Faszination Frau

Faszination
Frau im Islam

 Fatima Özoguz und Mihriban Özoguz

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Geschichte der Unterdrückung der Frau

„Die Frau erlebte zwei Phasen der Unterdrückung, einmal zu vorislamischer, heidnischer Zeit, in der sie wie ein Tier und schlimmer noch als ein Tier unterdrückt und unterjocht wurde, aus diesem Morast sie dann später durch den Islam Erlösung fand, und zum anderen in unserem Zeitalter, in dem ihr, unter der Bezeichnung, sie “befreien“ zu wollen, Unrecht, Gewalt und Unterdrückung zugefügt und ihr der Status der Würde, Größe und geistigen Wertigkeit, den sie besaß, entrissen wurde.“

(Imam Chomeini)

Die Geschichte der Rechte der Frauen weist zu vorislamischer Zeit in allen Teilen der Welt zwei besondere charakteristische Epochen auf:

·       Die Epoche des Götzentums, in der die Frau in keinster Weise als “Mensch“ verstanden, sondern mit äußerster Rohheit behandelt und der Kategorie “Sklaven, Last- und Nutz­tiere“ zugeordnet wurde, geeignet zum An- und Verkauf. Der Mann war berechtigt, seine Frau zu verkaufen, auszuleihen, zu vermieten oder zu verschenken und sie unter dem geringfü­gigsten Vorwand an einen Baum zu binden und auszupeitschen. Im Quasigötzentum des Mittelalters konnte die Frau jederzeit der Ketzerei oder Hexerei bezichtigt, enthauptet und verbrannt werden. Die schwierigsten und härtesten Arbeiten wurden der Frau auf­gelastet, deren einziger, erlösender Ausweg aus dieser erbar­mungs­wür­digen Situation in ihrem Tod bestand.

·       Die Epoche der griechischen, ägyptischen, römischen und persischen Kulturen, welche unter dem Einfluss monotheistischer Religionen und hoher Gedanken bestimmter, reformistischer Kreise entstanden. In dieser Zeit wurde die Frau bezüglich ihrer “Materialität“ und Person, mehr oder weniger als zur Klasse der Menschen ge­hörend und nach und nach auch als am Leben des Mannes betei­ligt verstanden. Jedoch geistig und gesellschaftlich gesehen fand sie noch im­mer keinerlei gleichberechtigte Anerkennung (außer als Statue einer Göttin). Rechtsfähigkeit wurde ihr weitestgehend nicht zugesprochen, und sie war absolut dem Willen des Mannes unterworfen.

Im Folgenden werden lediglich punktuelle Beispiele für die Unterdrückung der Frau in den unterschiedlichen Kulturen gegeben, die verdeutlichen sollen, wie weit verbreitet die Unterdrückung weltweit und kulturübergreifend war.

In den meisten alten Kulturen, wie denen Griechenlands und des römischen Imperiums, besaß die Frau weder Rechtsfähigkeit, noch war sie gesellschaftlich anerkannt. Sie zählte als Handelsware und wurde auf den Märkten – zum Kauf und Verkauf – feilgeboten. Der Gatte besaß das Recht, seine Frau einem jeden, der ihm genehm war, auszuleihen oder an seine Freunde zu verschenken.

Später diente die Frau mehrmals als “Gebär- und Befriedigungsobjekt“ sinnlicher Gelüste, wurde jedoch keines­falls als “Lebensgefährtin“ verstanden, da man sie nicht im Besitze der vollkommenen menschlichen Fähigkeiten verstand. Zudem vertraten viele Philosophen jener Zeit überwiegend die Überzeugung, dass die Frau nicht über eine ewige, menschliche Seele verfüge und deswegen nach dem Tode des Mannes nicht das Recht habe, weiterleben zu dürfen.

In den Gesetzen des alten Indiens stand sinngemäß geschrieben: „Cholera, Tod, Hölle, Gift, Viper und Feuer sind besser als die Frau.“ Starb im Indien jener Zeit der Gatte, so wurde die Gattin le­bendig, gemeinsam mit dem Leichnam ihres verstorbenen Mannes verbrannt. Teilweise wird das noch heute in entlegenen Gebieten praktiziert, trotzt staatlichen Verbots. Ein weiterer Brauch, der bei alten, primitiven Stämmen praktiziert wurde, bestand darin, Töchter zu töten, da diese als Ursache aller Schmach verstanden wurden. Parallelen zur Zeit der Unwissenheit [dschahiliyya] im alten Arabien sind unübersehbar, als neugeborene Töchter bei lebendigem Leib begraben wurden. Nebenbei erwähnt sei, dass heute in China im Zuge der Ein-Kind-Politik und der pränatalen Diagnostik zumeist Mädchen abgetrieben werden.

Die Frau galt vor der Zeit des Christentums in der jüdischen Familie wie in der römischen zwar als Teil der Familie, gehörte zuweilen jedoch – und im Widerspruch zur jüdischen Religion – wie der Besitz, der Kornspeicher und die Erträge zum väterlichen Erbgut. Frauen, Erträge, Kühe und Esel zählten als Besitz der Familie. Die Geburt eines Sohnes wurde festlich und in Freude begangen, wohingegen die Geburt einer Tochter Anlass zu Trauer war. Bis zum heutigen Tag beten manche orthodoxe männliche Juden in ihrem täglichen Morgengebet: "Gesegnet sei Gott, der König der Welten, dass Er mich nicht als Frau erschaffen hat." Es sei ausdrücklich erwähnt, dass diese Praxis oft nicht mit dem jüdischen Ideal vereinbar war. Die Bevorzugung des Sohnes sollte sich aber bei den Anhängern der späteren Religionen wiederholen.

