Befreiung vor Unterdrückung in der Ehe
So sehr die Ehe eine Art Schloss der
Barmherzigkeit sein kann, so sehr birgt sie in ihrer Intimität
und Abgeschlossenheit in bestimmten Situation die Gefahr des
Missbrauchs; insbesondere, wenn es keine Zeugen gibt. Der
Islam verbietet die Gewaltanwendung gegenüber anderen Menschen
und steht für eine gewaltfreie Erziehung. Ja, die islamische
Rechtssprechung geht sogar so weit, dass bei der Anwendung von
Gewalt dem Opfer eine Entschädigungszahlung zu leisten ist,
auch bei der Ohrfeige an die Kinder. Dementsprechend ist es
aus Sicht des Islam selbstverständlich, dass ein Ehemann seine
Ehefrau niemals schlagen darf. Daran gibt es zumindest unter
Muslimen, die ihre Religion gut kennen, keinen Zweifel.
Dennoch oder gerade deswegen werden
Muslimas immer mit der Interpretation einiger westlicher
“Islamexperten“ konfrontiert, die anhand von Qur´an-Versen
“nachweisen“ wollen, dass der Islam angeblich die
Gewaltanwendung gegenüber der Frau zulasse. Dafür wird dann
immer wieder ein Vers aus genau jener Sure herangezogen, die
ausgerechnet der Frau gewidmet ist. In der vierten Sure mit
der Bezeichnung “Die Frauen“ im Vers 34 steht in den meisten
deutschen Übersetzungen sinngemäß:
„Die Männer stehen den Frauen vor,
weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und
weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte
Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten)
Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren
Widerspenstigkeit ihr befürchtet: Ermahnt sie, trennt die
Betten und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht
gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und
Groß.“
Dieser Vers steht seit über 1400 Jahren
im Heiligen Qur´an und wird seither von den Anhängern des
Islam als Schritt zur Befreiung der Frau gesehen, und von den
Gegnern als Maßnahme zu deren Unterdrückung. Aber ein 1400
Jahre alter Disput wird auch in diesem Buch kaum gelöst werden
können. Daher sollen im Folgenden die unterschiedlichen
Gedanken zu obigem Vers wiedergegeben werden, damit sich
jeder selbst sein Urteil bilde.
In allen Gesellschaften der Welt, seien
sie religiös oder nicht, ist der Mann der Frau körperlich
überlegen. Angebliche Matriarchate – also Herrschaftssysteme,
in denen die Frauen dominierten – in bestimmten Regionen der
Welt stehen diesem Prinzip nicht entgegen. Und in allen
Gesellschaften der Welt werden Frauen von ihren Männern
geschlagen, das ist bedauerlicherweise in traditionellen
muslimischen Gesellschaften so wie auch in der so genannten
“freien“ westlichen Welt; hier wahrscheinlich sogar häufiger
wegen der Kombination mit Alkohol, obwohl es nirgends
zuverlässige Zahlen darüber gibt, denn es erfolgt i.d.R. ohne
Zeugen. Die Frauenhäuser sind voll mit verprügelten Frauen.
Alle Versuche, die Frau finanziell zu “befreien“ und das
Schlagen gesetzlich zu verbieten und sogar unter schwere
Strafe zu stellen, haben in keiner Gesellschaft je ernsthaft
gefruchtet!
