Die 50 Rechte im Einzelnen (36-40)
36. Das Recht deines Mitbürgers besteht
darin, dass du ihn nicht hintergehst, wenn er dir ruhig
vertraut, und dass du ihn nicht unwürdig behandelst. Fürchte
Gott in allen seinen Belangen. Es gibt keine Stärke und Macht
außer bei Gott.
37. Das Recht deines Streitgegners, der
eine Klage gegen dich erhebt, besteht darin, dass, wenn sich
seine Klage auf Wahrheit gründet, du gegen dich selbst
aussagst, dass du ihn nicht ungerecht behandelst und ihm den
Anteil gibst, der ihm rechtmäßig zusteht. Wenn sich seine
Anklage aber nicht auf Wahrheit gründet, dann behandele ihn
freundlich und mit Güte in seiner Angelegenheit. Seine
Angelegenheit sei kein Anlass für dich, dir die Zufriedenheit
deines Herrn zu versagen. Es gibt keine Kraft außer bei Gott.
38. Das Recht des Gegners, gegen den du
Klage führst, besteht darin, dass, wenn deine Klage berechtigt
ist, du mit ihm maßvoll und freundlich redest und sein Recht
nicht leugnest. Wenn deine Klage aber nicht wahr ist, so
fürchte Gott und wende dich voller Reue an ihn und ziehe deine
Klage zurück. Es gibt keine Macht und keine Stärke außer bei
Gott.
39. Das Recht des Ratsuchenden besteht
darin, dass du bei all dem, womit er sich befasst, ihm
aufrichtigen Rat gibst. Wenn seine Auffassung richtig ist,
dann rätst du ihm sie zu verwirklichen. Wenn du sie aber nicht
als richtig betrachtest, dann schicke ihn zu jemandem, der
wissender ist. Es gibt keine Macht und keine Stärke außer bei
Gott.
40. Das Recht desjenigen, der dir Rat
erteilt, besteht darin, dass du ihn nicht verdächtigst, wenn
seine Meinung nicht deiner Ansicht entspricht. Es handelt sich
um Ansichten und unterschiedliche Weisen, wie Menschen damit
umgehen. Wenn sein Rat deiner Ansicht entspricht, dann nimm
ihn von deinem Bruder an, lobe Gott dafür. Es gibt keine Macht
und keine Stärke außer bei Gott.