Die Konsultation
Die Konsultation [al-muradschaat]

Aussprache: al muradscha-aat
arabisch: المرجعات
persisch:
englisch: consultation [muraja'at]

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die 40. Konsultation – Die Führungs-Verse und ihre Interpretation

2. Muharram 1330 (23.12.1911)

Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.

Ja, ich trage Dir die vollendeten Verse aus der großartigen Unterscheidung [furqan] ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, vor. Dies sind nun Seine Worte aus der Sure "al-Maida" (5. Sure):

„Euer Schutzfreund [wali] ist ja ALLAH und sein Gesandter und diejenigen, die glauben, diejenigen, die das Ritualgebet verrichten und die Zakat entrichten, während sie sich verneigen. Und wer sich mit ALLAH und Seinem Gesandten und denjenigen befreundet, die glauben, so sind sie die Partei ALLAHs, und sie sind die Siegreichen.“

Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Verse in Bezug auf Ali herabgesandt wurden, als er nämlich während der Verneigung [ruku] im Ritualgebet seinen Ring als Almosen gab. Die zuverlässigen Überlieferungen, die zeigen, dass jene Verse in Bezug auf Ali herabgesandt worden sind, als dieser seinen Ring als Almosen gab, während er sich im Gebet verbeugte, verfügen über ununterbrochene Überlieferungsketten von Gewährsmännern und leiten sich von den Imamen der reinen Nachkommenschaft ab. Die Texte, die uns hierzu von anderer Seite überkommen sind, mögen Dir genügen. So etwa die authentische Überlieferung des Ibn Salam an den Gesandten Allahs (s.). Und bitte schlage im "Sahih" des al-Nasai oder auch im Kommentar zur Sure "al-Maidah" im Buch "al-Dschami Baina al-Sihah al-Sitta" nach.

Dasselbe gilt für die Überlieferung von Ibn Abbas sowie für die von Ali, welche ebenfalls beide authentisch sind. Schaue Dir bitte auch die Überlieferung des Ibn Abbas an, die zum Kommentar dieser Qur´an-Verse im Buch von Imam al-Wahidi, "Asbab al-Nudhul" angeführt sind. Zudem ist sie in "al-Muttafiq" von al-Habib erschienen.

Unterrichte Dich bitte auch über die Überlieferung Alis (a.) in den Musnad-Werken von Ibn Mahawaih und Abu al-Scheich, die Du, wenn es Dir beliebt - ebenso im "Kanz al-Umal" finden kannst.

Die Qur'an-Kommentatoren waren sich darin einig, dass diese Verse allein Ali betreffen. Von dieser Übereinstimmung hat mehr als eine Autorität der Sunniten zu berichten gewusst; so beispielsweise der Imam al-Quschgh mit der Untersuchung zum Imamat in dem Buch „Scharh al-Taghrid“ und auch im achtzehnten Kapitel des Werkes "Ghayah al-Maram" (von al-Bahraini) finden sich unsere Darlegungen durch vierundzwanzig Überlieferungen von sunnitischer Seite bestätigt.

Hätten wir uns nicht so sehr an das Gebot zu halten, lediglich einen zusammenfassenden Überblick zu geben, und wäre die Angelegenheit nicht so klar wie die Sonne am helllichten Tag, so hätten wir das, was die verlässlichen Berichte enthalten, ausführlicher behandeln können. Hieran besteht kein Zweifel. Allerdings haben wir unsere Konsultationen dennoch nicht ohne jene Überlieferungen lassen wollen, die zu diesem Thema von sunnitischer Seite überliefert worden sind.

