Vergeltung
  Vergeltung [kisas]

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Vergeltung [kisas], zuweilen als Wiedervergeltung übersetzt, ist im islamischen Recht [scharia] ein von Staat anzuordnende Methode des Strafrechts, um Straftaten für den Geschädigten zu "vergelten" bzw. durch die Androhung der Vergeltung präventiv Straftaten zu vermeiden.

Bei der Einführung der Vergeltung ging es vor allem darum, vorher bestehende maßlose Racheaktionen unter Arabern auf eine strafrechtliches und allein vom Staat zu bestimmendes und auszuführendes Maß zu begrenzen. Das willkürliche und unverhältnismäßige Stammesrecht wurde in ein maßvolles Staatsrecht überführt. Alternativ zur Vergeltung können durch eine Entschädigungszahlung [diyya] u.U. die Vergeltungen abgewandt werden. So gilt zwar z.B. bei Mord die Todesstrafe, sie kann aber auch ausgesetzt werden, wenn die Betroffenen auf die Vergeltung verzichten. Die Vergebung wird übereinstimmend bei allen Muslimen höher eingestuft als das Recht auf Vergeltung, selbst wenn jenes Recht besteht. Es ist aber kein persönlich umsetzbares Recht, so dass "Selbstjustiz" ausgeschlossen ist, sondern ein vom Islamischen Staat zu gewährleistendes Recht. Die vollständige Gerechtigkeit wird aber erst im Jenseits erreicht werden. So ist auch eines der Namen Gottes "Der Vergelter". Um niemals mehr eingefordert zu haben, als einem zusteht, wird den Muslimen stets die Hinwendung auf die sichere Seite der Vergebung empfohlen.

Komplexer wird der Umgang mit feindlich gesonnenen Staaten im zwischenstaatlichen Beziehungen eingestuft. Hier wird auf einen Vers im Heiligen Qur'an verwiesen, der Leben in der Vergeltung beschreibt: "In der Wiedervergeltung liegt für euch Leben, o ihr Einsichtigen, auf dass ihr gottesfürchtig werdet" (2:179). Gemeint ist, dass ein Islamischer Staat verpflichtet dazu ist, gegnerische Staaten genau so zu behandeln, wie diese sich gegenüber dem Islamischen Staat verhalten, da sie sonst dazu angeregt werden, ihre Feindseligkeit zu vergrößern.

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