Beginnen wir aber mit dem Anfangsteil des
besagten Verses: Es hat nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, vom
Mann versorgt zu werden – wie es fälschlicherweise oft in der
westlichen Welt verstanden wird. Schließlich leistet die Frau
ja auch ihren Anteil in der Familie. Während der Mann
Verantwortung für die Versorgung trägt, trägt die Frau die
Verantwortung für die Erziehung der Kinder, was sicherlich von
entscheidender Bedeutung ist. Diese die ganze Gesellschaft
mitformende Erziehung hat einen höheren Stellenwert als die
Versorgung der Familie, wobei sich allerdings beides ideal
ergänzt. Materiell gut versorgte, aber schlecht erzogene
Kinder können nicht nur sich selbst, sondern auch der ganzen
Gesellschaft schaden. Die Frau ist es also, welche die
zukünftige Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann, im Guten
wie im Schlechten. Daher ist es auch besonders wichtig, dass
insbesondere die Töchter eine besondere Erziehung erhalten,
auch im schulischen Sinn, damit sie mit offenen Augen die
Gesellschaftsstrukturen und politischen Hintergründe verstehen
und wiederum ihren Kindern die Augen öffnen, das Wahre und
Richtige zu erkennen.
Eine Mutter, die ihren Kindern die Liebe
zu Gott und Gottesehrfurcht mit auf den Weg gibt, hat bereits
ein kleines Pflänzlein in einer Wüste gesät. Dieses Pflänzlein
muss nun noch umsorgt werden, damit es der Wüstensonne am Tag
und der Trockenheit standhalten kann. Und dies kann die Mutter
erreichen, indem sie nun den zweiten Schritt tut und ihrem
Kind Wahrheitsliebe, Gerechtigkeitssinn und Selbstbewusstsein
im Bewusstsein gibt, ein Geschöpf Gottes zu sein. So hat sie
nicht nur einen schützenden Schatten über das Pflänzlein
gestellt, sondern es auch bewässert durch einen nie endenden
Fluss. Denn ein solches Kind wird auch später als Erwachsener
auf seinem Weg bei der Suche nach Wahrheit diese auch finden –
geleitet durch die Liebe Gottes und dem Streben nach
Gerechtigkeit, gestärkt durch das Selbstbewusstsein der Liebe
seiner Mutter.
Auch ist die Aufgabenverteilung im Islam
jedem Geschlecht und seiner Schöpfung entsprechend gerecht
erfolgt. Denn wer kennt den Menschen besser als sein Schöpfer?
Es wäre eindeutig eine große Belastung für die Frau, die
Verantwortung für das finanzielle Wohl der ganzen Familie auf
ihren Schultern zu tragen, während sie z.B. schwanger ist, was
mit dem Begriff “Doppelbelastung“ umschrieben wird. Es spricht
aber nichts dagegen, dass wenn sie ihren Verantwortungsbereich
erfüllt hat, sie einem für ihre Familie und die Gesellschaft
nützlichen Beruf oder einer Arbeit nachgeht. Ob sie dabei Geld
verdient oder ehrenamtlich tätig ist und was sie mit dem Geld
dann macht, ist ihre Sache. Falls sie es für die Familie
ausgeben möchte, so wäre sie nicht verpflichtet dazu und tut
es freiwillig. Der Punkt ist: Sie muss es nicht für die
Familie einsetzen, denn schließlich ist der Mann
verantwortlich für die Versorgung der Familie. Selbst wenn sie
aufgrund der finanzieller Engpässe für ihren Mann
“einspringt“, bleibt er ihr das Geld ein Leben lang und
darüber hinaus schuldig, außer sie schenkt es ihm. Wo soll bei
solch einer Konstellation eine Unterdrückung der Frau
bestehen? Die Frau wird von einer Last, die sie kaum tragen
könnte, befreit. Das ist wahre Befreiung der Frau!
