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Für Gold besteht gemäß
dschafaritischer
Rechtsschule
die Pflicht zur Zakat,
falls es sich um Gold als Zahlungsmittel handelt.
Voraussetzung für die
Zakat ist, dass sie
den
Zakat-Freibetrag überschreiten.
Gemäß
Imam Chomeini
beträgt der
Zakat-Freibetrag für Gold 15
Miskal, was
einen Gewicht von ca. 67,5 g entspricht, wobei das Reingewicht des Goldes gemeint ist. Für die darüber hinaus gehende Masse ist eine
Zakat von 2,5% der
überschüssigen Masse zu entrichten.