Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 46. Konsultation – Über das Kalifat
6.
Muharram 1330 (27.12.1911)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Das
Kalifat der drei "rechtgeleiteten"
Kalifen soll nun Gegenstand unserer Untersuchung und
Anlass unseres Disputes sein, denn die Beweise stehen mit dem
Kalifat im Widerspruch. Dies ist schließlich der
Ausgangspunkt. Dann aber ist es unannehmbar, wenn mit ihm den
hinweisenden Indizien widersprochen wird.
Die Tatsache, dass man für die
Kalifen einsteht und die Haltung jener teilt, die sie als
Oberhäupter anerkennen, macht allerdings noch lange keine
Auslegung dieser Indizien [ta´wil] erforderlich. Zu ihrer
Entschuldigung gibt es für Euch anstelle solcher Auslegung
aber eine andere Ausweichmöglichkeit. Sollte aufgrund der
Umstände die Notwendigkeit bestehen, werde ich dies später
näher erläutern.
Welch ein Irrtum wäre es, die Auslegung [ta´wil] sowohl auf
jene Textbelege anzuwenden, die wir dir bereits vorgetragen
haben, als auch auf jene, die bei uns noch nicht Erwähnung
finden konnten, wie z.B. die Worte vom
Brunnen von Chumm oder die
qur´anischen Belege zur Regelung der Vermächtnisse – zumal
sie schon durch die sich gegenseitig bekräftigenden Handlungen
und Aussagen des
Prophet (s.) aus seinen
Verfahrensweisen [sunan] bestätigt worden sind, und diese
werten die eindeutigen Textbelege wohl doch keineswegs ab.
Wer sich ihnen mit Sinn für die Gerechtigkeit gewidmet hat,
der wird gewiss schon deshalb in ihnen entscheidende und
wahrheitsgemäße Indizien und offenkundige Beweise gesehen
haben.
Der
Friede sei mit Dir.
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47. Konsultation – Erbitten von Überlieferungen.