Genau so wird aber auch der Mann einer
großen Belastung enthoben. Gemäß seiner Natur hat der Mann
nicht das gleiche Maß an Liebe, Geduld, Aufmerksamkeit und
Zuneigung zum Kind wie die Frau. Das bedeutet nicht, dass er
sein Kind nicht liebt. Natürlich liebt auch ein Vater sein
Kind, aber die Liebe einer Mutter, die das Kind neun Monate
unter ihrem Herzen getragen hat, es mit ihrem Blut und Leib
versorgt, es unter Schmerzen zur Welt gebracht und mit ihrer
Milch gestärkt hat, ist nun einmal nicht zu vergleichen mit
der Liebe des Vaters, der ja in jener Phase nicht mehr als
seinen Samen zur Erzeugung des Kindes beitrug; und daneben die
Salzgurken oder das Eis, dass er mitten in der Nacht noch
irgendwie besorgen musste, weil der schwangeren Frau danach
war. Für ihn ist es eine große Erleichterung und Glücksgefühl
zugleich, wenn er für seine geliebte Familie arbeiten und ihre
Bedürfnisse erfüllen kann. Wenn er miterleben kann, wie gut
seine Kinder im Wesentlichen durch seine geliebte Frau erzogen
und eine Bereicherung für die Gesellschaft werden, so hat auch
der Mann seinen Beitrag nicht nur für seine Familie, sondern
auch für die Gesellschaft geleistet, indem er seiner Frau
ermöglicht hat, die Kinder ohne “Doppelbelastung“ im guten
Sinne anzuleiten.
Zurück zu dem anfänglich diskutierten
Vers 4:34 im Heiligen Qur´an: In der für alle Gesellschaften
der Welt realen und problematischen Situation der sinnvollen
Aufgabenteilung geht der Islam einen sehr lehrreichen und
effektiven Weg. Zunächst einmal stellt er die Finanzsituation
klar und appelliert an das Verantwortungsgefühl des Mannes. Er
überträgt dem Mann am Anfang des Verses eine Art Verantwortung
über die Frau, die in seiner finanziellen
Versorgungsverantwortung liegt. Die Tatsache, dass der dort
verwendete arabische Begriff “qawwamuun“, der nur ein
einziges Mal im Heiligen Qur´an in dieser Form vorkommt, mit
“stehen über“ den Frauen übersetzt wird, eröffnet gewisse
Möglichkeiten zum Missverständnis. Dabei steht in der gleichen
Sure im 135. Vers eine ähnliche Ableitung des Begriffs,
nämlich “qawwaamin“, was dort auf die Wahrnehmung von
Gerechtigkeit hindeutet! Daher steht also die Verantwortung
des Mannes im direkten Zusammenhang mit Gerechtigkeit, zu der
er aufgefordert wird.
Was in der Übersetzung möglicherweise
nicht deutlich herauskommt, ist die Tatsache, dass die
“Vorstandsfunktion“ selbst darin besteht, dass der Mann
verpflichtet ist, die Frau zu versorgen. In einer wirklich
islamischen Gesellschaft ist jede Frau finanziell versorgt.
Ihr eigenes Einkommen, Erbe, Geschenke usw. kann sie völlig
unabhängig für sich selbst oder nach eigenem Wunsch ausgeben,
denn ihre komplette Versorgung obliegt den Männern! Im Westen
wurde der Frau der Gedanke eingeflößt, dass es eine
abzulehnende Abhängigkeit sei, sich vom Mann versorgen zu
lassen, und dass man, nur wenn man eigenes Geld verdient, auch
dementsprechend in der Gesellschaft anerkannt wird. So hat die
Frau, die Jahrtausende von Jahren unterdrückt wurde, sich auf
den Weg gemacht, die Aufgaben des Mannes nachzuahmen, da ihre
spezifischen Aufgaben minder angesehen wurden. Der Islam gibt
der Frau die Freiheit zurück, ohne Geld verdienen zu müssen
dennoch über Geld zu verfügen, und ihrer Aufgabe als Mutter
und Gattin gerecht werden zu können. Während die westliche
Frau ihre Rechte in den letzten 100 Jahren erkämpfen musste,
gab der Islam der Muslima ihre Rechte bereits vor 1400 Jahren.
