Faszination Frau

Faszination
Frau im Islam

 Fatima Özoguz und Mihriban Özoguz

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Beidseitige Überlegenheit von Mann und Frau

Einige nehmen an, dass der Islam den Mann als der Frau überlegen ansieht und die Frau als ein minderes, unfähiges Geschöpf beurteilt. Das aber ist nicht der Fall. Aus dem Heiligen Qur´an wird ersichtlich, dass der Islam hinsichtlich einiger Aspekte den Mann und bezüglich anderer die Frau als überlegen versteht, so dass sie sich beide ideal ergänzen können.

Beispielsweise gehören Widerstandsfähigkeit, Ausdauer, Geduld, Güte, Freundlichkeit, Zuneigung, besondere pädagogische und erzieherische Fähigkeiten und vieles andere mehr zu jenen Eigenschaften, in denen sich die Überlegenheit der Frau zeigt, weshalb der Prophet (s.) sagte: „Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter!“.

In den meisten Fällen erlernt der Mensch Sprache, Verhalten, Moral und Glauben in seinen ersten Lebensjahren durch die Mutter, welche die Grundsteine für seine Erziehung legt. Die Gesellschaft wird aufgrund der geeigneten Erziehung der Mütter, die diese ihren Kindern zuteil werden lassen, mit bedeutenden, hervorragenden Persönlichkeiten bereichert. Wie wir schon sagten, misst der Heilige Qur´an den Frauen eine so hohe Bedeutung bei, dass ein Prophet wie Moses (a.) acht Jahre lang für die Familie Schuaibs (a.) gearbeitet hat, um eine seiner Töchter heiraten zu können.

Er (Schuaib (a.)) sprach: „Ich möchte dir eine meiner beiden Töchter zur Ehe geben, wenn du dich, verpflichtest, mir acht Jahre lang zu dienen.“

Heiliger Qur´an 28:27

Damals, in der vor-islamischen Zeit, wurde die Morgengabe noch an den Vater gegeben. Selbst wenn es sich bei dem genannten Beispiel um einen Sonderfall eines prophetischen Lebensweges handelt, wird damit dennoch die hohe Wertschätzung gegenüber der Frau ausgedrückt.

Mit Blick auf einige Eigenschaften wie Großmut, Politik, Kühnheit, Mut usw. wird die Überlegenheit des Mannes sichtbar, infolgedessen der Heilige Qur´an den Mann zum Oberhaupt der Familie bestimmt und sagt:

"Den Männern obliegt die Verantwortung für die Frauen wegen der Vorzüge, die Er den einen vor den anderen gab, und die Männer sind bezüglich des Vermögens, welches sie hingeben, den Frauen überlegen."

Heiliger Qur´an 4:34

In Betonung des Aspektes, dass die Überlegenheit beidseitiger Natur ist, heißt es im Heiligen Qur´an:

„Wegen der Vorzüge, die Er den einen vor den anderen gab“

Heiliger Qur´an Sure 4:34

Dazu lesen wir in einem vorangehenden Vers im Heiligen Qur´an:

"Und begehrt nicht das, womit Gott die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Gott um seine Huld. Wahrlich, Gott hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen!"

Heiliger Qur´an Sure 4:32

Die Unterschiede zwischen Mann und Frau sind derart, dass sie sich ideal gegenseitig ergänzen; man kann es nicht oft genug wiederholen. Sie haben nicht mit einer Unvollkommenheit des einen oder Vollkommenheit des anderen zu tun. Mann und Frau, die sicherlich für ein gemeinsames Leben geschaffen worden sind, vervollkommnen sich gegenseitig durch diese Unterschiede. Das Alleinleben widerspricht hingegen ihrer Natur. Eine Art Zölibat wird daher im Islam abgelehnt.

Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich der Grundgedanke, der im Islam die Beziehungen zwischen Mann und Frau sowie ihre Rechte in der Familie bestimmt, sowohl von den vor vierzehn Jahrhunderten herrschenden als auch von den heute verbreiteten Gedanken. Wir stellten fest, dass der Islam keinen Zweifel daran lässt, dass Mann und Frau gleichberechtigte Menschen sind und innerhalb der Familie gleichwertige Rechte besitzen müssen. Nach islamischer Auffassung sind beide gleichwertige Menschen und genießen die gleichen Menschenrechte. Die Gleichwertigkeit vor Gott wird unter anderem dadurch deutlich, dass für einen verstorbenen Muslim, der seine Pilgerfahrt trotzt Befähigung dazu verpasst hat, mit einem Teil seines Erbes jemand anderes beauftragt werden kann, die Pilgerfahrt sozusagen stellvertretend durchzuführen. Und hierbei kann eine Frau einen verstorbenen Mann vertreten und umgekehrt, wie es bereits erwähnt wurde.