Wir beschränkten uns hier auf die entsprechenden Stellen im Kommentar des Imam Abu Ishaq Ahmad ibn Muhammad ibn Ibrahim al-Nisaburi al-Talabi, der sich hinsichtlich dieser Qur´an-Verse in seinem "Tafsir al-Kabir" auf Abu Dharr stützt:

Jener sagte: „Möge Taubheit über mich kommen, wenn ich den Gesandten Allahs (s.) nicht mit beiden Ohren gehört habe und möge ich mit Blindheit geschlagen sein, wenn ich ihn nicht mit beiden Augen gesehen habe, wie er sagte: ‚Ali (a.) ist der Fürst der Rechtschaffenen und der Vernichter des Unglaubens. Wer ihm Beistand leistet, der wird siegreich sein, wer ihn aber verlässt, dem ist Enttäuschung sicher.’ Als ich eines Tages mit dem Gesandten Allahs (s.) zusammen betete, bat jemand in der Moschee um eine Gabe, er erhielt jedoch von niemandem etwas. Da zeigte Ali, während er sich gerade im Gebet verneigte, ihm seinen kleinen Finger, den ein Ring schmückte. Hierauf kam der Bettler heran und streifte ihm den Ring ab. Der Prophet (s.) aber rief flehend zu ALLAH, dem Allmächtigen und Erhabenen. Er sagte: ,Mein Herr, mache mir meine Brust weit, und mache mir meine Angelegenheit leicht, und löse den Knoten von meiner Zunge, dass sie mein Wort verstehen, und gib mir einen Mittragenden von meinen Angehörigen, Aaron, meinen Bruder. Festige mir durch ihn meinen Rücken, und gib ihm einen Anteil an meiner Angelegenheit. So dass wir Dich viel preisen und Deiner viel gedenken, Du hast uns ja im Blick (Heiliger Qur'an 20:29-32).’ Da offenbartest Du ihm: ‚Deiner Bitte wurde schon stattgegeben, Moses! (Heiliger Qur'an 20:36)’ Oh Allah, dein Diener bin ich und dein Gesandter Muhammad. Weite mir die Brust, mache mir meine Angelegenheit leicht und verschaffe mir einen Helfer von meinen Angehörigen, nämlich Ali. Stärke mir durch ihn den Rücken!“

Und Abu Dharr sagte weiter: „Ich schwöre bei ALLAH, kaum hatte der Gesandte Allahs (s.) mit seinen Worten geendet, kam Gabriel, der Aufrichtige [al-amin] mit diesen Versen zu ihm herab: ‚Euer Schutzfreund [wali] ist ja ALLAH und sein Gesandter und diejenigen, die glauben, diejenigen, die das Ritualgebet verrichten und die Zakat entrichten, während sie sich verneigen. Und wer sich mit ALLAH und Seinem Gesandten und denjenigen befreundet, die glauben, so sind sie die Partei ALLAHs, und sie sind die Siegreichen (Heiliger Qur'an 5:55-56).’“

Du weißt, und mit Deiner Hilfe lässt Allah die Wahrheit [haqq] siegen, dass der "Wali" hier derjenige ist, der mehr Anspruch an Verfügungsrecht hat, genauso, wie wenn wir sagen: „Jemand ist der Vormund eines Minderjährigen.“

Die Sprachforscher haben erklärt, dass jeder, der die Befehlsgewalt für jemanden übernimmt, der "Wali" von diesem ist. Dies bedeutet, dass derjenige, der eure Angelegenheiten regelt und dazu befugter ist, als Ihr selbst, nur ALLAH, der Allmächtige und Erhabene, Sein Gesandter oder Ali sein kann. Denn Ali war es, der alle diese Eigenschaften in sich vereinigen konnte: Den Glauben, die gewissenhafte Verrichtung des Ritualgebets und die Abgabe der Almosen und zwar während er sich in der Verneigung befand. Aus diesem Grunde sind jene Qur´an-Verse herabgesandt worden. ALLAH hat in ihnen die Vormundschaft gleichermaßen für Sich selbst, für Seinen Gesandten und für Seinen "Wali" bestätigt.

Die Vormundschaft ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, ist allumfassend und demgemäß gilt die Vormundschaft des Propheten und die seines "Wali" entsprechend. Das Wort "Wali" darf hier nicht im Sinne von "Helfer", "Geliebter" oder ähnlich verstanden werden, da für die Bedeutungseinschränkung, wie es bekannt sein dürfte, kein Anlass besteht. Ich denke, dass dies zusätzliche Erläuterungen sind.

Lob sei Allah, dem Herrn der Menschen in allen Welten.

Der Friede sei mit Dir.

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