.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Meinungsfreiheit oder Massenbeleidigung - "Die Satanischen
Verse" - Symbol der westlichen Literatur?
Es gibt keine so große Armut wie die Unwissenheit. (Imam Hassan al-Mudjtaba (a.))
Das deutsche Gesetz und die
Politik
Es sollte jedem wahrheitsliebenden Menschen möglich
sein, auch unabhängig von dem verhängten Todesurteil, Rushdies
Buch objektiv zu betrachten. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, daß das westliche bzw. deutsche Wertesystem,
verankert im Grundgesetz und in den allgemeinen
Menschenrechten, nicht die Pressefreiheit an erster Stelle,
sondern die Würde des Menschen, die Würde des einzelnen
Menschen als höchsten zu schützenden Wert betrachtet: Artikel
1 GG: (1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher
Gewalt."
Auch die Presse- und Meinungsfreiheit in Artikel 5 GG
hat sich diesem ersten Artikel unterzuordnen, denn die
Pressefreiheit ist kein Wert als solcher, sondern hat nur dann
einen Sinn, wenn sie für die Wahrung der Menschenwürde
eingesetzt wird. Der Glaube aber ist unbestreitbar Bestandteil
der Würde des Menschen. Rushdie hat es sich erlaubt, die Würde
der heiligsten Menschen aller Weltreligionen mit Füßen zu
treten. Er hat mit seinem Buch Rufmord an den heiligsten
Persönlichkeiten der menschlichen Geschichte begangen.
Wenn
auch im Westen zahlreiche Entwürdigungen durch die Medien von
den meisten Menschen geduldet werden, so kann das nicht von
allen Menschen auf der Welt erwartet werden. Mehr als eine
Milliarde Menschen fühlen sich mit ihrem ganzen Herzen dem
Propheten Gottes verbunden. Viele von ihnen wären bereit, ihr
eigenes Leben für ihren Glauben zu opfern, wenn es nötig wäre.
Mehr als eine Milliarde Menschen betrachten die Frauen des
Propheten Muhammad (s.) als ihre eigenen Mütter, gemäß der
Anweisung des Heiligen Quran: "Der Prophet steht den
Gläubigen näher als sie sich selber, und seine Frauen sind
ihre Mütter" (Heiliger Quran, Sure 33/6)
Mit welchem Recht
darf jemand in der westlichen Welt die Würde der Mütter so
vieler Menschen in den Dreck ziehen? Mit welchem Recht darf
ein Autor den obersten Wert der westlichen Zivilisation, die
unantastbare Würde des Menschen, derart erschüttern? Haben aus
hiesiger Sicht die Gesandten Gottes und ihre ehrwürdigen
Familien nicht einmal die gleiche unantastbare menschliche
Würde, wie jeder andere Mensch?
Obige Problematik wurde von
den Medien größtenteils ignoriert und kam, wenn überhaupt,
lediglich als Leserbrief zum Ausdruck: "Ein Appell führender
Schriftsteller an ihren Kollegen (Rushdie), das Buch so
umzuschreiben, daß die Mitglieder einer Weltreligion die Würde
ihres Glaubens respektiert sähen, könnte manches wieder ins
Lot bringen. Es wird aber so lange ausbleiben, wie die
Freiheit der Kunst als Götze verabsolutiert wird. Jede
Freiheit wird aber begrenzt durch das Recht und die Freiheit
des Anderen. Diese verantwortlich zu respektieren ist ein Teil
der richtig verstandenen Freiheit" (Leserbrief von Prof. Dr.
Armin Saam in FAZ 6.3.89). Die Würde des Menschen und der
Gläubigen sind nicht nur ganz allgemein durch die Verfassung
geschützt.
Auch das deutsche Strafgesetzbuch behandelt diese
Thematik. Im §166 StGB heißt es unter: "Beschimpfung von
Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen: "(1) Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften
den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses
anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ist dieser
Tatbestand nicht schon längst erfüllt? Warum dürfen deutsche
Buchläden die Originalausgabe von Rushdies Buch ungeniert
verkaufen? Und warum wurde die Veröffentlichung der deutschen
Übersetzung nicht untersagt? Gilt obiges Gesetz nicht für die
Beschimpfung des Islam? Es ist daran zu erinnern, daß
Hetzschriften jeglicher Form gegen das Judentum massiv
bekämpft werden. Warum dürfen aber Hetzschriften gegen den
Islam verfaßt, veröffentlicht und verbreitet werden? In keiner
der Sondersendungen im deutschen Fernsehen über diese Affaire
wurde auf dieses Gesetz hingewiesen; warum wurde dieses Gesetz
verschwiegen?
