.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Meinungsfreiheit oder Massenbeleidigung - "Die Satanischen
Verse" - Symbol der westlichen Literatur?
Allah wünscht nur Unreinheit von euch zu nehmen, ihr
Angehörigen des Hauses (des Propheten) und euch rein und
lauter zu machen. (Heiliger Quran 33/33)
Das islamische Recht (Scharia) und die Muslime
Nach dem Waffenstillstand der Islamischen Republik Iran mit
dem irakischen Kriegsverbrecher "Saddam", hofften die
westlichen Polit-Strategen, endlich ihr Ziel erreicht zu
haben, Imam Khomeini nun auch in der islamischen Welt zu
isolieren. Diese Wunschvorstellung drückt der Kommentator
einer Tageszeitung wie folgt aus: ".. dürfen wir Khomeini nicht
für die Stimme des Islam halten" (Hmb.Abendbl. 18.2.89). Genau
das Gegenteil aber mußten sie feststellen, als mehr denn je
Muslime in aller Welt für die Fatwa (Richterspruch) Imam
Khomeinis auf die Straßen gingen und demonstrierten. In
Pakistan und Indien gab es sogar Dutzende von Märtyrern bei
den Demonstrationen. Sicherheitskräfte hatten wahllos auf
Demonstranten geschossen, um die britische Botschaft in
Islamabad abzuschirmen. Die weltweiten Reaktionen der Muslime
nach der Fatwa von Imam Khomeini manifestieren ihre
Verbundenheit mit dem Islam und den islamischen
Wertvorstellungen. Es gab kaum ein Land mit muslimischer
Bevölkerung, in dem nicht gegen das Buch und seinen Autor
protestiert wurde. Daneben gab es auch viele Protestaktionen
der Muslime in der westlichen Welt, wie z.B. die
Großdemonstrationen in den USA, England und Deutschland.
Zahlreiche große islamische Gelehrte aus verschiedenen
Ländern, wie z.B. Scheich Abdurrahman aus Ägypten, Scheich
Fadhlullah und Scheich Shaban aus dem Libanon, Maulana Buchari
aus Indien, Maulana Hussain Naeemi und Seyyed Ali Naqavi aus
Pakistan sowie zahlreiche andere, unter den Muslimen sehr
angesehene, aber von westlichen Medien ignorierte Gelehrte des
Islam, bekräftigten die Fatwa gegen Rushdie. Aber auch im
Westen bekannte und populäre Muslime, wie z.B. Yusuf Islam (Cat
Stevans), stellten sich hinter das Urteil gegen Rushdie. Dafür
werden seither Yusuf Islams Platten von zahlreichen
US-Radiosendern boykottiert: Seine Platten wurden sogar vom
Discjockey des Senders KRTH in Los Angeles öffentlich
zerschmettert (Die Welt 6.3.89).
Die für den Westen
unerwartete Einheit in der Haltung der Muslime führte dazu, daß in den Medien absolute Lügenmärchen verbreitet wurden. So
hieß es z.B. in den deutschen Medien, daß sich ein Sprecher
von 1,7 Millionen in Deutschland lebender Muslime von dem
Urteilsspruch Imam Khomeinis distanziert hätte. In
Wirklichkeit aber handelte es sich um den Sprecher einer
völlig bedeutungslosen Splittergruppe mit einer Handvoll
Mitglieder. Von kaum einem der großen islamischen Zentren ist
eine Opposition gegen die Fatwa bekannt. Vielmehr wurde auch
in Deutschland das Todesurteil unterstützt, wenn auch aufgrund
der bundesdeutschen Rechtslage nicht öffentlich dafür Stellung
bezogen werden konnte.
Für jeden Muslim ist aber vor allem
zuerst Gottes Gesetzgebung maßgebend und steht über jeder von
Menschen erfundenen Gesetzgebung, unabhängig davon, wo sich
der Muslim befindet. Eine Legislative im westlichen Sinne, die
nach dem Interesse der Geld- bzw. Machthaber funktioniert,
kann es im Islam nicht geben. Die Rechtslage aus islamischer
Sicht ist, wie noch zu zeigen sein wird, klar.
