Al-Mizan
Al-Mizan - Auslegung des Qur'an

Aussprache: tafsiir al-miizaan
arabisch:
تفسير الميزان
persisch: تفسير ميزان
englisch: Al-Mizan

Mehr zum Thema siehe: Al-Mizan

Al-Mizan - Auslegung des Qur’an

„dem Herrn der Welten (2), dem Allerbarmer, dem Barmherzigen (3)

“Ar-Rabb“ (Herr, Gebieter, Meister) ist der Herr, der alle Angelegenheiten Seines Dieners regelt. Das Wort konnotiert die Idee des Eigentumsrechts, des Besitzes. Eigentümerschaft in unserer sozialen Struktur ist eine spezielle Beziehung zwischen Dingen – eine Beziehung, die dem Eigentümer erlaubt, so mit dem Eigentum zu verfahren, wie es ihm beliebt. Wenn wir sagen: „Dieses Ding gehört uns“, dann zeigt das, dass wir in einer speziellen Beziehung zu diesem Ding stehen, die uns erlaubt damit zu verfahren, wie auch immer wir es wollen.

Ohne diese Beziehung, würden wir über keine Autorität gegenüber jenem Ding verfügen. Aus jenem sozialen Kontext heraus betrachtet, handelt es sich dabei um ein Konzept, das von der Gesellschaft entwickelt wurde, welches aber über keine reale Existenz außerhalb unserer Vorstellungskraft verfügt. Diese Idee wiederum ist als Ableitung von einem anderen Konzept zu sehen, welches im Gegensatz dazu real und deutlich erfahrbar ist und das ebenfalls als “Eigentümerschaft“ bezeichnet wird:

Unsere Gliedmaßen und unsere Sinne, wie das Sehen, das Hören, die Hände und Füße, gehören uns – sie existieren nur wegen unserer Existenz. D.h.: Sie besitzen keine unabhängige Existenz, sondern sie sind vollkommen abhängig von uns in ihrem Bestehen und in ihrer Fortdauer. Wir verwenden sie so, wie wir es wollen. Hierbei handelt es sich nun um ein reales Besitzverhältnis.

Bei jenem Eigentumsrecht, das Allah zugeordnet werden kann, handelt es sich jedenfalls um dieses reale Besitzverhältnis, das nicht nur auf einer subjektiven Sichtweise basiert. Jenes reale Besitzverhältnis kann nicht getrennt von der Verwaltung der Angelegenheiten, die das Eigentum betreffen, betrachtet werden. Denn das Eigentum ist nicht nur in seiner Existenz vollkommen abhängig vom Eigentümer, sondern auch in Bezug auf alle Angelegenheiten, die seine Existenz betreffen.

Allah ist „ar-Rabb“, der Herr aller Dinge, denn der Herr ist der Eigentümer, der sich um die Angelegenheiten aller Dinge in Seinem Besitz kümmert und diese verwaltet – und nur Allah alleine besitzt diese Eigenschaft.

„al-'Ālamīn“ ist der Plural von al-'Ālam (die Welt), was wörtlich bedeutet: „Das, womit jemand vertraut ist, was er kennt“. Das grammatikalische Schema, das hierbei zur Anwendung kommt, bezeichnet für gewöhnlich Instrumente oder Mittel. So beispielweise al-Qālab (Gussform, Schablone, Instrument, um etwas zu formen), al-Chātam (Siegel, Instrument, das zum versiegeln verwendet wird) und a-āba' (Stempel, Instrument, womit ein Abdruck gemacht werden kann).

Das Wort al-'Ālam wird zur Bezeichnung des Universums verwendet – was die gesamte Schöpfung beinhaltet. Es wird aber auch verwendet um jede Gattung oder Spezies individuell und getrennt voneinander zu bezeichnen, wie beispielsweise die anorganische Welt, die Pflanzenwelt, die Tierwelt, die Menschenwelt. Es kann auch angewendet werden um eine Untergruppe einer Spezies zu bezeichnen, wie die Arabische Welt, die Afrikanische Welt usw. Diese letztere Bedeutung trifft für den Kontext dieser Verse am besten zu: Jene Verse, die die besten Eigenschaften von Allah aufzählen, bis zum „Herrscher am Tages des Gerichts“. Das Gericht ist alleine den Menschen vorbehalten, gemeinsam noch mit den Dschinn (Dämonen; Feuerwesen, die wie der Mensch einen freien Willen besitzen). Demnach beziehen sich jene “Welten“ auf die Welten der Menschen und der Dschinn und deren Untergruppen. Das Wort „al-'Ālamīn“ (die Welten) wurde in dieser Bedeutung auch in anderen qur´anischen Versen verwendet. So sagt Allah: „... Allah hat dich auserwählt und gereinigt und erwählt vor den Frauen der Welten“ (3:42); „...auf dass er ein Warner für die Welten sei“ (25:1); „...Wollt ihr eine Schandtat begehen, wie sie keiner in den Welten vor euch begangen hat?“ (7:80).

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