Gerechtigkeit
Im Heiligen Koran und in zahlreichen Riwayat unserer Großen
der Religion wird Gerechtigkeit unterteilt in eine
“individuelle” und eine “soziale”. Beiden Formen schenkt der
Islam hohe Aufmerksamkeit.
Von “individueller Gerechtigkeit” sprechen wir, wenn der
Einzelne Lügen, Verleumdungen und sämtliche “grollen Sünden”
meidet. Kurz, wenn er sich Hässlichkeiten nicht hingibt und
das tat, was recht und gut ist.
Wer sich an diese ethische Grundregel hält, ist als
“redlich” und “gerecht” zu bezeichnen, denn niemandem fügt er
Unrecht zu, gegen niemanden verhält er sich ungerecht,
Gemäß der islamischen Bestimmungen kann der, der gerecht -
“‘adil” - ist und über die erforderlichen Kenntnisse und das
entsprechende Bildungs- und Wissensniveau verfügt, “Marqa’
Taqlid” sein, mit richterlichen und Führungsaufgaben sowie
anderen wichtigen Faktionen in der Gesellschaft beauftragt
werden. Wer aber dieses “‘Adil-Seins” entbehrt, darf - auch
wenn er höchstes Fachwissen besäße - mit derartigen
Verantwortungen nicht betragt werden.
“Soziale Gerechtigkeit” bedeutet, dass die Rechte der
anderen gewahrt bleiben. Das ihnen so, wie sie sind - ohne
Über- und Untertreibung - entsprochen wird und alle vor dem
Gesetz - dem Gesetz Gottes - gleich bzw. gleichberechtigt
sind. Das bei der Durchführung der religiösen Bestimmungen
nicht gegen das, was Recht und richtig ist, verstoßen und das
Maß des Rechtes nicht überschritten wird. (Unter anderem im
Strafvollzug). Das man sich von Empfindungen und Sympathie
nicht übermannen lässt und dadurch vom rechten, “gerechten”
Weg abkommt.
Der Erhabene Gott spricht im 90. Vers der Sure 16, Nahi:
Gott gebietet euch , Gerechtigkeit walten zu lassen. Richte
unter dem Volk in Gerechtigkeit.
In vielen Koranversen und Ahadith wird zu Gerechtigkeit in
Wort und Tat aufgerufen. Und an mehreren Stellen des Heiligen
Koran verdammt Gott jene, die Unrecht tun, also “angerecht”
sind.