Ungerechtfertigte Besitzergreifung bzw.. Beschlagnahme
Wer gewaltsam bzw. unrechtmäßig fremdes Eigentum an sich
nimmt, .beschlagnahmt oder aber aus dem Besitz anderer, auch
wenn er diesen nicht als Eigentum betrachtet, profitiert und
dessen Ergebnisse - z.B. die Ernte - für sich nutzt, begeht
damit Unrecht. Derlei ist Diebstahl, Raub oder Plünderung. So
sagen Gewissen und Vernunft und selbstverständlich auch das
Religionsgesetz.
Von einer ungerechtfertigen Besitzergreifung und
dergleichen ist dann zu sprechen, wenn fremdes Gut an sich
genommen bzw. im eigenen Interesse genutzt wird. Das heißt
ohne, dass Kauf und Verkauf, Vereinbarung, Miete, Pacht oder
eine Erlaubnis und Berechtigung dazu vorliegen.
Es versteht sich von selbst, dass derartiges niedrig und des
Menschen nicht würdig ist. Das es Unrecht ist, wenn gegen
Besitz und Eigentumsrecht anderer verstoßen wird. Wie negativ
sich so etwas auf Wohl und Fortschritt des einzelnen und im
Endeffekt auf die Gesellschaft auswirkt, ist kein Geheimnis...
Wenn ein jeder hingehen und unberechtigt, illegal, fremdes
Eigentum an sich nehmen wollte, so gäbe es in der Bevölkerung
keine Ruhe und Sicherheit mehr. Wenn die Mächtigen und Starken
ungehindert Hand an die Habe der Schwächeren legen könnten, um
ihnen das zu nehmen, was sie im Schweiße ihres Angesichts
erarbeiteten..., wenn ein solches Denken und Verhalten in
einer Gesellschaft Fuß fassen würde, griffen in dieser nicht
nur chaotische Verhältnisse und Unsicherheit um sich, sondern
ginge letztendlich die Menschlichkeit des Menschen dadurch
verloren. Denn ganz abgesehen davon, dass die Schwächeren von
den Stärkeren ausgenutzt und ausgebeutet würden, gerieten
erstere zudem in ihrer Ausweglosigkeit in die Gefahr, vor dem
Unrecht zu kapitulieren und die Starken als “Herren”
anzuerkennen. Eine Art “moderner Götzenkult’ entstände. Ganz
abgesehen davon, dass die entrechteten Schwachen die Noch-Schwächeren ebenfalls unter Druck setzen und versklaven”
würden. Mit dem Resultat, dass die menschliche Gesellschaft
schließlich nichts anderes mehr darstellte als ein gewaltiger
Menschenmarkt, als ein Bazar, in dem mit Menschen gehandelt
wird. Dali sämtliche menschenwürdigen Gesetze und Regelungen
ihren Wert verloren und .Ungerechtigkeit und roher Gewalt das
Feld überließen.
Aus diesem Grunde hat der Islam sehr harte Bestimmungen,
mit denen einem solchen Gesellschaftselend vorzubeugen ist,
erlassen und Raub, Plünderung, d.h. jegliche’
ungerechtfertigte Inbesitznahme bzw. Beschlagnahme als großes
Vergehen bekannt geben, das zu verhindern und zu ändern ist.
Laut Koran und Sunna besteht für jedes Vergehen gegen das
“Recht des Erhabenen Gottes’ (Haq a llah) - mit Ausnahme von
“Schirk” - die Möglichkeit das Gott Nachsicht walten lässt und
verzeiht. Bei jedem Verstoß gegen das göttliche Gebot, selbst
im Zusammenhang mit “Schirk”, kann durch “Tawbah’ die
göttliche Vergebung erreicht werden.
Ein Vergehen an den “Rechten der Menschen” (Haq-un-Nas) wird
jedoch anders beurteilt als ein Verstoß gegen die Rechte
Gottes. Dazu zählen selbstverständlich auch Raub, Plünderung,
ungerechtfertigte Inbesitznahme. Wer sich dessen schuldig
macht, braucht auf die Gnade Gottes nicht zu hoffen..., es sei
denn, derjenige, dem er Unrecht zufügte, würde ihm verzeihen.