In italienischen und spanischen Kreisen gewann man später nach zahlreichen Studien die Überzeugung, dass von allen Frauen der Welt nur die Heilige Maria – die Mutter Jesu – ein Mensch gewesen und im Besitze einer ewigen Seele sei. Die anderen Frauen verfügten nicht über menschliche Eigenschaften und ihre Seele sei nicht unsterblich, sie seien halbmenschliche Wesen. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass auch diese Praxis in der Geschichte nichts mit der Lehre Jesu (a.) zu tun hatte.

Entsprechend der Gesetze Roms überstieg die Herrschaft des Mannes über die Frau ein jegliches Maß! Ein Familienvater konnte nicht nur aus seinem Recht, seine Tochter in eine Ehe zu verkaufen, Gewinn ziehen, sondern er war auch befugt, ihrem Leben zu jeder Zeit, die ihm angebracht schien, ein Ende zu setzen! Nach der Heirat der Tochter ging das väterliche Recht auf den Gatten über, der gesetzlich in den “Besitz“ der Mutter seiner künf­tigen Kinder gelangt war. Gemäß der römischen Rechtsordnung bestanden offiziell und rechtlicherseits verwandtschaftliche Bindung nur zwischen Män­nern. Die Hinterlassenschaft des Vaters stand nur den Söhnen zu, die seine rechtlich anerkannten Kinder waren.

Im Jahre 586 n.Chr. wurden in einigen Städten Frankreichs – zur Prüfung der Frage des “Mensch-Seins“ der Frau – Seminare ver­anstaltet, welche ergaben, dass die Frau zwar als ein Mensch zu bewerten, jedoch lediglich zu dem Zwecke, dem Manne zu dienen, geschaffen worden sei. Hierfür wurden missbräuchliche Interpretationen der Bibel herangezogen.

In England erließ König Henry der VIII. eine Verfügung, welche den Frauen das Lesen der “Heiligen Schrift“ untersagte. Laut der englischen Gesetze in der Zeit um 1850 n.Chr. galten die Frauen nicht als Bürger und besaßen keinerlei persönliche Rechte. Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Frauen Englands in die Kategorie törichter, minderjähriger Personen eingestuft und hatten laut einer gesetzlichen Verordnung, die in jener Zeit hinsichtlich des persönlichen Vermögens beschlossen wurde, keinen Besitzanspruch auf eigene Einkünfte, wenn sie verheiratet waren.

In Australien wurden die Frauen wie “Haustiere“ gehalten. Frauen waren nicht berechtigt, mit ihren Gatten gemeinsam zu speisen. Sie hatten zu warten und durften erst dann, wenn der Mann gegessen hatte und satt geworden war, mit dessen Erlaubnis die Speisereste essen, was in manchen Teilen der Erde heute noch üblich ist. In Australien galt die Überzeugung, dass die Frau als Dienerin des Mannes geschaffen worden, und diesem unterworfen sei, sie wider­spruchslos zu folgen habe und ihr keinerlei Selbständigkeit zustehe.

Die Unterdrückung der Frau in Arabien vor dem Islam war bedauernswerter als in allen anderen Teilen der Welt, da sie nicht einmal das Recht zum Leben als Kind besaß und, wie bereits erwähnt, oft unmittelbar nach der Geburt lebendig begraben wurde.

„Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt) einer Tochter gebracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, in­dessen er den inneren Schmerz unterdrückt. Er verbirgt sich vor den Leuten wegen der schlimmen Nachricht, die er erhielt. Soll er sie trotz der Schande behalten oder in der Erde verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen!“

Heiliger Qur´an 16:58-59

Und auch aus Furcht vor Armut entzogen sie ihren Töchtern das Recht auf Leben:

„Tötet Eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut! Wir sorgen für sie und für Euch! Wahrlich, sie zu töten ist eine große Sünde !“

Heiliger Qur´an 17:31

Die Frauen im alten Arabien besaßen – bis auf Ausnahmen unter arabischen Jüdinnen und der Hanifen[1], wie z.B. Chadidscha (a.) – keinen Erbanspruch. Sie zählten selbst zum Erbgut des Mannes und wurden als solches vererbt. Einige wurden zur Unzucht und Prostitution ausgeliehen, um Geld durch sie einzutreiben.

Der Islam bereinigte das Milieu Arabiens von all diesen grau­samen Sitten und Gebräuchen und wurde infolge seiner weltwei­ten Bewegung zum Erretter der Frauen dieser Erde, und das bereits vor über 1400 Jahren. Dass das wichtige Elemente dieser Befreiungskultur durch Muslime selbst vernichtet wurde, dass das Vorbild aller Frauen, die gesegnete Fatima (a.) bereits in jungen Jahren Opfer von Muslimen wurde, dass die gesegnete Zainab (a.) die große Tragödie der islamischen Geschichte in Kerbela, verschuldet durch Muslime, miterleben und erleiden musste, dass später in den Haremshäusern der diversen Dynastien alles andere als der Islam gelebt wurde, sondern nur Gewaltherrschaft, das alles und noch viel mehr ist nicht Schuld des Islam, sondern folgte aus der Ablehnung der wahren reinen Lehre und ist nichts als dessen Missbrauch.

„Wer Gutes tut, ob Mann oder Frau und gläubig ist, dem werden wir gewisslich ein reiches Leben gewähren, und wir werden gewisslich solchen ihren Lohn bemessen nach dem Besten ihrer Werke.“

Heiliger Qur´an 16:97

„Die Welt ist nur ein Übergang zum Ewigen Leben, und die beste Voraussetzung dazu ist (für den Mann) eine gütige Ehefrau.“

Prophet Muhammad (s.)

[1] Vorislamische Monotheisten

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