Al-Mizan
Al-Mizan - Auslegung des Qur'an

Aussprache: tafsiir al-miizaan
arabisch:
تفسير الميزان
persisch: تفسير ميزان
englisch: Al-Mizan

Mehr zum Thema siehe: Al-Mizan

Al-Mizan - Auslegung des Qur’an

„dem Herrscher am Tage des Gerichts“ (4)

Wir haben zuvor bereits die Bedeutung von Eigentumsrecht und Besitz im Sinne von Herrschaft erläutert. Das Wort “al-Mālik“ wird abgeleitet von “al-Milk“ (Besitz, etwas zu besitzen). Manche Rezitatoren des Heiligen Qur´an lesen dieses Wort jedoch auch als “al-Malik“ (der König, der Souverän), abgeleitet von “al-Mulk“ (Königreich, Land).

Der König ist derjenige, der die Autorität besitzt die Angelegenheiten seiner Nation oder seines Volkes zu regeln, trotzdem gehört ihm die Nation oder das Volk selbst nicht. Mit anderen Worten, er verfügt lediglich über die Autorität das Land zu verwalten und dessen Administration zu leiten.

Verschiedene Rezitatoren haben Gründe für ihre jeweilige Präferenz bei der Aussprache dieses Wortes angegeben, aber die Tatsache bleibt bestehen, dass Allah sowohl der Herrscher und Meister, als auch der König ist und beide Worte sind daher als gleichermaßen richtig anzusehen, soweit es die göttliche Autorität betrifft. Von einer linguistischen Perspektive aus betrachtet, wird das Wort “König“ generell im Kontext einer bestimmten Zeit oder historischen Periode verwendet. So sagt man “der König jener Zeit“, aber man sagt nicht “der Meister / Herrscher / Besitzer jener Zeit“, denn das würde jene Bedeutung eines Königs übersteigen und zu weit ausdehnen. In diesem Vers hat Allah das Wort in Bezug auf einen bestimmten Tag verwendet. Demnach wäre es aus linguistischer Sicht zutreffender zu sagen “König des Tages des Gerichts“. Des Weiteren hat Allah das Wort “Königreich“ im Kontext desselben Tages auch in anderen Verse verwendet: „...Wessen ist das Königreich an diesem Tag? Es ist Allahs, des Einzigen, des Allbezwingenden“ (40:16).

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