Faszination Frau

Faszination
Frau im Islam

 Fatima Özoguz und Mihriban Özoguz

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Befreiung vor Unterdrückung in der Ehe

So sehr die Ehe eine Art Schloss der Barmherzigkeit sein kann, so sehr birgt sie in ihrer Intimität und Abgeschlossenheit in bestimmten Situation die Gefahr des Missbrauchs; insbesondere, wenn es keine Zeugen gibt. Der Islam verbietet die Gewaltanwendung gegenüber anderen Menschen und steht für eine gewaltfreie Erziehung. Ja, die islamische Rechtssprechung geht sogar so weit, dass bei der Anwendung von Gewalt dem Opfer eine Entschädigungszahlung zu leisten ist, auch bei der Ohrfeige an die Kinder. Dementsprechend ist es aus Sicht des Islam selbstverständlich, dass ein Ehemann seine Ehefrau niemals schlagen darf. Daran gibt es zumindest unter Muslimen, die ihre Religion gut kennen, keinen Zweifel.

Dennoch oder gerade deswegen werden Muslimas immer mit der Interpretation einiger westlicher “Islamexperten“ konfrontiert, die anhand von Qur´an-Versen “nachweisen“ wollen, dass der Islam angeblich die Gewaltanwendung gegenüber der Frau zulasse. Dafür wird dann immer wieder ein Vers aus genau jener Sure herangezogen, die ausgerechnet der Frau gewidmet ist. In der vierten Sure mit der Bezeichnung “Die Frauen“ im Vers 34 steht in den meisten deutschen Übersetzungen sinngemäß:

„Die Männer stehen den Frauen vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: Ermahnt sie, trennt die Betten und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“

Dieser Vers steht seit über 1400 Jahren im Heiligen Qur´an und wird seither von den Anhängern des Islam als Schritt zur Befreiung der Frau gesehen, und von den Gegnern als Maßnahme zu deren Unterdrückung. Aber ein 1400 Jahre alter Disput wird auch in diesem Buch kaum gelöst werden können. Daher sollen im Folgenden die unterschiedlichen Gedanken zu obi­gem Vers wiedergegeben werden, damit sich jeder selbst sein Urteil bilde.

In allen Gesellschaften der Welt, seien sie religiös oder nicht, ist der Mann der Frau körperlich überlegen. Angebliche Matriarchate – also Herrschaftssysteme, in denen die Frauen dominierten – in bestimmten Regionen der Welt stehen diesem Prinzip nicht entgegen. Und in allen Gesellschaften der Welt werden Frauen von ihren Männern geschlagen, das ist bedauerlicherweise in traditionellen muslimischen Gesellschaften so wie auch in der so genannten “freien“ westlichen Welt; hier wahrscheinlich sogar häufiger wegen der Kombination mit Alkohol, obwohl es nirgends zuverlässige Zahlen darüber gibt, denn es erfolgt i.d.R. ohne Zeugen. Die Frauenhäuser sind voll mit verprügelten Frauen. Alle Versuche, die Frau finanziell zu “befreien“ und das Schlagen gesetzlich zu verbieten und sogar unter schwere Strafe zu stellen, haben in keiner Gesellschaft je ernsthaft gefruchtet!

Beginnen wir aber mit dem Anfangsteil des besagten Verses: Es hat nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, vom Mann versorgt zu werden – wie es fälschlicherweise oft in der westlichen Welt verstanden wird. Schließlich leistet die Frau ja auch ihren Anteil in der Familie. Während der Mann Verantwortung für die Versorgung trägt, trägt die Frau die Verantwortung für die Erziehung der Kinder, was sicherlich von entscheidender Bedeutung ist. Diese die ganze Gesellschaft mitformende Erziehung hat einen höheren Stellenwert als die Versorgung der Familie, wobei sich allerdings beides ideal ergänzt. Materiell gut versorgte, aber schlecht erzogene Kinder können nicht nur sich selbst, sondern auch der ganzen Gesellschaft schaden. Die Frau ist es also, welche die zukünftige Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann, im Guten wie im Schlechten. Daher ist es auch besonders wichtig, dass insbesondere die Töchter eine besondere Erziehung erhalten, auch im schulischen Sinn, damit sie mit offenen Augen die Gesellschaftsstrukturen und politischen Hintergründe verstehen und wiederum ihren Kindern die Augen öffnen, das Wahre und Richtige zu erkennen.

