Zakat-ul-Fitr ist eine der
religionsrechtlichen Abgaben im
Islam.
Sie wird fällig in der Nacht zum
Fitr-Fest, also nach dem letzten
Fastentag im
Monat
Ramadan.Die Berechnung der
Zakat-ul-Fitr ist abhängig von der Teilnehmerzahl am letzten
gemeinsamen
Fastenbrechen [iftar]. Dabei entrichtet jeder Versorger
bzw. Gastgeber eine Abgabe im Wert der Anzahl der
religiös erwachsen Teilnehmer, die zu Beginn des
letzten
Fastenbrechens [iftar] anwesend waren. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Teilnehmer am Mahl
Muslim
ist oder nicht, Familienmitglied oder nicht; auch für
nichtmuslimische Gäste wird die Abgabe entrichtet.
Diese
Regelung hat dazu geführt, dass beim letzten
Fastenbrechen im Gegensatz zu anderen Abenden im
Monat
Ramadan die Familien meist untereinander sind und
Besuche vermieden werden oder erst nach dem
Fastenbrechen erfolgen, damit man andere finanziell nicht
belastet und jeder die Zahlung für sich und seine Familie
tätigt.
Die
Qualität des gespendeten Mahls bzw. dessen Gegenwert muss
mindestens dem Niveau des eigenen üblichen Mahls entsprechen,
wobei die
Vorbilder der Nachahmung bestimmte Mindestgrenzen angeben.
Die Abgabe wird an einen derjenigen
Zakat-Empfänger entrichtet, an den auch die
Zakat
entrichtet werden kann.