.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Zwangsheirat
oder Zwangsehe wird eine
Heirat
bezeichnet, bei der mindestens eine der beiden Partner nicht
aus freiem Willen die Zustimmung zur Eheschließung erteilt.
Eine solche Form der
Heirat
ist im
Islam
verboten [haram], die
Heirat
selbst ungültig und unter Umständen der Ehemann der
Vergewaltigung schuldig.
Zwar liegt formal eine Zwangsheirat
dann vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht
einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat bzw.
sich genötigt fühlt, aber in den meisten Fällen der
Zwangsheirat erfolgt der Druck (meist von den eigenen Eltern)
derart subtil, dass Außenstehende es nicht bemerken können,
außer einer der Partner protestiert öffentlich dagegen. I
n den
meisten Fällen der Zwangsheirat unter
Muslimen liegt eine Vereinbarung von Eltern vor, die meist
eng miteinander verwandt sind (z.B. Geschwister bei der
Cousinheirat), so dass eine Ablehnung durch die Kinder den
gesamten Familienfrieden stören würde. Derartige
Eheschließungen sind fast immer gekoppelt an einen geringen
Bildungsstand im Allgemeinen und skurrile Vorstellungen über
den
Islam im Besonderen. Zuweilen liegen auch Androhung oder
Anwendung von Gewalt vor. Bei ausdrücklichem Protest von
Seiten der Braut oder des Bräutigam wird aber zumeist ein
psychischer Druck erzeugt, der für Außenstehende schwer zu
erfassen ist, so dass das Phänomen nicht immer offensichtlich
wird.
Zwar betont die UNICEF, dass eine Menschenrechtsverletzung
wie die Zwangsehe nur in einem patriarchalischen Umfeld
möglich sei, in denen Mädchen und Frauen benachteiligt und
diskriminiert werden, aber hierbei wird oft übersehen, dass
sehr oft die Mütter die treibende Kraft bei der Zwangsehe
sind.
Da in der
Westlichen Welt die Ursache des Verbrechens oft mit dem
Islam
in Verbindung gebracht wird, fällt auch die Bekämpfung so
schwer, da als Gegenmaßnahme oft die Entfremdung vom
Islam
angeregt wird, was selbst bei den Betroffenen Personen zu
Gegenreaktionen führt, die dann die Zwangsehe als geringeres
übel in Kauf nehmen. Hingegen ist die Bekämpfung der Zwangsehe
in Kooperation mit dem
Islam viel erfolgversprechender.
Im
Islam ist es eindeutig verboten, jemanden gegen seinen
oder ihren Willen zu verheiraten. Mehrere
Überlieferungen des
Propheten Muhammad (s.), die rechtschulenübergreifend
akzeptiert sind belegen das Zustimmungsrecht insbesondre der
Braut unabhängig davon, ob es sich um eine erste Eheschließung
oder weitere Eheschließung (nach Scheidung oder Verwitwung)
handelt. Zudem hat
Propheten Muhammad auch eine Zwangsehe für ungültig
erklärt. Oft wird eine Zwangsehe im Zusammenhang mit einer
Imam-Ehe erwähnt, wobei für die
islamische Eheschließung die Anwesenheit eines Imams gar
nicht notwendig ist.
Als mögliche Ursachen für Zwangsverheiratungen werden neben
materiellen Interessen (das Familieneigentum soll in der
Großfamilie bleiben) und einem skurrilen nicht näher
definierbarem "Ehrengefühl" und Fragestellungen des
Aufenthaltsstatus' im Ausland auch oft die eigene
Zwangsverheiratung der Eltern angegeben. Alle Faktoren gehen
fast immer einher mit einem niedrigen Bildungsstand, so dass
die beste Ursachenbekämpfung in der Beseitigung des
Bildungsmisstandes liegt.
In fast allen
muslimischen Ländern ist die Zwangsheirat - neben dem
religiösen Verbot - auch staatlich verboten und stellt einen
Straftatbestand dar.
Imam
Chamene'i sagte zu dem Thema: "Aus der Sicht des Islam
besitzt die Frau bei der Wahl ihres Ehemanns absolute Freiheit
und niemand darf der Frau dieses Recht aberkennen. Im Laufe
der Geschichte sind auf Unwissenheit beruhende und falsche
Bräuche in islamischen Gesellschaften entstanden. Diese haben
keinen Bezug zu den lichterfüllten Geboten des Islam."