Abu Huraira

Abu Huraira

Ursache und Wirkung seiner Überlieferungen

Sayyid Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi

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13. Der Heilige Prophet Muhammad (s.) vergisst zwei Gebetsabschnitte (Rakat) beim Pflichtgebet

Buchari und Muslim berichteten in ihren Sahih-Werken beim Thema Vergesslichkeit, dass Abu Huraira erzählte, der Heilige Prophet Muhammad (s.) habe einstmals beim Nachtgebet oder beim Nachmittagsgebet nur zwei Rakat (Gebetsabschnitte) gebetet, dann habe er den Friedensgruß gesprochen; und dann stand der Prophet auf, ging zur Kanzel im Vorderteil der Moschee und legte die Hand an einen Pfosten. Unter den Moscheebesuchern waren Abu Bakr und Umar, aber sie getrauten sich nicht, deswegen (wegen des unvollständigen Gebets) den Propheten anzusprechen. Dann stürzten sich die Leute auf den Propheten, und sie sagten: „Hast du das Pflichtgebet (Salat) abgekürzt?“ Und ein Mann, dem der Heilige Prophet (s.) den Namen Dhul-Yadain gegeben hatte, fragte: „Hast du vergessen, oder hast du abgekürzt?“ Der Heilige Prophet Muhammad (s.) sagte: „Weder habe ich vergessen, noch habe ich abgekürzt.“ Dhul-Yadain sagte dazu: „Dann hast du vergessen!“ Daraufhin sprach der Prophet zwei Rakat (nachträglich), rezitierte den Friedensgruß, rezitierte dann die Lobpreisung „Allahu-Akbar“ (Gott ist am Größten) und verrichtete die Niederwerfung .

Bemerkungen

Dieses Hadith Abu Hurairas enthält eine Niederwerfung des Propheten wegen Vergesslichkeit; aber dieses Hadith ist aus mehreren Gründen nicht akzeptabel.

Erstens, solch eine grobe Vergesslichkeit passiert nur dann, wenn ein Mensch beim Beten gar nicht an das rituelle Gebet denkt und ganz andere Gedanken hegt. Dies geschieht bei jenen, die beim Gebete unaufmerksam sind. Gewiss sind die Propheten Gottes weit entfernt von solchen Abweichungen, und solch eine Tat der Vergesslichkeit wurde über gar keinen Propheten jemals gehört, und noch viel weniger vom größten und letzten Propheten, der über alle solche Beschuldigungen erhaben ist.

Zweitens, die Hadith Abu Hurairas zeigte, dass der Heilige Prophet Muhammad (s.) zunächst leugnete, das Pflichtgebet abgekürzt zu haben oder vergesslich gewesen zu sein, es in Gänze zu sprechen. Wie konnte er danach zustimmen, doch vergessen zu haben? Selbst wenn wir es für gegeben annehmen, dass er von solcher Vergesslichkeit nicht frei ist, so stimmen alle Muslime überein, dass er sicherlich fern von Hochmut war und ihm schnelles Daherplaudern gegen eine Tatsache fern lag.

Drittens, Abu Huraira scheint in diesem Hadith verwirrt zu sein, da seine Gedanken sich widersprachen. Einmal sagte er, dass der Heilige Prophet Muhammad (s.) ein Pflichtgebet darbrachte, entweder das Mittagsgebet oder das Nachmittagsgebet, oder das Nachtgebet, und dann legte sich Abu Huraira auf das Asr-Gebet fest. Wieder ein drittes Mal sagte Abu Huraira: “Als ich gemeinsam mit dem Propheten Gottes das Mittagsgebet verrichtete!“, und er legte sich auf das Zuhr-Gebet fest. All diese Versionen sind in den Sahih-Werken Bucharis und Muslims aufgezeichnet, und die Kommentatoren der Sahih-Werke fühlen sich sehr verwirrt, die Versionen zu erklären.

Viertens, dieses Hadith Abu Hurairas zeigt klar, dass der Heilige Prophet Muhammad (s.) nach den ersten beiden Gebetsabschnitte (Rakat) seine Gebetsstelle verließ, zur Kanzel im Vorderteil der Moschee ging, ein Gespräch mit den Leuten führte, und in dieser Weise endete das Gebet. Wie konnte er dann das Gebet fortsetzen und nur die verbleibenden zwei Gebetsabschnitte (Rakat) verrichten, nachdem die Ungültigkeit des vorigen Gebets klar geworden war?

Fünftens, der Mann, der als Dhul-Yadain in diesem Hadith genannt wird, ist in Wirklichkeit Susch Schimalain Ibn Abd Amr, ein Verbündeter der Bani Zuhra, und er wurde Märtyrer in der Schlacht zu Badr - das war fünf Jahre, bevor Abu Huraira nach Medina kam und den Islam annahm. Dies wird vom Oberhaupt der Bani Zuhra, Muhammad bin Muslim Zuhri bestätigt, wie im Isaba-Buch von Ibn Hadschar Asgalani, im Istiab und in allen Kommentatoren der beiden Sahih-Werke Bucharis und Muslims gezeigt wird. Das wird auch von Sauri in zwei höchst verlässlichen Hadithen bestätigt, die von ihm erzählt wurden, und von Abu Hanifa, als sie dieses Hadith Abu Hurairas durchdiskutiert hatten und ein Urteil dagegen erließen, wie von Nuvi im Kommentar zum Sahih-Werk Muslims gezeigt wurde. Nisai zeigt ebenfalls, dass Dhul-Yadain mit Susch Schimalain identisch ist. Der gleiche Punkt wird weiter von Imam Ahmad in seinem Musnad-Werk, Band 2, Seite 271 und Seite 284 geklärt.

Es ist auch bemerkenswert, dass die Version dieses Hadith Abu Hurairas, wie sie von Muslim in seinem Sahih-Werk, Band 2, Seite 216, genommen wird, diese Worte Abu Hurairas enthält: „Als ich einst das Zuhr-Gebet (Mittagsgebet) mit dem Propheten Gottes verrichtete, rezitierte er den Friedensgruß (Salam) nach zwei Gebetsabschnitten (Rakat)...“ bis zum Ende des Hadith, einschließlich des Gesprächs mit Dhul-Yadain usw. Da Dhul-Yadain in der Badr-Schlacht den Märtyrertod fand, fünf Jahre, bevor Abu Huraira nach Medina zum Heiligen Propheten Muhammad (s.) kam und den Islam annahm, ist Abu Hurairas ganzes Hadith überhaupt nicht glaubhaft.

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