Das islamische
Recht, die Scharia, ist ein Gesetzwerk, dessen detailliertes
Verständnis ein viel intensiveres Studium bedarf, als z.B. die
Gesetzgebung eines westlichen Landes. Es ist viel leichter,
Verfassungsrichter in der Bundesrepublik zu werden, als
ausgebildeter Richter des Islam. So ist es auch kaum
verständlich, daß neben einigen muslimischen Laien auch
zahlreiche Nicht-Muslime, die in juristischen Angelegenheiten
völlig unkundig sind, nur weil sie irgend eine Beziehung zu
den Muslimen haben, sich anmaßen, islamische Urteile zu
fällen. Diese Anmaßung wäre vergleichbar mit einem
Germanistikstudenten im Ausland, der anfängt,
Verfassungsurteile für Deutschland zu fällen; so etwas
Absurdes wäre nicht akzeptabel.
Doch trotz der
Vielschichtigkeit und des großen Umfangs des islamischen
Rechtssystems, kann in diesem Fall auch ein Laie das Urteil
aus islamischer Sicht bei hinreichender Information zumindest
nachvollziehen, denn die Haltung des Islam zum Fall Rushdie
ist eindeutig und unmißverständlich. Dennoch darf nicht jeder
Muslim, wie schon erwähnt, einen Richterspruch fällen. Dafür
bedarf es eines langjährigen Studiums des Islam und seiner
Gesetzgebung. Nur ein Gelehrter, der den hohen Rang eines
Mudschtahid erlangt hat, darf ein derartiges Urteil fällen,
denn es handelt sich um eine Art Grundsatzurteil. Mudschtahid
ist ein Gelehrter, welcher befähigt ist, das islamische Recht
auf die allgemeinen Fragestellungen der Zeit anzuwenden.
In
einer Zeit, in der ein islamischer Staat existiert, sind die
Muslime an Urteilssprüche von der Führung des islamischen
Staates gebunden. Jede islamische Verordnung steht im
Gesamtzusammenhang aller islamischen Gesetze und Gebote und
ist, in diesem Gesamtzusammenhang betrachtet, ein Ausdruck der
Barmherzigkeit Gottes für die Menschheit. Ein einfaches
Gleichnis aber zeigt, was geschieht, wenn Einzelheiten aus dem
Gesamtzusammenhang gerissen werden: Einer der wohl schönsten
Teile im menschlichen Gesicht ist sein Auge. Sowohl das
Gesicht, als auch das Auge wirken zusammen schön. Wird das
Auge jedoch herausgerissen, so wirkt das Auge genau so
abschreckend, wie das Gesicht. In manchen Fällen der
islamischen Rechtsprechung kann es ähnlich wirken. Zwar ist
die islamische Lehre und ihre Gesetzgebung im
Gesamtzusammenhang schön, jedoch können Details der Lehre aus
dem Gesamtzusammenhang gerissen für Nicht-Muslime
unverständlich und möglicherweise auch abschreckend wirken.
Es
ist an dieser Stelle nicht möglich, den umfangreichen
Gesamtzusammenhang der islamischen Rechtsprechung darzulegen.
Deswegen kann hier nur die bloße Darlegung der für die
Gesetzgebung im Fall Rushdie relevanten Texte durchgeführt
werden. Der Fall Rushdie kann nach der islamischen
Rechtsprechung aus mindestens zwei Aspekten betrachtet werden.