Eine Mutter, die ihren Kindern die Liebe zu Gott und Gottesehrfurcht mit auf den Weg gibt, hat bereits ein kleines Pflänzlein in einer Wüste gesät. Dieses Pflänzlein muss nun noch umsorgt werden, damit es der Wüstensonne am Tag und der Trockenheit standhalten kann. Und dies kann die Mutter erreichen, indem sie nun den zweiten Schritt tut und ihrem Kind Wahrheitsliebe, Gerechtigkeitssinn und Selbstbewusstsein im Bewusstsein gibt, ein Geschöpf Gottes zu sein. So hat sie nicht nur einen schützenden Schatten über das Pflänzlein gestellt, sondern es auch bewässert durch einen nie endenden Fluss. Denn ein solches Kind wird auch später als Erwachsener auf seinem Weg bei der Suche nach Wahrheit diese auch finden – geleitet durch die Liebe Gottes und dem Streben nach Gerechtigkeit, gestärkt durch das Selbstbewusstsein der Liebe seiner Mutter.

Auch ist die Aufgabenverteilung im Islam jedem Geschlecht und seiner Schöpfung entsprechend gerecht erfolgt. Denn wer kennt den Menschen besser als sein Schöpfer? Es wäre eindeutig eine große Belastung für die Frau, die Verantwortung für das finanzielle Wohl der ganzen Familie auf ihren Schultern zu tragen, während sie z.B. schwanger ist, was mit dem Begriff “Doppelbelastung“ umschrieben wird. Es spricht aber nichts dagegen, dass wenn sie ihren Verantwortungsbereich erfüllt hat, sie einem für ihre Familie und die Gesellschaft nützlichen Beruf oder einer Arbeit nachgeht. Ob sie dabei Geld verdient oder ehrenamtlich tätig ist und was sie mit dem Geld dann macht, ist ihre Sache. Falls sie es für die Familie ausgeben möchte, so wäre sie nicht verpflichtet dazu und tut es freiwillig. Der Punkt ist: Sie muss es nicht für die Familie einsetzen, denn schließlich ist der Mann verantwortlich für die Versorgung der Familie. Selbst wenn sie aufgrund der finanzieller Engpässe für ihren Mann “einspringt“, bleibt er ihr das Geld ein Leben lang und darüber hinaus schuldig, außer sie schenkt es ihm. Wo soll bei solch einer Konstellation eine Unterdrückung der Frau bestehen? Die Frau wird von einer Last, die sie kaum tragen könnte, befreit. Das ist wahre Befreiung der Frau!

Genau so wird aber auch der Mann einer großen Belastung enthoben. Gemäß seiner Natur hat der Mann nicht das gleiche Maß an Liebe, Geduld, Aufmerksamkeit und Zuneigung zum Kind wie die Frau. Das bedeutet nicht, dass er sein Kind nicht liebt. Natürlich liebt auch ein Vater sein Kind, aber die Liebe einer Mutter, die das Kind neun Monate unter ihrem Herzen getragen hat, es mit ihrem Blut und Leib versorgt, es unter Schmerzen zur Welt gebracht und mit ihrer Milch gestärkt hat, ist nun einmal nicht zu vergleichen mit der Liebe des Vaters, der ja in jener Phase nicht mehr als seinen Samen zur Erzeugung des Kindes beitrug; und daneben die Salzgurken oder das Eis, dass er mitten in der Nacht noch irgendwie besorgen musste, weil der schwangeren Frau danach war. Für ihn ist es eine große Erleichterung und Glücksgefühl zugleich, wenn er für seine geliebte Familie arbeiten und ihre Bedürfnisse erfüllen kann. Wenn er miterleben kann, wie gut seine Kinder im Wesentlichen durch seine geliebte Frau erzogen und eine Bereicherung für die Gesellschaft werden, so hat auch der Mann seinen Beitrag nicht nur für seine Familie, sondern auch für die Gesellschaft geleistet, indem er seiner Frau ermöglicht hat, die Kinder ohne “Doppelbelastung“ im guten Sinne anzuleiten.

Zurück zu dem anfänglich diskutierten Vers 4:34 im Heiligen Qur´an: In der für alle Gesellschaften der Welt realen und problematischen Situation der sinnvollen Aufgabenteilung geht der Islam einen sehr lehrreichen und effektiven Weg. Zunächst einmal stellt er die Finanzsituation klar und appelliert an das Verantwortungsgefühl des Mannes. Er überträgt dem Mann am Anfang des Verses eine Art Verantwortung über die Frau, die in seiner finanziellen Versorgungsverantwortung liegt. Die Tatsache, dass der dort verwendete arabische Begriff “qawwamuun“, der nur ein einziges Mal im Heiligen Qur´an in dieser Form vorkommt, mit “stehen über“ den Frauen übersetzt wird, eröffnet gewisse Möglichkeiten zum Missverständnis. Dabei steht in der gleichen Sure im 135. Vers eine ähnliche Ableitung des Begriffs, nämlich “qawwaamin“, was dort auf die Wahrnehmung von Gerechtigkeit hindeutet! Daher steht also die Verantwortung des Mannes im direkten Zusammenhang mit Gerechtigkeit, zu der er aufgefordert wird.