Es sei erwähnt, daß ähnliche Artikel sowohl im
österreichischen als auch im schweizerischen Gesetzbuch zu
finden sind. Daß das oben zitierte bundesdeutsche Gesetz
bisher nicht zur Anwendung kam, ist nur die Fortsetzung des
Rechtstreits in England. Denn ein in Großbritannien
existierendes Gesetz gegen Gotteslästerung wird offensichtlich
nur für die anglikanische Kirche angewandt, nicht aber für den
Schöpfer allen Seins. In Großbritannien werden im übrigen auch
pornographische Bücher beschlagnahmt und verbrannt. Ist ein
Buch, in dem eine homosexuelle Beziehung im anatomischen
Detail geschildert wird, und in dem mehrere hundert
pornographische Ausdrücke verwendet werden keine Pornographie?
Ist Rushdies Roman, in dem Inzest, Nekrophilie und Sodomie
beschrieben wird, etwa keine Pornographie?
Selbst in England
zweifelten einige offizielle Stimmen an der Rechtmäßigkeit der
Beleidigungen gegen den Islam. Im Juni 1989 ordnete der
britische Richter Sir Michael Nolan an, in einem
Grundsatzurteil klären zu lassen, ob das britische
Blasphemie-Verbot nicht auch auf andere Religionen angewandt
werden muß. Aus deutscher Rechts-Sicht mag das von Imam
Khomeini verhängte Todesurteil nicht legitim sein. Aber
legitimiert dieses Urteil die Mißachtung des ersten Artikels
des Grundgesetzes und die Mißachtung des Strafgesetzbuches
durch deutsche Verleger? Als man sich in Deutschland für die
Veröffentlichung dieses Buches und damit für die weitere
Verachtung der Menschenwürde von Gottesgesandten eingesetzt
hat, wurde dadurch nicht gegen die eigenen Prinzipien, nämlich
der Wahrung der Würde des Menschen, verstoßen?
Der aufmerksame
Beobachter der Ereignisse wird vermissen, daß bis heute kein
deutscher Politiker, keine offizielle Stelle in Deutschland
sich in irgendeiner Form vom Inhalt des Buches Rushdies
ernsthaft distanziert hat. So ist es zu verurteilen, daß kein
Politiker für die Wahrung der Würde so vieler betroffener
Menschen eingetreten ist, und kaum eine bedeutende
Persönlichkeit in der westlichen Welt den Inhalt des Buches
angeklagt hat. Vielmehr sehen die Muslime, daß auch deutsche
Politiker (z.B. Bundes-Arbeitsminister Norbert Blüm) bereit
waren, ihren Namen für die Veröffentlichung des Buches zur
Verfügung zu stellen. Die Haltung deutscher Verleger, Autoren,
Politiker und vor allem der Medien kann die Muslime nur darin
bestärken zu vermuten, daß hier eine Art neuer Kreuzzug gegen
den Islam mit den modernen Methoden der Medien geführt werden
soll.
Daß die Medien im Bedarfsfall auch Beleidigendes
bekämpfen können, wird an der Haltung einiger Fernsehanstalten
zu einem Video-Clip der berühmtesten westlichen Popsängerin
Madonna deutlich. In einem von "Warner Brothers" produzierten
Video tanzt die Pop-Sängerin Madonna im Spitzennegligé
zwischen brennenden Kreuzen und läßt eine Christusstatue
erweichen, welche daraufhin vom Altar steigt und sie küßt. In
einer anderen Szene bringt Madonna sich an den Händen die
Wundmale des Gekreuzigten bei. Zwei öffentlich rechtliche
Fernsehanstalten, nämlich der Bayerische Rundfunk und der
Westdeutsche Rundfunk beschlossen, in ihrem Sendegebiet das
umstrittene Madonna-Video nicht auszustrahlen.
Aus
muslimischer Sicht ist es schon interessant zu sehen, wie
dieselben Medien, die für die zügellose Verbreitung der
"Satanischen Verse" eintraten, die Ausstrahlung eines das
Christentum beleidigenden Videos verbieten. Wie ist eine
derartige Doppelmoral zu verstehen?
Daß auch deutsche Gerichte
Gotteslästerung verhindern können, zeigt ein Urteil vom 29.
Juni 1989, gefällt in Schleswig-Holstein. Das Gericht
entschied, daß das Wort "Gott" als Vorname nicht zulässig ist,
wie es eine Familie für ihren Sohn verwenden wollte. Ein Indiz
dafür, daß auch westliche Künstler sich selber korrigieren
können, lieferte die französische Chansonette Veronique Sanson:
Sie nahm ein Lied mit dem Titel "Allah" aus ihrem Repertoire.