Buch der Rechtleitung
Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Aussprache: kitaab-ul-irschaad
arabisch:
كتاب الارشاد
persisch:
كتاب الارشاد
englisch: Book of Guidance [kitab al irshad]

Hintergrundinformationen zum Buch siehe: Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Leben des Fürsten der Gläubigen ‘Ali ibn Abi Talib

Der Fürst der Gläubigen korrigiert die Verbrechen, die von Chalid ibn al-Walid begangen wurden[1]

Allah, Der Erhabene hat ihn (Imam Ali, a.) für die Aufgabe auserwählt, das in Ordnung zu bringen, was von denjenigen vernachlässigt wurde, die gegen die Befehle des Propheten (s.) opponierten und das zu verbessern, was sie verdorben hatten, bis er die Grundlagen der Rechtschaffenheit in Kraft gesetzt hatte. Diese (die Rechtschaffenheit) wurde angetrieben durch seine Hand, das Glück seiner Anstrengung, seine gute Organisation und den zwangsläufigen Erfolg, den er den Angelegen der Muslime brachte. Die Grundpfeiler der Religion wurden durch ihn aufrechterhalten.

Der Prophet (s.) schickte Chalid ibn al-Walid zu den Banu Dschadhima, um sie zum Islam einzuladen, nicht um sie zu bekriegen, doch dieser widersetzte sich seinem Befehl, brach sein Versprechen, rebellierte gegen seine Religion und tötete Leute, die den Islam (bereits) angenommen hatten. Er verriet ihren geschützten Status, als sie den Glauben angenommen hatten, und er legte die rohe Handlungsweise der Unwissenheit an den Tag und wandte die Methode der Ungläubigen und der Feinde an.

Seine Taten schadeten dem Islam, und diejenigen, die der Prophet (s.) zum Glauben eingeladen hatte, wären fast durch ihn (Chalid) vom Propheten abgeschreckt worden, und fast wäre das System der Ordnung im Glauben durch seine Tat zunichte gemacht worden. Daher war der Gesandte Allahs (s.) darum bemüht, das, worin er (Chalid ibn al-Walid) übertrieben hatte, zu korrigieren und das, was er verdorben hatte, wieder gut zu machen. Er zahlte die Entschädigungszahlung  gemäß dem göttlichen Gesetz (Schari´a) dafür an den Fürsten der Gläubigen (a.) und schickte ihn (dorthin), um die Leute versöhnlich zu stimmen, ihren Hass zu besänftigen und ihnen Freundlichkeit zu erweisen, indem er sie in ihrem Glauben festigte. Er befahl ihm (Imam Ali, a.), die Entschädigungszahlung für die Ermordeten zu zahlen und damit diejenigen zufrieden zu stellen, die für die Lebendigerhaltung ihres Blutes zuständig waren (d.h. um sie an der Blutrache zu hindern).

Der Fürst der Gläubigen (s.) erreichte damit (ihre) vollkommene Zufriedenheit darin, denn er fügte dem (Betrag), den er (zu zahlen) verpflichtet war, noch eine Spende hinzu von dem Geld, das er bei sich hatte und sagte zu ihnen: „Ich habe die Entschädigungszahlung für eure Getöteten gezahlt, und zusätzlich dazu habe ich euch Geld gegeben, das ihr an die, die euch nachfolgen, weitergeben könnt, so dass Allah mit Seinem Gesandten zufrieden sein möge und (auch) ihr durch Seine Güte gegen euch zufrieden sein mögt.“ Der Gesandte Allahs (s.) distanzierte sich öffentlich in Medina von den Taten Chalids gegen sie, was er (Imam Ali, a.) ihnen übermittelte. Durch die Lossagung des Gesandten Allahs (s.) von den Verbrechen Chalids und die Schlichtung durch den Fürsten der Gläubigen (a.) stimmten die Leute (einer Versöhnung) zu, trotz dessen, was ihnen angetan worden war. So vollendete er die Rechtschaffenheit, und der Gegenstand der Verderbnis wurde ausgeschaltet. Niemand außer dem Fürsten der Gläubigen (a.) wurde mit so einer Aufgabe betraut, noch unternahm irgendjemand anders aus der Gemeinschaft außer ihm etwas gleich diesem, noch wollte der Gesandte Allahs (s.) jemand anderem als ihm so eine Aufgabe auferlegen.

Diese ruhmreiche Tat übertraf jede Tugend, die andere außer dem Fürst der Gläubigen (a.) zu Recht oder zu Unrecht beanspruchten, sie war eine Auszeich­nung des Fürsten der Gläubigen (a.), die niemand unter ihnen mit ihm teilte, noch wurde eine gleichwertige Tat von einem anderen als ihm durchgeführt.

[1] Den vollen Hergang von Chalid ibn al-Walids Mission und deren Korrektur durch Imam Ali (a.) steht in al-Tabari: 1: 1244, Ibn Ishaq zitierend; Ibn Hischam in seiner „Sira“: 833-40, al-Waqidi: „Al-Maghazi“, (Oxford, 1966), 2: 875-84

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