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Die unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) ist eine Art der
Scheidung, bei der eine Rückkehr zur Ehe nicht möglich
ist, ohne erneut die Eheformel zu rezitieren.
Die unwiderrufbare Scheidung unterscheidet sich somit von
der
Widerrufbaren Scheidung (Talaq al-Ridsch'i).
Die unwiderrufbare Scheidung wird unter anderem in folgende
Kategorien unterteilt:
In einigen Handbüchern des praktischen Rechts wird auch
eine andere Form der unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in)
erwähnt, die als Scheidung durch die religiöse Autorität
bezeichnet wird. Bei dieser Form der Scheidung führt die
religiöse Autorität die Scheidung im Auftrag einer Frau gegen
ihren Mann durch, der ihr weder Unterhalt zahlt, noch sich von
ihr scheiden lässt. Diese Art wird auch durchgeführt, wenn der
Mann nachweislich Gewalt gegen seine Frau anwendet.
Bei der unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) ist die
Frau während ihrer
Wartezeit [iddah] keine
Mahram-Verwandte für den Mann, so dass die
Bedeckungsregeln zu beachten sind. All gegenseitigen
Verpflichtungen entfallen. Ist die Frau jedoch [zum Zeitpunkt
der Scheidung] schwanger, ist der Mann verpflichtet, ihr bis
zur Geburt des Kindes Unterhalt zu zahlen.