.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Zulässigkeitsgrenze ist die Entfernung ausgehend von der
Heimat,
nach deren Überschreitung eine
Reise
beginnt.
Eine
Reise
beginnt bei Erfüllung der Absicht zu einer
Reise
erst ab dem Überschreiten der Zulässigkeitsgrenze.
Die
Definition der Zulässigkeitsgrenze ist die Stelle außerhalb
der Heimatstadt, an dem der
Gebetsruf der Stadt, Dorf usw., nicht (mehr) zu hören ist
bzw. wäre oder an dem ihre Mauern bzw. Grenzgebäude nicht
mehr zu sehen sind bzw. wären. In der Regel werden 4
Farsach (Maßeinheit) als Zulässigkeitsgrenze
angegeben. Diese wurden ehemals als 23,0512 km umgerechnet. Abhängig von der
Rechtsschule kann es hierbei Unterschiede geben.
Im
Dezember 2018 kam auf Basis einer Forschungsarbeit ein Gremium
von Großgelehrten im Büro von
Imam
Chamene'i zu dem Schluss, dass die Zulässigkeitsgrenze
nunmehr 41 km (hin und zurück) und dementsprechend 20,5 km für
den einfachen Hinweg.