Meinungsfreiheit oder Massenbeleidigung - "Die Satanischen Verse" - Symbol der westlichen Literatur?

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1989 n.Chr.

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Meinungsfreiheit oder Massenbeleidigung - "Die Satanischen Verse" - Symbol der westlichen Literatur?

Oh, die ihr glaubt, wenn ein Ruchloser euch eine Nachricht bringt, überprüft sie, damit ihr nicht einem anderen Volk in Unwissenheit ein Unrecht zufügt und anschließend (spätestens am Tag des Gerichtes) bereuen müßt, was ihr getan habt. (Heiliger Qur'an 49/6)

Das Kopfgeld

Aus dem Beispiel des letzten Abschnitts ist ersichtlich, daß die gleiche Zahlung für eine ausgeführte Handlung von den einen als Kopfgeld und von den anderen als Arbeitsentgelt verstanden werden kann. Wer käme im Westen schließlich auf die Idee, den Arbeitslohn für eine Abtreibung als Kopfgeld zu bezeichnen? Bei einer derartigen Betrachtungsweise könnte die Aussetzung einer Belohnung für die Vollstreckung eines Todesurteils ebenfalls als Arbeitsentlohnung aufgefaßt werden. Die besondere Höhe dieses Lohnes ließe sich dann mit den schweren Konsequenzen erklären, die ein solcher Vollstrecker zu tragen hätte. So zumindest werden diejenigen argumentieren, welche die ausgesetzte Belohnung rechtfertigen wollten. Und schließlich sind in Deutschland Belohnungen als Hilfe zur Strafverfolgung jedem Zuschauer der Fernsehsendung "Aktenzeichen-XY" bekannt. Die jeweils ausgesetzten Belohnungen richten sich dabei meist nach dem Interesse von Geldgebern.

Es ist aber in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu erwähnen, daß weder Imam Khomeini noch die Regierung der Islamischen Republik Iran jemals eine Belohnung für die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt haben! Die Schlagzeile "Khomeini setzt Kopfgeld aus", wie sie in vielen deutschen Zeitungen zu lesen war (z.B. Hmb.Abendbl. 16.2.89), ist die unverschämte Lüge einer sensationslüsternen Presse, die sich anscheinend jede Verleumdung erlauben darf, ohne dafür ernsthafte und wirkungsvolle Konsequenzen fürchten zu müssen. Die durch die Medien bekanntgewordenen Summen waren vielmehr von einer Organisation, geleitet von einer unabhängigen Person und zumeist reichen Kaufleuten aus der Stadt Rafsandjan im Iran, ausgesetzt worden (Keyhan International 21.2.89).

Bereits einen Tag nach Bekanntwerden der Belohnung wies der damalige Staatspräsident der Islamischen Republik Iran und Nachfolger Imam Khomeinis, Ayatollah Chamene'i, bei der Freitagsansprache darauf hin, daß die Ausführung eines islamischen Richterspruchs weder eine derartige Belohnung benötigt, noch mit dieser zu koppeln sei. Diese Tatsache wurde allerdings von den westlichen Medien total ignoriert und somit dem durch die Medien gegen den Iran voreingenommenen Volk im Westen vorenthalten.

Zwar wurde die Belohnung von Muslimen ausgesetzt, aber es waren ebenfalls Muslime, und zwar mit viel höherem islamischen Rang, wie z.B. Ayatollah Chamene'i, welche eine derartige Belohnung ablehnten. Auch der Kommentator der halbamtlichen iranischen Zeitung Keyhan (Keyhan International 19.2.89) verurteilte die Aussetzung der Belohnung. Es ist völlig unverständlich, daß der geballte Unmut über das Kopfgeld sich gegen Imam Khomeini entlud, obwohl er nichts damit zu tun hatte.

Dagegen gab es keinerlei offizielle Proteste gegen einen der Oppositionsführer in Pakistan: Scheich Rashid hatte persönlich 50000 DM für die Vollstreckung des Todesurteils gegen Rushdie ausgesetzt (ZDF Spezial 23.2.89). Nicht zuletzt sollte auch nicht vergessen werden, daß keine offizielle Stimme im Westen Anstoß daran nahm, daß Rushdie für seine Massenbeleidigung der Muslime und seinen Rufmord an den Heiligkeiten des Islam ein fürstliches Kopfgeld erhielt.

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