Es steht aber außer Frage, dass Mann und Frau in vielerlei Hinsicht nicht identisch sind. Nicht einmal die Wahrnehmung ihrer Umwelt ist gleichartig. Die Schöpfung wollte keine Übereinstimmung, sondern Ergänzung durch die jeweiligen Stärken und gegenseitiges Bedecken“ der Schwächen des Anderen. Daher ist es erforderlich, dass sich auch ihre Rechte, Pflichten und Verantwortungen voneinander unterscheiden.

In der Westlichen Welt wird versucht, für Mann und Frau in Bezug auf Gesetze, Vorschriften, Rechte, Pflichten und Verantwortung eine identische Situation zu schaffen, wobei die natürlichen Unterschiede der Geschlechter ignoriert werden, und hierin liegt der Unterschied zwischen dem Islam und den westlichen Systemen.[1]

Allama Tabatabai schreibt in seinem berühmten Werk zur Interpretation des Heiligen Qur´an “Al Mizan“:

Obgleich Gott im Heiligen Qur´an deutlich machte, dass Frau und Mann Triebe einer Wurzel sind, der Wurzel der Menschheit, wie beschrieben in

"Eure Seele von ihrer Seele (Ihr seid von den anderen),.."

Heiliger Qur´an 4:25

besteht kein Widerspruch, wenn einer vor den anderen, Mann und Frau mit Besonderheiten versehen ist, die dem anderen nicht gegeben wurden.

Die Besonderheiten des männlichen Geschlechts betreffen seine Kraft wie seine Standfestigkeit, und die der Frau beziehen sich auf ihre Güte und ihre Zartheit, denn die menschliche Natur bedarf hinsichtlich des schöpfungsmäßigen, menschlich natürlichen wie auch des gesellschaftlichen Lebens sowohl der Kraft und Standfestigkeit als auch der Güte und Liebe. Beide Naturelle sind Ausdruck für die der menschlichen Gesellschaft gegebenen, allgemeinen Anziehungs- und Schutzfähigkeit. Daher muss Gleichwertigkeit im gesellschaftlichen Leben herrschen, das heißt gesellschaftliche Freiheit.

Die Frau muss frei sein wie der Mann, und in der Tat ist der Mensch, da er ein Mensch mit Verstand und Willen ist, in der Lage, Gewinn und Nutzen zu ziehen und Schaden abzuwenden. Der westlichen Frau wurden bis Anfang des 20. Jahrhunderts selbst die elementarsten Rechte vorenthalten. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts versuchten die Abendländer nachzuholen, was sie versäumt hatten, da diese Bewegung als Fortsetzung der früheren Bewegungen für Freiheit und Gleichheit mit den Beziehungen der Menschen untereinander in Zusammenhang steht und die Frau, weil sie ein Mensch ist und als Mensch frei geschaffen wurde, Anspruch auf gleichwertige Rechte hat.

Nichtsdestoweniger sind Mann und Frau unterschiedliche Wesen mit spezifischen Eigenarten. Sie sind gleichwertig, weil sie beide gleichwertige Menschen sind. Sie sind jedoch Menschen mit unterschiedlichen Charakteristika und Psychen. Diese Unterschiede gehen nicht auf geographische, historische und soziale Faktoren zurück, sondern sind schon in der Schöpfung von Mann und Frau vorprogrammiert.

Es besteht kein Zweifel, dass die Frau in unserer Epoche in zahlreichen Ländern von einer Reihe von Schwierigkeiten befreit wurde. Es stellt sich jedoch die Frage, warum sie wieder mit neuen Schwierigkeiten konfrontiert wurde. Gibt es für sie denn nur die Wahl zwischen zwei Übeln? Was hindert sie daran, weder das eine noch das andere zu akzeptieren?

Die Wahrheit ist, dass dazu keine Notwendigkeit besteht. Ihr altes Unglück war darauf zurückzuführen, dass ihr die Menschenwürde abgesprochen wurde. Ihr neues Unglück verdankt sie der Tatsache, dass ihr absichtlich oder irrtümlich ihre Weiblichkeit, ihre natürliche Stellung, ihr Auftrag, ihr Wirkungskreis, ihre angeborenen Bedürfnisse und ihre besonderen Fähigkeiten aberkannt wurden.

Ist von den natürlichen und instinktiven Unterschieden der Frau und des Mannes die Rede, so wertet manch einer diese Unterschiede als Unzulänglichkeit der Frau und Überlegenheit des Mannes, die schließlich die Ursache für die privilegierte Stellung des einen und die missliche Lage des anderen sein sollten. Sie übersehen dabei, dass es hier nicht um Unzulänglichkeiten bzw. Überlegenheit geht. Es war nicht der Sinn der Schöpfung, den einen vollkommen und den anderen unvollkommen, den einen privilegiert und den anderen benachteiligt zu schaffen.

