Zivilisation und ...

Azmi Efendis Gesandtschaftsreise an den preußischen Hof

Ein Beitrag zur Geschichte der diplomatischen Beziehungen Preußens zur Hohen Pforte unter Friedrich Wilhelm II.

Dissertation Otto Müller 1918 n.Chr.

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Zustand der Munition, der Arsenale und der Geschützmagazine

Auf den Geschützen und Munitionslagern in den in Preußen gelegenen Festungen und Forts ist in Berlin ein Arsenal genanntes, zweistöckiges Zeughaus. Im ersten Stock befinden sich Kanonen, Mörser und Bomben sowie dazu gehörige Artilleriebedarfsgegenstände, und im zweiten Stock sind Gewehre, Säbel und Pistolen, sowie sonstige Schießgeräte. Alles ist sauber und poliert, wie wenn es heute aus den Händen des Meisters käme, auf Gestelle (eigentl. Dreifuße) gelagert.

Wenn nun einem Soldaten sein Gewehr, sein Säbel oder seine Pistole zerbricht, so wird ihm aus den vorhandenen Waffenbeständen Ersatz geliefert. Wieviel Stücke aber ausgegeben werden, soviele werden gleich wieder ersetzt und an ihren Platz gelegt. So werden immer ihre Waffenbestände in genügendem Maße für 3 Armeekorps vorrätig und bereit gehalten. Außerdem wird das nötige Geschirr samt den Deichseln und Schwengeln, sowie sonstige Artillerieerfordernisse für die Geschützwagen und dessen Pferde in getrennten Magazinen aufbewahrt, und jedes Magazin gehört zu je einem Regiment. Falls es zum Beispiel erforderlich wird, 40 oder 50 Geschütze nach einem Orte zu entsenden, so kennt die Mannschaft jedes Regimentes ihr Magazin und kann sofort alles Erforderliche aus diesem Magazin herausholen und so die Geschütze ausrüsten. Da ihre starken und ausdauernden Pferde im Stall bereitstehen, so vermögen sie in einem Tage die Wagen zu bespannen und nach ihrem Bestimmungsorte aufzubrechen.

Alle jene staatlichen Waffen nun haben ein besonders gezeichnetes Abzeichen, wodurch sie kenntlich sind. Falls etwa einen der Soldaten die Lust ankäme, sie zu verkaufen oder zu vertauschen, so würde niemand sie von ihm annehmen können. Außerdem mustern ihre Offiziere auch den ganzen Tag sowohl ihre Mannschaften wie deren Ausrüstung Wenn ein Waffenstück eines Soldaten fehlt oder nicht geputzt ist, wird er bestraft. Seine Waffe zu verkaufen, ist also für einen Soldaten ganz ausgeschlossen, da er sie schon nicht einmal schmutzig oder rostig halten darf.

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