
empfohlen [mustahab], eine Pause zwischen den Gebeten
einzurichten. Diese Pause wird unter dem Ausdruck „die
Trennung zwischen den zwei Gebeten“ oder „das getrennte
Verrichten zweier Gebete“ behandelt. Es bedeutet, dass
zwischen dem ersten und dem zweiten Gebet eine hinreichende
Unterbrechung liegt. Das kann insbesondere dadurch geschehen,
dass das zweite Gebet erst zu einer späteren Zeit verrichtet
wird.
Als deutliche Trennung kommen infrage:
 | ein längerer zeitlicher Abstand |
 | die Verrichtung der vorgesehenen freiwilligen Gebete
zwischen den beiden Pflichtgebeten |
 | Verlesung eines umfangreichen
Bittgebets |
 | Ortswechsel |
Bei der Fragestellung geht es auch darum, ob für das zweite
Ritualgebet ein gesonderter
Gebetsruf [adhan] erfolgen soll oder man sich mit einem
Gebetsruf [adhan] aber zwei
Gebetsaufrufen [iqama] begnügt.
In diesem Zusammenhang wird von dem Mindestmaß einer
Trennung gesprochen, die eingehalten werden sollte, wobei sie
nicht festgelegt ist.
Vorbeter mit einer theologischen Ausbildung machen daher
nach einer kurzen Pause einen Schritt vor (mit dem rechten Fuß
vorangehend) und einen Schritt wieder zurück (mit dem linken
Fuß vorangehend). Neben der zeitlichen Pause soll damit auch
eine Art Ortwechsel symbolisch angedeutet werden.
Auch zwischen
Gebetsruf [adhan] und
Gebetsaufrufen [iqama] eine Unterbrechung einzulegen
empfohlen [mustahab].
Die Trennung zwischen
Gebetsruf [adhan] und
Gebetsaufrufen [iqama] erfolgt durch ein Gebet von zwei
Gebetsabschnitten [raka], einen Schritt, kurzes Sitzen,
eine
Niederwerfung [sadschda], Gottesgedenken, ein
Bittgebet oder Schweigen.

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