Warum erbt die Muslima weniger als der Muslim?
Eine der am häufigsten vorgebrachten
Vorwürfe gegen den Islam in Bezug auf das Thema
Gleichberechtigung der Frau betrifft das Erbe. Tatsächlich
schreibt das Islamische Recht vor, dass eine Tochter
letztendlich die Hälfte von dem erbt, was ein Sohn erbt. Es
wird zwar oft zugegeben, dass diese Regelung zu jener Zeit vor
1400 Jahren einer Sensation gleich kam, da Töchter überhaupt
kein Erbrecht hatten, aber aus heutiger Sicht sei es eine
Diskriminierung. Diejenigen, die derart argumentieren, reißen
die Einzelaspekte aus dem Gesamtzusammenhang, nur um ihre
ungerechtfertigte Argumentation aufrecht zu erhalten. Sie
verfahren dabei wie jemand, der das Auge als den schönsten
Teil des Gesichtes erkennt, dann das Auge herausreißt, auf
einem Tablett serviert und alle Menschen sich dann davor
ekeln.
Tatsächlich wäre es eine arge
Diskriminierung der Frau, wenn ihr finanziell nur die Hälfte
von dem zustehen würde, was ein Mann erbt, wenn man diesen
Aspekt isoliert betrachtet. Allerdings fehlt bei der
Betrachtung ein sehr wichtiger Hinweis bzw. Zusatz: Während
die Frau ihren Anteil ganz alleine für sich behalten kann und
niemanden damit versorgen muss, muss der Mann seine Familie
versorgen, und damit auch seine Frau! Der Mann ist im Islam
verpflichtet, der Frau ihren Unterhalt im gleichen
Lebensniveau, das er pflegt, zu gewährleisten, und zwar völlig
unabhängig davon, ob sie ein Einkommen hat oder nicht. Warum
ruft hier niemand, dass der Mann “diskriminiert“ sei?
Tatsächlich sind die islamischen Rechte und Pflichten zwischen
Mann und Frau derart aufgeteilt, dass im Gesamtsystem eine
Gerechtigkeit entsteht, die kein anderes System den
Geschlechtern gewährleisten kann.
Nur nebenbei sei erwähnt, dass es in
begründeten Ausnahmefällen einem Erblasser durchaus möglich
ist, einer Tochter ein größeres Erbe zu hinterlassen, da der
Erblasser einen Teil seines Erbes frei verteilen kann, wie er
es wünscht und nur der Pflichtteil der islamischen Aufteilung
unterliegt.
Und ebenfalls sei in diesem Zusammenhang
an die Tatsache erinnert, dass Männer den Frauen bei der
Heirat eine gemeinsam vereinbarte Brautgabe übergeben.