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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Meinungsfreiheit oder Massenbeleidigung - "Die Satanischen
Verse" - Symbol der westlichen Literatur?
Am Tage des Gerichtes
wird die Tinte der (islamischen) Gelehrten gegen das Blut der
Märtyrer aufgewogen werden. Die Tinte der Gelehrten wird
schwerer wiegen. (Prophet Muhammad (s.))
Imam Khomeinis Fatwa
Imam Khomeini hat sich bei all seinen Handlungen strikt an die
Weisungen des Islam gehalten, denn er lebte ausschließlich für
den Islam und die Muslime. All sein Einsatz diente dazu die
Muslime aus ihrer weltweiten Unterdrückung zu befreien und
ihre islamische Ehre wiederherzustellen. In diesem
Zusammenhang steht der Wortlaut seiner Fatwa (Richterspruch)
gegen Rushdie:
"Im Namen des Erhabenen! 'Wir sind von Gott
und zu ihm kehren wir zurück' (Heiliger Qur'an 2/156). Hiermit
informiere ich die stolzen Muslime der Welt, daß der Autor des
Buches 'Die Satanischen Verse', das gegen den Islam, den
Propheten und den Qur'an gerichtet ist, und alle an seiner
Veröffentlichung Beteiligten, denen sein Inhalt bekannt war,
zum Tode verurteilt sind. Ich fordere die tapferen Muslime
auf, sie unverzüglich zu töten, wo immer sie sie finden, damit
niemand es jemals wieder wagt, die Heiligkeiten der Muslime zu
beleidigen. Wer immer bei dem Bemühen, sie umzubringen,
stirbt, wird Märtyrer werden, so Gott will. Wer den
Aufenthaltsort des Autors kennt, selber aber nicht in der Lage
ist ihn zu töten, soll ihn der muslimischen Öffentlichkeit
bekanntgeben und behilflich sein, damit er (Rushdie) seine
Strafe erhält. Und der Friede Gottes sei mit Euch und seine
Barmherzigkeit und Gnade.
Ruhullah al-Musawi al-Khomeini 6.
Radjab 1409"
(veröffentlicht am 14.2.1989)
Aus dem Wortlaut
der Fatwa ergibt sich eindeutig, daß das Todesurteil unter
anderem zum Schutze der Würde aller Heiligkeiten des Islam und
als Präventivmaßnahme gegen zukünftige Angriffe dient. Die
Fatwa ist ein Urteil gegen jemanden, der einen schweren
Anschlag gegen die Muslime verübt hat. Ein Anschlag kann aus
islamischer Sicht auch mit anderen Mitteln als konventionellen
Waffen durchgeführt werden. Anschaulich wird das auch in der
deutschen Sprache: Darin wird die Folge einer schweren
Beleidigung als "tödlich verletzen" und eine Verleumdung als
"Rufmord" bezeichnet. Rushdie hat sich schuldig gemacht,
Millionen von Menschen tödlich verletzt, und an zahlreichen
Heiligkeiten des Islam Rufmord begangen zu haben. Wie aus der Fatwa ersichtlich wird, ist nicht jeder Muslim zum Ausführer
des Todesurteils delegiert: Diejenigen, die nicht in der Lage
dazu sind, sollen den Verurteilten allerdings melden. Das ist
eine Praxis, die für jedes Urteil auch in westlichen Ländern
gilt. Wird im Westen z.B. nach einem mutmaßlichen Terroristen
gefahndet, d.h. nach jemandem, der noch nicht einmal
verurteilt ist, so muß derjenige, der seinen Aufenthaltsort
kennt, ihn unverzüglich melden. Ansonsten macht er sich
strafbar!
Ein weiterer interessanter Aspekt der Fatwa Imam
Khomeinis ist die Zielgruppe der Aussage. Die Fatwa richtet
sich an die "stolzen Muslime". In einer Zeit, in der die
Muslime überall auf der Welt wegen ihres Glaubens
diskriminiert werden, verdeutlicht Imam Khomeini, daß sich
kein Gläubiger für die Gesetze des Islam schämen müßte, wie es
versucht wird, den Muslimen einzureden. Ganz im Gegenteil kann
der Muslim stolz auf seine Gesetze sein, da diese von Gott
allen Menschen mitgeteilt wurden. Muslime, die sich von den
islamischen Geboten und Gesetzen abwenden, sind demnach nicht
stolz auf ihren Glauben und somit keine überzeugten Gläubigen.
Solche Menschen wiederum sind nicht in der Lage, für die
Gerechtigkeit auf Erden im Sinne des Islam einzutreten.
Deswegen ist es für die Muslime dienlich, daß diese Menschen
entlarvt werden, damit sie keine verantwortungsvollen
Positionen in der islamischen Gemeinschaft einnehmen können.