Zum einen handelt es sich bei dem Autor um einen sogenannten Murtad, d.h. jemanden, der öffentlich vom Islam abgefallen ist
und diesen nun bekämpft, zum anderen handelt es sich bei dem
Buch um eine Kampfansage gegen Gott und seine Propheten. Was
den Murtad (Apostat) angeht, so betrifft ihn u. a. folgender
Quran-Vers: "Wer aber die Gnade Allahs vertauscht nachdem
sie zu ihm gekommen, dann siehe Allah ist streng im Strafen"
(Heiliger Quran 2/211) Die Erläuterung ist in den
Überlieferungen dokumentiert. In allen verbreiteten
Überlieferungsbüchern unter den Muslimen stehen von allen
Muslimen als authentisch eingestufte Überlieferungen des
Propheten Muhammad (s.), wonach ein Murtad (Apostat) die
Todesstrafe erhält (siehe u.a. Kulaini, Tusi, Saduq, Muslim,
Buchari, Tirmizi und Abu Davud). Es sei vermerkt, daß nicht
jeder aus sich heraus bestimmen kann, wer ein Murtad (Apostat)
ist und wer nicht. Das obliegt dem ausgebildeten Richter.
Daran, daß Rushdie ein Murtad ist, kann es allerdings keinen
Zweifel geben, da er sich offen dazu bekennt, Atheist zu sein
(FAZ 17.2.89). Trotz dieses klaren Bekenntnisses von Rushdie
zur Apostasie, geht aus Imam Khomeinis Fatwa nicht hervor, daß
dieser Tatbestand Einfluß auf das Urteil hatte, denn die
Begründung Imam Khomeinis für das Todesurteil gegen Rushdie
ist, wie noch zu sehen sein wird, eine andere.
Die Strafe für
den Kampf gegen Gott und den Propheten wird u.a. abgeleitet
aus dem Quran-Vers: "Siehe, der Lohn derer, welche Allah
und seinen Gesandten bekämpfen und Verderben auf der Erde
betreiben, ist nur der, daß sie getötet oder aufgehängt oder
an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem
Lande vertrieben werden. Das ist ihr Lohn hienieden, und im
Jenseits wird ihnen schmerzliche Strafe zuteil. Außer jenen,
welche bereuen, bevor ihr sie in eurer Gewalt habt." (Heiliger Quran 5/33-34) Noch konkreter den Fall Rushdie betreffend ist
folgender Vers: "Wer immer ein Feind Allahs ist und seiner
Engel und seiner Gesandten und Gabriels und Michaels, gewiß
Allah ist Feind der Ungläubigen." (Heiliger Quran 2/98)
Derartige Menschen bezeichnet der Prophet des Islam als "mahdur-ud-dam";
das heißt, als Mensch, dessen Blut vergossen werden muß. Bei derart verurteiligungswürdigen Menschen spielt es keine Rolle, ob sie
vorher Muslim waren oder nicht. Die
Beispiele aus dem für alle Muslime vorbildhaften Leben (der Sunna) des Propheten zu solchen Fällen sind zahlreich; im
folgenden ein markantes Beispiel: Als nach langer
Unterdrückung und Folter der Muslime in Mekka die Stadt vom
Propheten befreit wurde, sprach der Prophet eine
Generalamnestie gegen die mekkanische Bevölkerung aus. All die
Nicht-Muslime, die vorher Muslime geschändet, beraubt oder gar
getötet hatten, kamen ohne Bestrafung davon. Nur neun Personen
waren von dieser Amnestie ausgeschlossen. Unter ihnen waren
fünf Dichter und Schauspieler, die aufgrund ihrer
Beleidigungen gegen den Islam hingerichtet wurden. Während
Mörder ungestraft davonkamen, wurden Rufmörder in schweren
Fällen bestraft. Dieses dokumentiert erneut unmißverständlich,
daß der Angriff gegen den Glauben im Islam eine größere
Straftat darstellt, als der Angriff gegen die körperliche
Unversehrtheit (Die Überlieferung zum Geschehnis findet sich
u.a. in Tarih-e-Yakubi). So war auch dem ehemaligen
Libanon-Korrespondenten des ARD Marcel Pott bekannt, daß der
Prophet Dichter hinrichten ließ, die den Islam verächtlich
gemacht hatten (Presseclub 26.2.89).