Imamat
Eine jede Staatliche Einrichtung - welche auch immer - die
Öffentlichen Angelegenheiten gerecht zu werden hat, benötigt
dazu fähige Kräfte und insbesondere eine kompetente,
verlässliche Führung. Dieses gilt für sämtliche Einrichtungen,
Organisationen, Ämter und Behörden. Sie alle sind auf fähige,
vertrauenswürdige Kräfte und “Dirigenten” angewiesen.
Zweifellos ist davon auch die “Einrichtung Islam” - deren
Aufgaben- und Verantwortungsbereich weltweit und universal ist
- nicht ausgeschlossen. Auch sie benötigt einen fähigen
Dirigenten und Betreuer und ist auf Kräfte angewiesen, die
gewissenhaft (die religiösen “Statuten” bzw.
Bestimmungen als auch das islamische Überzeugungsgut der
menschlichen Gesellschaft vermitteln, darauf achten, dass die
göttlichen Weisungen getreulich einschalten werden und dafür
sorgen, dass Veruntreuung und Nachlässigkeiten im Zusammenhang
mit der Publikation des Wortes Gottes vermieden werden.
Betreuung und Beaufsichtigung der Angelegenheiten der
islamischen Gesellschaft als auch die Führung ganz allgemein
gehören zum Aufgabenbereich “Imamat”. Derjenige, der mit
diesem Amt beauftragt ist, ist der Imam.
Die Schia ist davon überzeugt, dass nach dem Gesandten
Gottes ein von Gott bestimmter Imam gegeben sein muss, der für
den Schutz der religiösen Weisungen, Maximen und Wissensdinge
sorgt und verantwortlich ist. Der den Menschen auf den rechten
Weg, den Weg zu Gott führt.
Wer sich aufrichtig um “Ma’arif Islam” - das heißt um das,
was der Islam sagt und lehrt - bemüht, wird erkennen, dass das
“Imamat” zu den Grundfesten der heiligen islamischen Lehre
gehört. Etwas, auf das in jenen Koranversen, in denen der
Erhabene Seine Religion erklärt und vorstellt, hingewiesen
wird.