Was in der Übersetzung möglicherweise nicht deutlich herauskommt, ist die Tatsache, dass die “Vorstandsfunktion“ selbst darin besteht, dass der Mann verpflichtet ist, die Frau zu versorgen. In einer wirklich islamischen Gesellschaft ist jede Frau finanziell versorgt. Ihr eigenes Einkommen, Erbe, Geschenke usw. kann sie völlig unabhängig für sich selbst oder nach eigenem Wunsch ausgeben, denn ihre komplette Versorgung obliegt den Männern! Im Westen wurde der Frau der Gedanke eingeflößt, dass es eine abzulehnende Abhängigkeit sei, sich vom Mann versorgen zu lassen, und dass man, nur wenn man eigenes Geld verdient, auch dementsprechend in der Gesellschaft anerkannt wird. So hat die Frau, die Jahrtausende von Jahren unterdrückt wurde, sich auf den Weg gemacht, die Aufgaben des Mannes nachzuahmen, da ihre spezifischen Aufgaben minder angesehen wurden. Der Islam gibt der Frau die Freiheit zurück, ohne Geld verdienen zu müssen dennoch über Geld zu verfügen, und ihrer Aufgabe als Mutter und Gattin gerecht werden zu können. Während die westliche Frau ihre Rechte in den letzten 100 Jahren erkämpfen musste, gab der Islam der Muslima ihre Rechte bereits vor 1400 Jahren. Sie musste sich für deren Umsetzung einsetzen. Die Tatsache, dass die Frau versorgt werden soll, bedeutet nicht, dass sie es nicht auch selbständig könnte. Nein! Es gibt ihr aber die Freiheit, es nicht zu benötigen. Es gibt kein einziges Gesellschaftsmodell, in der die Frau derart frei ist und so frei mit ihrem eigenen Einkommen umgehen kann bei vollster Versorgung! Der Islam erinnert den Mann hier an diese wichtige Verantwortung, die er trägt, die entsprechende Rechte beinhaltet.[1]

Auf den Versorgungshinweis in besagtem Vers des Heiligen Qur´an aber folgt der Hinweis, dass Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat. Sehr wichtig ist dabei die arabische Formulierung, die besagt, dass letztendlich jedes Geschlecht bestimmte Merkmale hat, die es vor dem anderen auszeichnet. Genau deswegen sind sie ja die beiden Hälften der einen Seele, aus der sie geschaffen wurden, und können sich so ideal ergänzen. Beide besitzen Rechte übereinander und Pflichten gegenein­ander, die sich ergänzen. Also ist diese Aussage keinesfalls so zu verstehen, dass “Männer“ quasi gottgegeben “höher“ in jeder Hinsicht stehen als Frauen.

Eines dieser Rechte des Mannes besteht darin, dass seine Frau eben nur mit ihm verheiratet ist und jegliche Sexualität nur mit ihm teilt. Niemand ist verpflichtet zu heiraten, aber wer es tut, der verpflichtet sich, seinem Partner per Ehevertrag eine Art “Exklusivitätsrecht“ zuzubilligen! Diese Sicherheit, die Mann und Frau – auch die Frau kann dieses Recht im Heiratsvertrag verankern – einander versprechen, ist eine Maßnahme, menschliche Schwächen wie die so zerstörerische Eifersucht zu mindern! Dem Mann, der seine Frau in jeder Hinsicht aufrichtig versorgt – nicht nur materiell – wird in dem Vers signalisiert, dass seine Frau ihm unter dieser Versorgung ein warmes und geborgenes Heim voller “Tugend“ sichern wird.

Bedauerlicherweise aber ist damit die Krankheit mancher Männer, auch grundlos Eifersucht zu empfinden oder ihren Jähzorn nicht beherrschen zu können, nicht gebremst! Im dann folgenden Verlauf des Verses geht es nicht um “widerspenstige Frauen“, wie manche vermuten, oder um eine Vorstufe der Scheidung! Nein, wenn eine Scheidung droht, dann ist das mit den unten aufgeführten Maßnahmen wohl kaum noch zu verhindern! Denn welcher Mann wird schon weiterhin mit einer Ehefrau zusammenbleiben wollen, die nur durch körperliche Gewalt die “Tugend“ bewahrt? Das wäre absurd und sicherlich eher die Ausnahme! Vielmehr geht es um Männer, die sich etwas einbilden bzw. etwas befürchten – völlig unabhängig davon, ob die Befürchtung berechtigt ist oder nicht.