Die Fatwa Imam Khomeinis hat in der ganzen islamischen Welt
die "Spreu vom Weizen" getrennt. So hat die Fatwa außer ihrer
immensen außerislamischen Wirkung, auch große innerislamische
Bedeutung gehabt. Allama Seyyed Muhammad Hussain Fadhlullah,
einer der großen Gelehrten im Libanon sagte deswegen bezüglich
der Fatwa: "Während die Regierungen der muslimischen Staaten
ängstlich und ablehnend gegenüber ihrer Religion sind und den
Islam ignorieren, um damit Europa und den USA zu gefallen,
legte Imam Khomeini einen entscheidenden Maßstab fest, als
Zeichen dafür, daß er dem Weg des Propheten folgt" (Keyhan
International 27.2.89).
Selbst der Mitarbeiter im Deutschen
Orient-Institut in Hamburg Dr. Munir D. Ahmad, der sich
anfangs gegen das Todesurteil stellte, besann sich nach
Analyse der Fatwa von Imam Khomeini und korrigierte seine
Meinung mit folgendem öffentlichen Brief: "Nach reiflicher
Überlegung bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß meine
Haltung in der Rushdie-Affaire falsch war. Ich hatte zwar den
blasphemischen Charakter des Buches 'Satanische Verse' erkannt
und auch verurteilt. In meinen Veröffentlichungen wies ich
nach, daß Rushdie die Geschichte des Islam verfälscht habe, um
den Propheten Muhammad (s.), Gott bewahre, als einen Betrüger
darzustellen, womit er dem Islam schaden wollte. Aber ich
glaubte, daß man Rushdies Blasphemie mit einer Entgegenschrift
bekämpfen sollte. Seither hatte ich die Gelegenheit, den
Wortlaut der Fatwa von Imam Khomeini zu studieren. Dadurch
erkannte ich meinen eigenen Fehler, wofür ich Allah um
Vergebung bitte. Auch Imam Khomeini und die anderen Muslime
bitte ich um Verzeihung. Ich distanziere mich von meinen
früheren Äußerungen in der Rushdie-Affaire" (u.a.
veröffentlicht in Al-Fadschr Nr.39, Islamisches Zentrum
Hamburg).
Dr. Ahmad war sicherlich nicht der einzige, der eine
in Übereile und im Strudel der Propaganda gefällte
Entscheidung revidiert hat. Das Urteil gegen Rushdie fiel
nicht vom heiteren Himmel, wie es in den westlichen Medien
vermittelt wurde. Abgesehen von der ausführlichen Untersuchung
des Falles Rushdie, ereignete sich kurz vorher im Iran ein im
nachhinein betrachtet interessanter und aufschlußreicher
Vorfall: Am 28. Januar 1989, also gut zwei Wochen vor dem
Urteil gegen Rushdie, war nach dem islamischen Mondkalender
der Geburtstag der Tochter des Propheten und Vorbild der
islamischen Frau, der heiligen Fatima (a.). Imam Khomeini hatte
diesen Tag bereits vor Jahren zum Tag der islamischen Frau
ausgerufen. Anläßlich dieses Tages, gab es im iranischen
Rundfunk zahlreiche Sondersendungen. In einer Live-Sendung kam
es zu einer Beleidigung der Tochter des Propheten: Es wurde
ein Interview ausgestrahlt, in dem eine Passantin eine
Schauspielerin über die Tochter des Propheten stellte. Die
Beleidigung des Propheten oder eines Mitgliedes seiner "Ahl-al-Bait",
das sind von Gott auserwählte Personen aus seiner Familie bzw.
seiner Nachkommenschaft, stellt nach islamischem Recht einen
Straftatbestand dar. Die Stellung dieser Personen ist so hoch
bei den Muslimen, daß jeder Muslim verpflichtet ist, beim
täglich fünfmaligen rituellen Gebet, für den Propheten und
seine ausgewählten Nächsten Segnungen Gottes zu erbitten. Ohne
diese Bitte ist sein rituelles Gebet unvollkommen. Die Tochter
des Propheten genießt zudem mehrere weitere Auszeichnungen:
Sie ist die Fürstin der jungen Frauen im Paradies, sie ist die
Mutter der Fürsten der jungen Männer im Paradies (Imam Hassan
und Imam Hussain). Sie ist mit Asia (Gläubige Frau des Pharao
und Ziehmutter Mose), Maria (Mutter Jesu) und Khadidja (Erste
Frau des Propheten Muhammad und Mutter Fatimas) größtes
Vorbild der islamischen Frau (Gott segne all die Heiligen).
Außerdem ist ihr eine ganze Sure im Heiligen Quran gewidmet
(Al Kauthar, Die Überfülle), welche fast jeder Muslim
auswendig beherrscht. Aufgrund der Beleidigung gegen diese
heilige Person im iranischen Rundfunk schrieb Imam Khomeini
tags darauf eine Anfrage an den Sender über die Hintergründe
dieser Beleidigung. Die Verantwortlichen wurden als Konsequenz
der fahrlässigen Verunglimpfung der Tochter des Propheten von
ihrem Dienst suspendiert und angeklagt. Alle Beschuldigten
bereuten ihre Fahrlässigkeit, distanzierten sich von dem
Vergehen und entschuldigten sich dafür. Der hohe Richter
Ayatollah Ardebili bat danach Imam Khomeini, von seinem Recht
Gebrauch zu machen, sie zu begnadigen. Imam Khomeini
begnadigte alle fünf und sie kamen in Ehren wieder auf ihre
ehemaligen Positionen.
