51. Brief – An seinen Beauftragten der Grundsteuer
(Rundbrief) an seinen Beauftragten (für die Eintreibung) der
Grundsteuer [charadsch]
Von dem Diener Allahs, Ali ibn Abu Talib,
dem Befehlshaber der Gläubigen, an die Zuständigen für die
Grundsteuer.
Im Folgenden, wer nicht davor auf der Hut
ist, wohin er geht, hat für seine Seele nichts vorausgesandt,
um sie zu schützen. Und wisset, dass das euch Auferlegte
geringfügig ist, während der Lohn dafür groß ist. Wenn nicht
dafür Strafe befürchtet werden müsste, was Allah untersagt hat
an Revolte und Feindseligkeit, dann läge doch in der
Vermeidung dessen soviel Lohn, dass es keine Entschuldigung
dafür gäbe, nicht danach zu streben. Gewährt den Menschen von
eurer Seite aus Gerechtigkeit und seid gegenüber ihren
Bedürfnissen geduldig, denn ihr seid die Schatzmeister der
Untertanen, die Bevollmächtigten der Umma und die Botschafter
der Imame. Beschämt niemanden wegen seiner Bedürfnisse und
hindert ihn nicht daran, danach (der Erfüllung seiner
Bedürfnisse) zu streben. Verkauft nicht für die Leute (damit
sie die Grundsteuer bezahlen können) ihre Winter- oder
Sommerbekleidung, noch die Tiere, mit denen sie arbeiten, noch
einen Sklaven. Schlagt niemanden mit der Peitsche wegen eines
Dirhams. Rührt nichts von dem Eigentum auch nur einem der
Leute an, sei es einer, der betet (d.h. Muslim) oder einer,
der unter Vertrag steht (Juden oder Christen unter
Schutzvertrag), außer ihr findet ein Pferd oder eine Waffe,
mit dem die Muslime angegriffen werden sollen. Denn es steht
dem Muslim nicht an, dieses den Händen der Feinde des Islams
zu überlassen, denn das würde bedeuten, ihnen über ihn (den
Islam) Macht zu verleihen.
Geizt nicht gegenüber euch selber mit
gutem Rat, der Armee gegenüber mit gutem Verhalten, noch
gegenüber den Untertanen mit Hilfe, noch gegenüber der
Religion Allahs mit Macht. Erweist euch als tapfer auf dem
Wege Allahs, wie es für euch verpflichtend ist, denn Allah Der
Erhabene hat von uns verlangt, dass wir Ihm danken, so sehr
wir können, und dass wir Ihm nach unseren besten Kräften
unterstützen. Und es gibt keine Kraft außer bei Allah, dem
Hohen und Glorreichen.
Erläuterung
An der Anweisung Imam Alis (a.) an seine
Beauftragten der Grundsteuer wird deutlich, wie sehr die
Belange der Betroffenen berücksichtigt werden sollten, so dass
niemand in Schwierigkeiten geriet und dass die gleichen Rechte
für Juden und Christen angewandt werden sollten. Während der
Islam zur Befreiung von Sklaven anhielt, hielten sich manche
Juden und Christen, aber auch einige Muslime (noch) nicht
daran, aber selbst in jenen Fällen griffen die Beauftragten
nicht gewaltsam ein, sondern Ziel war die gemeinsame Läuterung
und tatsächliche Befreiung der Sklaven, die wirtschaftlich
abhängig waren. Zuweilen verweisen Gelehrte bei den Passagen
bezüglich “Sklaven“ in solchen Zusammenhängen darauf, dass
jene Personen eher als Diener bzw. Angestellte im heutigen
Sinn zu betrachten waren. Da sie selbst über kein Grund und
Boden verfügten, waren sie abhängig von dem Einkommen, welches
sie durch ihre Arbeitskraft erwirtschaften konnten, womit sie
ihre Familien ernährten.