Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 18. Konsultation – Zur Unterscheidungsfähigkeit
4.
Dhul-Hidscha 1329 (26.11.1911)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Ich bin Dir sehr verbunden, dass Du Dich auf mich
Unvollkommenen verlässt. Deinen wohlgefälligen Blick, der auf
mir und meinen Konsultationen ruht, weiß ich wohl zu schätzen.
Vor dieser Güte senke ich meine Augen und bezeuge es voller
Demut, Ehrfurcht und Respekt. Während ich Eure Eminenz höflich
darum bitten möchte, noch einmal Einsicht zu nehmen, in das,
was Ihr bezüglich des Abfalls von den
Angehörigen des Prophetenhauses bis hin zum Absolutheitsanspruch [mutlaq] der
Leute der Qibla bereits vorgebracht habt, so möchte ich
Euch zugleich in Erinnerung rufen, dass die Hälfte der
Leute der Qibla, nämlich die Anhängerschaft der Familie
Muhammads, sich
niemals von den
Imamen der
Angehörigen des Prophetenhauses,
und zwar weder in den Prinzipien noch in der tatsächlichen
Praxis des religiösen Lebens, abgewandt hat und dies auch nie
tun wird.
Die
Imame (a.) waren der Meinung, dass, gemäß ihren Lehren,
die Verehrung
ALLAHs auf die vollkommen miteinander übereinstimmenden und klar abgegrenzten Verpflichtungen im
Qur'an und in der
Sunna gegründet ist. Zu jeder Zeit und an
jedem Ort bekennen sie sich hiermit zu
ALLAH, dem Allmächtigen
und Erhabenen, ganz so, wie es ihre achtbaren Vorfahren und
Nachkommen seit der
Offenbarung [wahy] durch
Allahs
Gesandten(s.) bis zum heutigen Tage zu tun pflegten.
In Wahrheit sind es die Herrscher und Machthaber der
Gemeinschaft [ummah] gewesen, die sich von Anfang an sowohl in
der Glaubens- als auch in der Pflichtenlehre von den
Angehörigen des Prophetenhauses abgewandt haben, und zwar
bereits seitdem sie der (wahren) Nachfolgerschaft den Rücken
gekehrt hatten, indem sie diese auf Grundlage von Wahlen zu
bestimmen suchten, obwohl es doch schriftlich verbürgt war,
dass sie allein durch den
Befehlshaber der Gläubigen,
Ali ibn
Abi Talib anzutreten sei. Zu dieser Zeit sahen sie, dass die
Araber es nicht hätten erdulden können, wenn die
Nachfolgerschaft einem ganz besonderen Hause übertragen worden
wäre. Aber sie haben die entsprechenden Textbelege uminterpretiert. So führten sie Wahlen ein, damit selbst in
späteren Zeiten jeder lebende
Mensch sich der Hoffnung auf
die Nachfolge hingeben konnte.
Schließlich fand man das
Kalifat bald hier und bald dort.
Sie unterstützten dieses Prinzip mit Macht und Tatkraft und
stellten sich alldem entgegen, was ihm widersprach. Dieser
Zustand war es, der sie letzten Endes dazu brachte, von der
Lehre der
Angehörigen des Prophetenhauses abzuweichen. All die
Hinweise, die sich im
Qur'an und in der
Sunna auf die Pflicht
beziehen, ihnen stets mit Verehrung zu begegnen, belegten sie
zudem mit Missdeutungen. Hätten sie sich diesen eindeutigen
Hinweisen jedoch unterstellt, so wären sie gewiss zu den
Angehörigen des Prophetenhauses zurückgekehrt und alle
Menschen hätten heimgefunden zum wahren religiösen Leben in
Wort und Tat. Sie hätten ihre eigenwilligen Ansichten aufgegeben und erneut zur Grundordnung gelangen müssen, um
dann schließlich als die eifrigsten Fürsprecher für die
Angehörigen des Prophetenhauses dastehen zu können.
All dies stimmt aber weder mit ihrer (tatsächlichen)
Absicht überein, noch steht es im Einklang mit ihrer
Entschlossenheit und dem Eifer ihrer Politik. Würde jemand
diese Angelegenheit einer genauen Prüfung unterziehen, so
wüsste er, dass die Ablehnung des Prinzips der
Führerschaft,
die den
Imamen der
Angehörigen des Prophetenhauses übertragen
worden war, nichts anderes ist, als ein Teil jener Ablehnung,
die sich gar gegen ihren Führungsanspruch überhaupt richtet
nach dem Tode des
Gesandten Allahs (s.).
Jedoch wurde mit der Auslegung der Indizien für ihre
spezielle Führerschaft [imamatihim al-hasa ] erst begonnen,
als die Auslegung der Indizien für ihre allgemeine
Führerschaft [imamatihim al-amma] bereits schon lange
durchgeführt worden war. Anderenfalls wäre man sicher nicht
derartig verschlungenen Pfaden gefolgt.
Doch lassen wir deren Textbelege und Erläuterungen jetzt
beiseite! Betrachte vielmehr die Autoren selbst, ohne
Rücksicht auf deren Schriften zu nehmen. Findest Du dann
jegliche Unzulänglichkeit bzw. Schwäche bei ihnen, etwa im
Denken, im Handeln oder in der Frömmigkeit beispielsweise
gegenüber Imam
al-Aschari oder gegenüber den
vier Imamen oder
anderen? Wenn bei diesen Männern kein Mangel festzustellen
ist, warum sollten dann andere der Gefolgschaft würdiger sein
oder mehr Recht auf die Gehorsamspflicht haben?
Welches unparteiische Gericht fällt nun sowohl über jene,
die am Irrtum festhalten, das Urteil, als über jene, die auf
ihren Spuren wandeln? Wo ist der Richter, der den Anhängern der
Ahl-ul-Bait vorwerfen will, sie würden irren? Wie kann
jemandem vorgeworfen werden, er würde irren, weil er sich an
die Nachkommenschaft des
Propheten (s.) hält? Keiner der Leute
der
Sunna wal Dschama´ah kann solch ein Urteil über uns
fällen.
Der
Friede sei mit Dir.
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19. Konsultation – Eigenverantwortung bei der Unterscheidung