Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Die 23. Konsultation – Frage zu Imamat
14.
Dhul-Hidscha 1329 (6.12.1911)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Fried
sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Die Überlieferung auf Seite 111 im ersten Teil von
Ahmad ibn Hanbal "Musnad" habe ich studiert und ihre
Gewährsmänner
einer genauen Prüfung unterzogen. Ich fand unter ihnen
verlässliche und vertrauenswürdige Autoritäten. Sodann
untersuchte ich ihre jeweiligen
Überlieferungswege, deren
Zusammenhalt sich als eng erwies und die sich, einander
stützend, gegenseitig Rückhalt boten. Ihre Korrektheit steht
für mich hiermit außer Zweifel.
Jedoch führt Ihr hinsichtlich der Bestätigung des
Imamats
nicht eine authentische
Überlieferung an. Dies gilt, solange
ihre
Überlieferung nicht ununterbrochen [mutawatirah] ist. Das
Imamat gehört bei Euch nämlich zu den
Glaubensgrundsätzen. Da
diese
Überlieferung den Grad der ununterbrochenen
Aufeinanderfolge nicht erreicht hat, darf man sich nicht auf
sie berufen.
Man kann sagen, dass bezüglich dieser
Überlieferung
Ali in
ganz spezieller Art für die Angehörigen seines Hauses der
Nachfolger des
Propheten (s.) war. Wo aber ist eigentlich der
Nachweis für das allgemeingültige
Kalifat Imam
Imam Alis? Es
besteht die Möglichkeit, dass zudem die Aufhebung dieser
Überlieferung vertreten wurde, da der
Prophet sich von seinem
Inhalt distanziert haben könnte. Aus diesem Grunde hätte dann
auch kein Hemmnis mehr bestanden, gleichermaßen die
Gefährten
des
Propheten, also die (ersten) drei rechtgeleiteten
Kalifen (r.)
anzuerkennen.
Der
Friede sei mit Dir.
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24. Konsultation – Immerwährendes Imamat