Übereinstimmung
  Übereinstimmung der Umma [idschma-(ul-umma)], Konsens der Gelehrten [idschma-(ul-ulama)]

Aussprache: idschma-a
arabisch:
اجماع
persisch:
englisch: Consensus of the Ummah

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Der Konsens [idschma] ist die Kurzbezeichnung des Konsensus der Rechtsgelehrten [mudschtahid] und ist damit eine der Quellen der Erkenntnis für das islamische Recht [scharia].

Je nachdem, ob es als Übereinstimmung der islamischen Weltgemeinschaft [ummah] oder Konsens der Gelehrten angegeben wird, erfolgt die Bezeichnung "idschma-ul-umma" oder "idschma-ul-ulama".

Manche Gelehrte unterscheiden drei Arten von Konsensus: Den Konsensus durch ausdrückliche Aussage, durch die nachgewiesene Praxis und durch die stillschweigende Billigung einer Tat oder Aussage.

Bei allen Unterschieden im Bereich des Konsensus geht die Legitimität desselben auf den Grundgedanken zurück, dass der Konsensus der Rechtsgelehrten [mudschtahid] in keiner Weise im Widerspruch zum Heiligen Qur'an und zur Verfahrensweise [sunna] stehen könne.

In der geschichtlichen Praxis gab es allerdings nie einen Konsensus in Detailfragen, sondern sie bezogen sich immer nur auf die Grundlagen. Zudem gab es zunächst keinen Konsens zwischen Gelehrten der Sunniten und Schiiten. Zudem betraf der Konsens aus praktischen Gründen meist nur eine Region, da z.B. der Konsens der Gelehrten von Mekka nicht mit einem möglichen Konsens der Gelehrten von Kufa abgestimmt wurde.

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