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Die Zahiriya ist eine mittlerweile
kaum noch praktizierte
Rechtsschule Rechtsschule des
Islam,
die auf den Gelehrten Da'ud ibn Chalaf zurückgeht, welcher im
9. Jh. n.Chr. im
Irak
lebte. Ihr Gedankengut ähnelt dem des
Wahhabismus.
Der Name dieser
Rechtsschule leitet sich vom arabischen Begriff "Zahir"
ab, was "sichtbar" bzw. "offenkundig", "Äußeres" im Gegensatz
zu "batin" (Inneres) bedeutet.
Die zentrale Lehre der Zahiriya bestand darin, dass sie
ihre
Rechtsurteile [fatwa] aus einem wörtlichem Verständnis des
Heiliger Qur'an und der
Verfahrensweise [sunna] ableitete, da sie die Auffassung
vertrat, man könne diese Quellen nur durch wörtliche Auslegung
verstehen. Folglich unterschied sie sich dadurch jedoch auch
stark von den meisten anderen
Rechtsschulen.
Die Zahiriya entstand im 9. Jh. n.Chr. im
Irak.
Da in dieser Zeit die
Islamische Weltgemeinschaft [umma] durch viele
Meinungsverschiedenheiten in den
islamischen Rechtswissenschaften gespalten war, bekam die
Zahiriya aufgrund ihrer Einfachheit und ihrer
fundamentalistischen Exegese der Quellen schnell Zulauf und
verbreitete sich bald bis ins entfernte, damals muslimisch
bevölkerte Spanien, wo diese Schule durch den Zahiriten
Ibn
Hazm al-Andalusi erbreitet und später im 12. Jh. für 15
Jahre unter Sultan Ya'qub al-Mansur zur einem festen
Rechtssystem wurde.
Innerhalb des
Islam
blieb die Zahiriya bis zm 14. Jh. n.Chr. vereinzelt immer
wieder Orientierungspunkt in Zeiten gespaltener Meinungen,
denn durch ihre "Reinheit von Interpretationen" gab sie in
diesen Zeiten den besten Halt. Es scheint, als sei die
Zahiriya in der Folgezeit inmitten der
Hanbaliten aufgegangen. Ihr grundlegendes Gedankengut
findet sich im
Wahhabismus wieder. Ansonsten ist die damalige
Rechtsschule inzwischen gänzlich unbekannt.