Nach dieser logischen“ und weisen“ Einsicht, dass die Frau von Natur aus ungerecht behandelt und schwach und unvollkommen geschaffen wurde, will man die Sache noch verschlimmern und eine weitere Ungerechtigkeit hinzufügen. Handeln wir etwa menschlicher, wenn wir die natürliche Situation der Frau einfach ignorieren? Genau das Gegenteil ist der Fall! Je weniger wir ihre Situation beachten, umso mehr tragen wir zur Beeinträchtigung ihrer Rechte bei. Wenn der Mann an der Ansicht festhält, dass die Frau ihm vollkommen gleich sei und die gleiche Arbeit und Verantwortung zu übernehmen habe, die gleiche Belohnung oder Bestrafung zu erfahren habe, die schwere und harte Arbeit mit ihm zu teilen habe, ihrer Leistung entsprechend Lohn zu bekommen habe, keinen besonderen Respekt und keine Unterstützung für z.B. ihre Mutterschaft zu erwarten habe, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten habe, die Unterhaltskosten der Kinder anteilig zu übernehmen habe, sich vor Gefahren selber zu schützen und für den Mann ebensoviel Geld auszugeben habe, wie er für sie ausgegeben hat, so wäre sie in der Tat sehr benachteiligt, denn Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit der Frau sind gebremst, sowohl durch Kinder als auch ihrer von Natur aus geringeren körperlichen Kraft. Die Menstruation und Härten der Schwangerschaft, der Entbindung und die Fürsorge für die Kinder bringen die Frau in eine Situation, in der sie der Unterstützung des Mannes bedarf und weniger anderweitigen Verpflichtungen übernehmen, jedoch mehr Rechte erhalten sollte. Andernfalls führt es zu einer Situation, in der Kinder in der Gesellschaft nicht mehr willkommen sind; eine Situation, die wir heute in der westlichen Welt schmerzlich spüren.

Die Arbeitsaufteilung zwischen Mann und Frau ist keine Besonderheit des Menschen. Alle in Paaren zusammenlebenden Lebewesen verhalten sich so. Instinktiv gewährt das männliche Lebewesen dem weiblichen Schutz. Die Rücksichtnahme auf die unterschiedlichen Instinkte und die Andersartigkeit der Natur von Mann und Frau sowie der Respekt gegenüber ihrer menschlichen und rechtlichen Gleichheit versetzen die Frau in eine günstige Situation, wodurch weder ihre Rechte noch ihre Würde angetastet werden. Vielmehr erlangt sie dadurch die Sicherheit eines vertrauten Heims, deren Innenministerin sie ist, das notwendig ist für das Gedeihen mutiger Kinder, die sich gegen Unrecht auflehnen.

Diese natürliche “Innenausrichtung“ der Frau spiegelt sich auch bei der rituellen Waschung der Muslime wieder, bei der es Frauen empfohlen ist zuerst die Innenseite der Arme zu waschen und dann die Außenseite, wohingegen der Mann zuerst die Außenseite wäscht, worauf bereits hingewiesen wurde.

Der Heilige Qur´an hat – darin sind sich Freund und Feind einig – wesentlich zur Wiederherstellung der Rechte der Frau beigetragen. Selbst seine Gegner geben zumindest zu, dass der Heilige Qur´an zur Zeit seiner Offenbarung große Veränderungen zugunsten der Frau und ihrer Menschenrechte bewirkt hat. Er hat aber niemals als Preis für ihre Anerkennung als Mensch und Partnerin des Mannes bei der Inanspruchnahme der Menschenrechte die Weiblichkeit der Frau und die Männlichkeit des Mannes übersehen oder den einen höher als den anderen bewertet. Mit anderen Worten: Der Heilige Qur´an hat sie so angenommen, wie sie von Natur aus sind. Aus diesem Grunde besteht eine vollkommene Harmonie zwischen den Geboten des Heiligen Qur´an und den Geboten der Natur.

