50. Brief – An die Kommandanten der Armee
(Rundbrief) an die Kommandanten der Arme
Vom Diener Allahs Ali ibn Abu Talib, dem
Befehlshaber der Gläubigen, an die Beauftragten der Häfen.
Im Folgenden obliegt es einem Anführer,
dass wenn er einen Vorzug bekommen hat, oder wenn ihm exklusiv
Reichtum zuteil wurde, dass das nicht (sein Verhalten)
gegenüber seinen Untertanen ändern soll, und dass das, was
Allah ihm an Segnungen zugeteilt hat, ihn an Nähe zu Seinen
Dienern und an Freundlichkeit gegenüber seinen Brüdern
zunehmen lassen soll.
Fürwahr habt ihr das Recht über mich,
dass ich vor euch nichts geheim halte außer im Krieg, und dass
ich euch an allem beteilige außer an Rechtsurteilen, und dass
ich euch eure Rechte nicht verzögert gewähre, sowie dass ich
euch (eure Rechte) auf jeden Fall gebe, und dass ihr bei mir
gleiche Rechte habt. Wenn ich das (alles) erfüllt habe, seid
ihr gegenüber Allah für die Gabe in der Pflicht, und gegenüber
mir obliegt euch der Gehorsam, und ihr solltet nicht säumen
(zu folgen) wenn ihr gerufen werdet, auch nicht die guten
Taten vernachlässigen und (die Bereitschaft haben) für die
Wahrheit euch in Härten zu stürzen. Wenn ihr darin nicht fest
zu mir steht, dann ist für mich niemand erniedrigter unter
euch als der Abgewichene, dann werde ich ihm die Strafe
vergrößern, und er wird bei mir keinerlei Zugeständnis (dafür)
finden. Nehmt dieses (Versprechen) von euren (euch
untergeordneten) Befehlshabern, und zeigt ihnen gegenüber
eurerseits (das Verhalten), mit dem Allah eure Angelegenheiten
verbessert,
und Frieden (sei mit euch).