In dem in der westlichen Welt oft gegen den Islam als Argument missbrauchten Versteil geht es um den Mann und sein Verhalten! Dort wird dem versorgenden Mann signalisiert: „Ja, du Mann, dein Schöpfer weiß, dass du körperlich kräftiger bist als die von dir versorgte Frau, und Er weiß auch, dass du sie rein kräftemäßig schlagen könntest und es möglicherweise auch tun wirst, selbst wenn es eine schwere Sünde im Islam ist und selbst wenn es alle Strafsysteme der Welt verbieten würden. Aber der Schöpfer verlangt von dir zunächst einmal die Selbstbeherrschung. Bevor du Mann also Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich spielen willst, hast du bestimmte Verhaltensnormen zu beachten. Im ersten Schritt darfst du Mann deinen Unmut ausschließlich verbal kund tun! Nichts anderes ist dir Mann erlaubt! Meist wird das genügen, um deinen Unmut loszuwerden, deine Frau wird dich beschwichtigen, und ihr werdet zueinander finden. Wenn das aber nicht genügt, dann musst du zunächst folgenden Schritt einleiten. Trenne dich von ihr im Ehebett, bzw. trenne die Schlafstätten.“

Für den ahnungslosen Leser wird hier der Eindruck erweckt, als wenn mit dieser Maßnahme die Frau “bestraft“ wird, und der Mann der “Strafende“ ist. Tatsächlich aber ist die Aufforderung eine Selbstbeherrschungsübung für den Mann selbst! Bevor er jegliche weitere Maßnahme ergreift, soll er sich erst selbst züchtigen, sich selbst läutern, sich selbst beschränken. Man könnte dies sogar als “Strafe“ für den Mann ansehen. Denn der Mann ist es, der auf seine ihm zustehende Nähe seiner Frau im Bett verzichten muss. Außerdem sagt der Vers eindeutig, dass er seinen Groll zunächst einige Nächte (und Tage) abklingen lassen und niemals sofort reagieren soll. Denn nach einigen Tagen wird der meiste Groll ohnehin abgeklungen sein. Und wenn nach all diesen Maßnahmen immer noch der Groll besteht, dann heißt es nach manchen Gelehrten sinngemäß: „und schlagt sie“. Aber selbst damit ist nach übereinstimmender Meinung aller Gelehrter aller Rechtsschulen im Islam keine Gewaltanwendung gemeint. Denn hier erläutert der Prophet (s.) des Islam in für alle Muslime bekannten und unmissverständlichen Überlieferungen dazu, dass dieses “Schlagen“ nicht schmerzhaft sein darf, keine Spuren – z.B. Erröten der Stelle – bewirken, und somit ausschließlich einen symbolische Charakter haben darf – falls es überhaupt nach der Vorgeschichte so weit kommt. Und in weiteren im Islam allgemein bekannten Aussagen weist der Prophet (s.) auf ausdrückliche Aussagen auf ein Zahnputzholz hin, ein kleiner Zweig vergleichbar einer Zahnbürste, die er maximal verwenden darf. Man stelle sich einmal einen Mann vor, der mit seiner Zahnbürste auf seine Ehefrau losgeht. Wer hier nicht den erziehenden Charakter erkennt, der den Mann genau von jener Handlung abhalten will, die das Eheleben so vergiften würde, der will es offenbar nicht verstehen.

Eine andere Gruppe von Gelehrten verweist sogar darauf, dass das entscheidende arabische Wort “adhribuu“ gar nicht “schlagen“ bedeute, sondern eher so etwas wie leichtes Berühren, wie der gleiche Begriff auch im 73. Vers der zweiten Sure verwendet wird oder auch andere Bedeutungen.

So oder so, alle Gelehrten des Islam kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass das Schlagen der Frau im Islam verboten ist, und zwar seit 1400 Jahren. Und sollte es doch einmal dazu kommen, muss der Ehemann Schmerzensgeld zahlen. Das genau sieht der Islam vor!