Sie musste sich für deren Umsetzung einsetzen. Die Tatsache,
dass die Frau versorgt werden soll, bedeutet nicht, dass sie
es nicht auch selbständig könnte. Nein! Es gibt ihr aber die
Freiheit, es nicht zu benötigen. Es gibt kein einziges
Gesellschaftsmodell, in der die Frau derart frei ist und so
frei mit ihrem eigenen Einkommen umgehen kann bei vollster
Versorgung! Der Islam erinnert den Mann hier an diese wichtige
Verantwortung, die er trägt, die entsprechende Rechte
beinhaltet.
Auf den Versorgungshinweis in besagtem
Vers des Heiligen Qur´an aber folgt der Hinweis, dass Gott die
einen vor den anderen ausgezeichnet hat. Sehr wichtig ist
dabei die arabische Formulierung, die besagt, dass
letztendlich jedes Geschlecht bestimmte Merkmale hat, die es
vor dem anderen auszeichnet. Genau deswegen sind sie ja die
beiden Hälften der einen Seele, aus der sie geschaffen wurden,
und können sich so ideal ergänzen. Beide besitzen Rechte
übereinander und Pflichten gegeneinander, die sich ergänzen.
Also ist diese Aussage keinesfalls so zu verstehen, dass
“Männer“ quasi gottgegeben “höher“ in jeder Hinsicht stehen
als Frauen.
Eines dieser Rechte des Mannes besteht
darin, dass seine Frau eben nur mit ihm verheiratet ist und
jegliche Sexualität nur mit ihm teilt. Niemand ist
verpflichtet zu heiraten, aber wer es tut, der verpflichtet
sich, seinem Partner per Ehevertrag eine Art
“Exklusivitätsrecht“ zuzubilligen! Diese Sicherheit, die Mann
und Frau – auch die Frau kann dieses Recht im Heiratsvertrag
verankern – einander versprechen, ist eine Maßnahme,
menschliche Schwächen wie die so zerstörerische Eifersucht zu
mindern! Dem Mann, der seine Frau in jeder Hinsicht aufrichtig
versorgt – nicht nur materiell – wird in dem Vers
signalisiert, dass seine Frau ihm unter dieser Versorgung ein
warmes und geborgenes Heim voller “Tugend“ sichern wird.
Bedauerlicherweise aber ist damit die
Krankheit mancher Männer, auch grundlos Eifersucht zu
empfinden oder ihren Jähzorn nicht beherrschen zu können,
nicht gebremst! Im dann folgenden Verlauf des Verses geht es
nicht um “widerspenstige Frauen“, wie manche vermuten, oder um
eine Vorstufe der Scheidung! Nein, wenn eine Scheidung droht,
dann ist das mit den unten aufgeführten Maßnahmen wohl kaum
noch zu verhindern! Denn welcher Mann wird schon weiterhin mit
einer Ehefrau zusammenbleiben wollen, die nur durch
körperliche Gewalt die “Tugend“ bewahrt? Das wäre absurd und
sicherlich eher die Ausnahme! Vielmehr geht es um Männer, die
sich etwas einbilden bzw. etwas befürchten – völlig unabhängig
davon, ob die Befürchtung berechtigt ist oder nicht.