Bis zum 20. Jahrhundert wurden der europäischen Frau Menschenrechte weder gesetzlich noch tatsächlich zugestanden. Sie besaß weder die gleichen noch gleichwertige Rechte, wie sie dem Mann eingeräumt worden waren. Infolge einer nicht ausreichend durchdachten Bewegung, die in weniger als einem Jahrhundert im Namen der Frau und für die Frau entstand, wurden ihr Rechte, die mehr oder weniger mit den Rechten des Mannes identisch waren, zugebilligt. Aufgrund ihrer natürlichen Konstitution und ihrer besonderen seelischen und körperlichen Veranlagung konnte sie auf diese Art letztlich keine Gleichberechtigung mit dem Mann erreichen, da sie von der Schöpfung her andere Voraussetzungen als der Mann besitzt. Denn gleichwertige Rechte und gleiches Glück für Mann und Frau können nur dann erreicht werden, wenn identische Rechte aufgehoben werden und dem Mann die ihm und der Frau die ihr entsprechenden spezifischen Rechte zugestanden werden. Nur auf diese Weise kann eine echte innere Zusammengehörigkeit zwischen Mann und Frau entstehen. Der Mann seinerseits kann nur unter diesen Voraussetzungen aufrichtig und ohne Hintergedanken die Frau als gleichberechtigt empfinden und seine ihm obliegenden höheren Belastungen in anderen Bereichen als denen der Frau mit Freude tragen.

Hier soll nicht behauptet werden, dass in den pseudo-islamischen Gesellschaften die Frauen gleichberechtigt gegenüber den Männern behandelt werden. Wir haben des Öfteren betont, dass die Lage der Frau in diesen Gesellschaften genauestens untersucht werden und ihr die zahlreichen vom Islam zugestandenen Rechte, die ihr im Verlauf der Geschichte vorenthalten worden sind, wieder zugebilligt werden müssen.

Natürlich sollten in den Ländern der Muslime nicht in blinder Nachahmung der westlichen Methode, die dem Westen selbst große Schwierigkeiten beschert hat, eine falsche Ansicht unter schönem Namen propagiert und den östlichen Schwierigkeiten der Frau noch westliche hinzugefügt werden. Wir behaupten, dass die nichtidentischen Rechte der Frau und des Mannes ihren nichtidentischen Naturen entsprechen, damit sie sowohl der Sache der Gerechtigkeit als auch des Naturrechts Rechnung tragen, das Familienglück am besten aufrechterhalten und der Entwicklung der Gesellschaft dienlicher sind. Und das wollen wir als Muslimas, die im Westen beheimatet sind, hier auch ausdrücken können und dürfen.

Wir sind der Ansicht, dass es gerade dem Sinn der Gerechtigkeit und der Natur sowie den Menschenrechten entspricht, dass Mann und Frau in manchen Bereichen keine identischen Rechte genießen. Uns geht es also um die rechtsphilosophische Betrachtung des Problems. Es betrifft das Gerechtigkeitsprinzip, welches eines der Prinzipien der islamischen Theologie und des islamischen Rechts ist. Diesem Prinzip ist es zu verdanken, dass im Islam das Gebot der Übereinstimmung der religiösen Gesetze mit der Natur besteht. Das heißt, wenn sich nach islamischem Recht erweisen sollte, dass ein von Menschen geschaffenes Gesetz gegen das Gerechtigkeitsprinzip verstößt, werden wir es nach dem Gebot der Religion in religiöser Hinsicht ablehnen müssen, denn die Gesetze des Islam können nach diesem von ihm gelehrten Prinzip die Gerechtigkeit und das Naturrecht nicht umstoßen.[2] Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir uns an die bestehenden Gesetze zu halten haben, denn auch dazu verpflichtet uns der Islam.

[1] Die letzten Passagen entstammen sinngemäß dem Buch „Stellung der Frau im Islam“ von Ayatollah Morteza Motahhari mit geeigneten Ergänzungen aus der weiblichen Sicht. Ayatollah Motahhari (1920-1979) gilt als einer der Vordenker und wichtigsten Intellektuellen der Islamischen Revolution im Iran. Er studierte zunächst in seiner Heimatstadt Maschhad u.a. Logik, Philosophie, islamische Jurisprudenz sowie arabische Literatur. Mit 18 Jahren entschloss er sich, seine Islamstudien in Qum fortzusetzen und blieb von da an für 15 Jahre in Qum, wo u.a. Imam Chomeini sein Lehrer war. Im Laufe der Zeit schrieb er sehr viele umfangreiche Werke, die zu den einflussreichsten Werken der Islamischen Revolution zählen. Zahlreiche seiner Werke sind auch ins Deutsche übertragen. Ayatollah Motahhari selbst fiel kurz nach der Gründung der Islamischen Republik Iran am 1. Mai 1979 einem Terroranschlag zum Opfer, als er von einer Versammlung des Revolutionsrats kam.

[2] Die letzten Passagen entstammen sinngemäß dem Buch „Stellung der Frau im Islam“ von Ayatollah Morteza Motahhari mit geeigneten Ergänzungen aus der weiblichen Sicht.

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