Nach all diesen Erläuterungen wirkt es umso skurriler und absurder, wenn Gegner des Islam sich anmaßen, den Muslimen erklären zu wollen, dass der Islam das Schlagen der Frau erlaube. Diese unwahre Behauptung erfolgt dann auch noch im Namen der Befreiung der Frau, die sich idealerweise vom Islam lossagen soll. Als ob nur Muslimas Schläge von unbeherrschten Männern erleiden müssten.

Hingegen hat mit dem hier besprochenen Vers jede Frau in einer islamischen Gesellschaft eine Argumentationsbasis gegen einen jähzornigen Mann in der Hand, denn derjenige, der die beschriebene Reihenfolge nicht exakt einhält, begeht einen Verstoß gegen Gott und Seinen Propheten (s.)! Zudem stelle man sich einmal vor, in welche “Gefahr“ sich ein muslimischer Mann begibt, wenn herauskäme, dass er von sich aus die Betten getrennt hat! Im Gegensatz zu manchem Eheverständnis in der westlichen Welt ist das eben nicht “normal“ für muslimische Männer. Ohne diese Voraussetzung aber darf er keinen weiteren Schritt einleiten.

Der Islam geht einen realistischen Weg, welcher die Natur der Menschen berücksichtigt. Er sagt dem Mann nicht, dass er nicht in der Lage ist, die Frau zu schlagen. Er sagt vielmehr: „Ja, du Mann, du bist in der Lage, aber bevor du das tust, musst du das und das tun, und dann wirst du es nicht mehr tun.“ Er gibt dem Mann Handlungsanweisungen, wie er seine ggf. Unbeherrschtheit korrigieren und zügeln bzw. abbauen kann. Dadurch wird die Frau viel mehr geschützt als durch sämtliche Verbote der Welt, die in einer Atmosphäre der Zweisamkeit ohne Zeugen kaum wirken.

Es ist eine klare und für jeden überprüfbare Tatsache, dass diejenigen, welche die Ehe des Propheten Muhammad mit Chadidscha, die Ehe Imam Alis mit Fatima (der Friede sei mit ihnen allen), aber auch heutzutage z.B. die Ehe von Imam Chamene'i zum Vorbild nehmen, glückliche Familien mit gesegneten Ehefrauen, Ehemännern und Kindern mit einem wunderbaren Familienleben vorleben. Und obiger Vers hat für sie ganz andere Bedeutungen, die außerhalb der Familie im spirituellen Bereich liegen. Aber obiger Vers ist nicht nur für diese Anhänger gültig, die ohnehin ein ideales Familienleben anstreben, sondern auch für die “realen“ Familien, die nicht ganz so hohe Ziele verfolgen.

Zweifelsohne werden in entwurzelten Ehen, die ihre eigenen Werte verloren haben, sehr viele Frauen verprügelt, und da der Anteil entwurzelter Muslime in Deutschland sehr groß ist, kann nicht übersehen werden, dass der Anteil an Gewalt in muslimischen Ehen hier sicherlich hoch ist. Aber daran ist nicht der Islam oder der Heilige Qur´an schuld, sondern vielmehr die Entfremdung von selbigen! Der Sozialarbeiter, der solch einem krankhaften Mann dann auch noch mit irgendwelchen Verboten kommt, führt letztendlich zur Zerstörung der Familien, da er weder auf die Psychologie der Unvernunft solcher Männer eingeht, noch die Maßnahmen kennt, diese zu bändigen!

Alle wesentlichen muslimischen Denkrichtungen – nicht nur im deutschsprachigen Raum – sind sich darin einig, dass ein Ehemann kein “Züchtigungsrecht“ hat! Umso absurder mutet es dann an, wenn Möchte­gern-Islamkenner und selbsternannte Islamexperten den Muslimas einreden wol­len, der Heilige Qur´an würde das Schlagen der Frau zulassen, um im nächsten Atemzug den Muslimas genau das vorzuwerfen; nämlich das eigene Unverständnis der so genannten Experten.

Der Heilige Qur´an ist in jedem Fall eine Befreiung für die Frau, aber nur dann, wenn er von gläubigen gottesehrfürchtigen Menschen gelesen, verstanden und praktiziert wird. Menschen ohne Demut – unabhängig davon, ob es Muslime oder Nichtmuslime sind – können jeden Vers eines jeden Buches zum Unheil der Menschheit missbrauchen und nach Gutdünken missinterpretieren.

[1] Dieser für den Mann verpflichtende einseitige Versorgungsanspruch der Frau und damit Entlastung der Frau ist ein Konzept des Islam, das in heutigen westlichen Wertenormen nicht vorgesehen ist. So heißt es z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (BGB): „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die Familie angemessen zu unterhalten ...“

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