In dem in der westlichen Welt oft gegen
den Islam als Argument missbrauchten Versteil geht es um den
Mann und sein Verhalten! Dort wird dem versorgenden Mann
signalisiert: „Ja, du Mann, dein Schöpfer weiß, dass du
körperlich kräftiger bist als die von dir versorgte Frau, und
Er weiß auch, dass du sie rein kräftemäßig schlagen könntest
und es möglicherweise auch tun wirst, selbst wenn es eine
schwere Sünde im Islam ist und selbst wenn es alle
Strafsysteme der Welt verbieten würden. Aber der Schöpfer
verlangt von dir zunächst einmal die Selbstbeherrschung. Bevor
du Mann also Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich
spielen willst, hast du bestimmte Verhaltensnormen zu
beachten. Im ersten Schritt darfst du Mann deinen Unmut
ausschließlich verbal kund tun! Nichts anderes ist dir Mann
erlaubt! Meist wird das genügen, um deinen Unmut loszuwerden,
deine Frau wird dich beschwichtigen, und ihr werdet zueinander
finden. Wenn das aber nicht genügt, dann musst du zunächst
folgenden Schritt einleiten. Trenne dich von ihr im Ehebett,
bzw. trenne die Schlafstätten.“
Für den ahnungslosen Leser wird hier der
Eindruck erweckt, als wenn mit dieser Maßnahme die Frau
“bestraft“ wird, und der Mann der “Strafende“ ist. Tatsächlich
aber ist die Aufforderung eine Selbstbeherrschungsübung für
den Mann selbst! Bevor er jegliche weitere Maßnahme ergreift,
soll er sich erst selbst züchtigen, sich selbst läutern, sich
selbst beschränken. Man könnte dies sogar als “Strafe“ für den
Mann ansehen. Denn der Mann ist es, der auf seine ihm
zustehende Nähe seiner Frau im Bett verzichten muss. Außerdem
sagt der Vers eindeutig, dass er seinen Groll zunächst einige
Nächte (und Tage) abklingen lassen und niemals sofort
reagieren soll. Denn nach einigen Tagen wird der meiste Groll
ohnehin abgeklungen sein. Und wenn nach all diesen Maßnahmen
immer noch der Groll besteht, dann heißt es nach manchen
Gelehrten sinngemäß: „und schlagt sie“. Aber selbst
damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Gelehrter aller
Rechtsschulen im Islam keine Gewaltanwendung gemeint. Denn
hier erläutert der Prophet (s.) des Islam in für alle Muslime
bekannten und unmissverständlichen Überlieferungen dazu, dass
dieses “Schlagen“ nicht schmerzhaft sein darf, keine Spuren –
z.B. Erröten der Stelle – bewirken, und somit ausschließlich
einen symbolische Charakter haben darf – falls es überhaupt
nach der Vorgeschichte so weit kommt. Und in weiteren im Islam
allgemein bekannten Aussagen weist der Prophet (s.) auf
ausdrückliche Aussagen auf ein Zahnputzholz hin, ein kleiner
Zweig vergleichbar einer Zahnbürste, die er maximal verwenden
darf. Man stelle sich einmal einen Mann vor, der mit seiner
Zahnbürste auf seine Ehefrau losgeht. Wer hier nicht den
erziehenden Charakter erkennt, der den Mann genau von jener
Handlung abhalten will, die das Eheleben so vergiften würde,
der will es offenbar nicht verstehen.
Eine andere Gruppe von Gelehrten verweist
sogar darauf, dass das entscheidende arabische Wort “adhribuu“
gar nicht “schlagen“ bedeute, sondern eher so etwas wie
leichtes Berühren, wie der gleiche Begriff auch im 73. Vers
der zweiten Sure verwendet wird oder auch andere Bedeutungen.
So oder so, alle Gelehrten des Islam
kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass das Schlagen der Frau im
Islam verboten ist, und zwar seit 1400 Jahren. Und sollte es
doch einmal dazu kommen, muss der Ehemann Schmerzensgeld
zahlen. Das genau sieht der Islam vor!
Nach all diesen Erläuterungen wirkt es
umso skurriler und absurder, wenn Gegner des Islam sich
anmaßen, den Muslimen erklären zu wollen, dass der Islam das
Schlagen der Frau erlaube. Diese unwahre Behauptung erfolgt
dann auch noch im Namen der Befreiung der Frau, die sich
idealerweise vom Islam lossagen soll. Als ob nur Muslimas
Schläge von unbeherrschten Männern erleiden müssten.