Dieses in den westlichen Medien nur
wenig beachtete und auch nach der Rushdie-Affaire nicht
erwähnte Ereignis zeigte bereits unmißverständlich die Haltung
Imam Khomeinis: Beleidigungen von Heiligkeiten des Islam sind
auf alle Fälle zu ahnden. Ein aufrichtiges Bedauern und vor
allem Distanzieren von unbedachten Beleidigungen werden
anerkannt. Rushdie hat weder seine Tat unbedacht begangen,
noch hat er sich bis heute von seiner Tat distanziert. In der
ZDF-Sendung "Live", wo zum ersten mal auch ein Sprecher der
Iranischen Nachrichten-Agentur (IRNA) eingeladen war,
versuchten die Gesprächsteilnehmer die Notwendigkeit eines
Gerichtsverfahrens vor einem Urteil zu begründen. Außerdem müßte es sich bei dem Gericht um eine
"legitimierte Exekutive"
handeln. Imam Khomeini folgten als einzigem Staatsoberhaupt
Tausende von hochrangigen islamischen Gelehrten aus aller
Welt, die ihn als Imam der islamischen Umma (Weltgemeinschaft)
anerkannten. Damit stellte er die höchste Instanz der Muslime
dar und somit gleichzeitig die oberste islamische Instanz der
"legitimen Exekutive". Eine Anhörung des Angeklagten war in
diesem Fall aus folgenden Gründen weder möglich noch nötig:
Welche Instanz der Welt hätte Rushdie dazu bewegen können, vor
ein islamisches Gericht in den Iran zu fahren. Welcher
westliche Staat wäre einem Auslieferungsantrag für Rushdie
nachgekommen? Könnten islamische Gelehrte in derartigen Fällen
nicht urteilen, würde das bedeuten, daß jeder daherkommen und
den Islam beleidigen und beschimpfen kann, wie es ihm gefällt,
und sich nur in die Obhut der Nicht-Muslime zu begeben
braucht. Die Muslime wären dann machtlos gegen ihn.
Ohnehin
ist islamisch betrachtet ein Gerichtsverfahren lediglich ein
Werkzeug zur Wahrheitsfindung in einem unklaren Fall. Gibt es
Unklarheiten bzw. beruhen die Anschuldigungen auf Vermutungen
oder ist die Argumentation des Beschuldigten unbekannt, bedarf
es eines Verfahrens, um die Unklarheiten zu beseitigen. In
diesem Fall aber gibt es keine Unklarheiten. Der Inhalt des
Buches ist bekannt und öffentlich zugänglich. Die immer noch
anhaltende Verbreitung des Buches sowie die öffentlichen
Aussagen des Autors hinterlassen keine Unklarheiten. Bei
Betrachtung der Thematik sollte dennoch auch berücksichtigt
werden, daß die Muslime sehr wohl in der Lage sind zu
differenzieren zwischen dem Gebiet, in dem die islamischen
Gesetze herrschen, und Gebieten, in denen nicht-islamische
Gesetze herrschen. Wenn die Nicht-Muslime in ihrer
Gesetzgebung und Lebensweise total den islamischen
Erfordernissen widersprechen, tun sie das innerhalb ihrer
Gesellschaftsordnung und schaden somit sich selbst. Zuhälter,
Prostituierte, Ehebrecher oder Spirituosenverkäufer in
Deutschland schaden der deutschen Gesellschaft. Ihre islamisch
betrachtet schwere Straftat ist nicht grenzüberschreitend,
also werden sie auch nicht explizit grenzüberschreitend
geahndet. Ein Autor aber, der ein Buch schreibt, und die darin
befindlichen wüsten Beleidigungen unter Zuhilfenahme der
modernen Kommunikationstechniken grenzüberschreitend
verbreitet, muß damit rechnen, auch grenzüberschreitend zur
Rechenschaft gezogen zu werden. Schließlich setzt sich Rushdie
persönlich für die Verbreitung seines Buches auch in
islamischen Gesellschaften ein (siehe den auf Seite 20
erwähnten Brief Rushdies an den indischen
Ministerpräsidenten).
Die Muslime in Europa oder in den
islamischen Ländern haben nicht vor, ihre Wertvorstellungen
anderen Menschen aufzuzwingen. Aber die Muslime aller Welt
werden es sich nicht gefallen lassen, wenn die westliche Welt
ihre im Fall Rushdie dargelegten Vorstellungen von freier
Beleidigung den Muslimen aufzwingen will. Das Urteil gegen
Rushdie ist auch ein Ausdruck dieses Widerstandes. Imam
Khomeini selbst bekräftigte später noch einmal das Todesurteil
gegen Rushdie mit den Worten: "Die USA, Britannien und andere
arrogante Regierungen und Verschwörer sollen wissen, daß die
Tage vorüber sind, in denen Muslime schmerzerfüllt und
schweigsam solche Beleidigungen hinnehmen werden".