Ein Gläubiger oder eine Gläubige darf,
wenn Allah und sein Gesandter eine Angelegenheit
entschieden haben, nicht die Möglichkeit haben, in ihrer
Angelegenheit frei zu wählen. Und wer gegen Allah und
seinen Gesandten ungehorsam ist, der befindet sich in
einem offenkundigen Irrtum.
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