Hingegen hat mit dem hier besprochenen
Vers jede Frau in einer islamischen Gesellschaft eine
Argumentationsbasis gegen einen jähzornigen Mann in der Hand,
denn derjenige, der die beschriebene Reihenfolge nicht exakt
einhält, begeht einen Verstoß gegen Gott und Seinen Propheten
(s.)! Zudem stelle man sich einmal vor, in welche “Gefahr“
sich ein muslimischer Mann begibt, wenn herauskäme, dass er
von sich aus die Betten getrennt hat! Im Gegensatz zu manchem
Eheverständnis in der westlichen Welt ist das eben nicht
“normal“ für muslimische Männer. Ohne diese Voraussetzung aber
darf er keinen weiteren Schritt einleiten.
Der Islam geht einen realistischen Weg,
welcher die Natur der Menschen berücksichtigt. Er sagt dem
Mann nicht, dass er nicht in der Lage ist, die Frau zu
schlagen. Er sagt vielmehr: „Ja, du Mann, du bist in der
Lage, aber bevor du das tust, musst du das und das tun, und
dann wirst du es nicht mehr tun.“ Er gibt dem Mann
Handlungsanweisungen, wie er seine ggf. Unbeherrschtheit
korrigieren und zügeln bzw. abbauen kann. Dadurch wird die
Frau viel mehr geschützt als durch sämtliche Verbote der Welt,
die in einer Atmosphäre der Zweisamkeit ohne Zeugen kaum
wirken.
Es ist eine klare und für jeden
überprüfbare Tatsache, dass diejenigen, welche die Ehe des
Propheten Muhammad mit Chadidscha, die Ehe Imam Alis mit
Fatima (der Friede sei mit ihnen allen), aber auch heutzutage
z.B. die Ehe von Imam Chamene'i zum Vorbild nehmen, glückliche
Familien mit gesegneten Ehefrauen, Ehemännern und Kindern mit
einem wunderbaren Familienleben vorleben. Und obiger Vers hat
für sie ganz andere Bedeutungen, die außerhalb der Familie im
spirituellen Bereich liegen. Aber obiger Vers ist nicht nur
für diese Anhänger gültig, die ohnehin ein ideales
Familienleben anstreben, sondern auch für die “realen“
Familien, die nicht ganz so hohe Ziele verfolgen.
Zweifelsohne werden in entwurzelten Ehen,
die ihre eigenen Werte verloren haben, sehr viele Frauen
verprügelt, und da der Anteil entwurzelter Muslime in
Deutschland sehr groß ist, kann nicht übersehen werden, dass
der Anteil an Gewalt in muslimischen Ehen hier sicherlich hoch
ist. Aber daran ist nicht der Islam oder der Heilige Qur´an
schuld, sondern vielmehr die Entfremdung von selbigen! Der
Sozialarbeiter, der solch einem krankhaften Mann dann auch
noch mit irgendwelchen Verboten kommt, führt letztendlich zur
Zerstörung der Familien, da er weder auf die Psychologie der
Unvernunft solcher Männer eingeht, noch die Maßnahmen kennt,
diese zu bändigen!
Alle wesentlichen muslimischen
Denkrichtungen – nicht nur im deutschsprachigen Raum – sind
sich darin einig, dass ein Ehemann kein “Züchtigungsrecht“
hat! Umso absurder mutet es dann an, wenn
Möchtegern-Islamkenner und selbsternannte Islamexperten den
Muslimas einreden wollen, der Heilige Qur´an würde das
Schlagen der Frau zulassen, um im nächsten Atemzug den
Muslimas genau das vorzuwerfen; nämlich das eigene
Unverständnis der so genannten Experten.
Der Heilige Qur´an ist in jedem Fall eine
Befreiung für die Frau, aber nur dann, wenn er von gläubigen
gottesehrfürchtigen Menschen gelesen, verstanden und
praktiziert wird. Menschen ohne Demut – unabhängig davon, ob
es Muslime oder Nichtmuslime sind – können jeden Vers eines
jeden Buches zum Unheil der Menschheit missbrauchen und nach
Gutdünken missinterpretieren.