.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die eine geschiedene oder verwitwete
Frau einhalten muss, bevor sie wieder heiraten darf. Bei einer geschiedenen Frau
aber auch bei einer Frau nach Ablauf einer
Zeitehe [mut'a]
beträgt diese Wartezeit nach
Imam Chomeini 3
Monate, bei der Witwe 4 Monate und 10 Tage. Im
Heiliger Qur'an wird
das Thema unter anderem in dem
Versen 2:234-235 erwähnt.
In der Wartezeit darf allerdings durchaus die
Absicht [niyya] zu
einer zukünftigen Ehe
gefällt werden. Im Rahmen der Wartezeit wird auch immer sicher gestellt, dass
jedes Kind seinen eigenen Vater kennt, was unter anderem eines der Gründe für die
Wartezeit ist.