Die 50 Rechte im Einzelnen (46-50)
46. Das Recht desjenigen, den du um etwas
bittest, besteht darin, dass du mit Dankbarkeit und
Anerkennung seiner Güte das von ihm annimmst, was er dir
schenkt, und ihm das vergibst, was er dir verwehrt. Bewahre
trotzdem eine gute Meinung über ihn, und wisse, dass, wenn er
etwas verwehrt, es eben eine Verwehrung ist, und dass es nicht
möglich ist, ihn bezüglich seines Besitzes zu tadeln, auch
wenn er ungerecht ist, denn jeder Mensch ist ungerecht und
undankbar.
47. Das Recht desjenigen, durch den dich
Gott erfreut, besteht darin, dass du zuerst Gott dankst und
preist und dann diesem Menschen. Es gibt keine Stärke außer
bei Gott.
48. Das Recht desjenigen, der durch Wort
oder Tat ein schlechtes Urteil über dich gefällt hat, auch
wenn er es absichtlich getan hat, besteht darin, dass du ihm
eher vergibst, weil darin eine Bändigung zu seinen Gunsten ist
und gutes Benehmen gegenüber vielen Menschen, die ebenso sind
wie er. Wenn du aber weißt, dass deine Vergebung ihm schadet,
dann verteidige dich. Gott spricht:
„Jedoch trifft kein Tadel jene, die
sich verteidigen, nachdem ihnen Unrecht widerfuhr. Tadel
trifft nur diejenigen, die den Menschen Unrecht zufügen und
auf Erden freveln ohne Rechtfertigung. Ihnen wird schmerzliche
Strafe zuteil. Fürwahr, wenn einer geduldig ist und vergibt,
so ist das gewiss das Zeichen eines starken Geistes.“
(Heiliger Qur’an 42:41)
„Und wenn ihr zu strafen (wünscht),
dann straft in dem Maße, wie euch Unrecht zugefügt wurde;
wollt ihr aber Geduld zeigen, dann ist das wahrlich das Beste
für die Geduldigen.“
(Heiliger Qur’an 16:126)
Dies gilt für das, was mit Absicht
geschah. Und wenn es nicht mit Absicht geschah, so hast du ihn
dann wenigstens nicht absichtlich überwältigt. Und es gibt
keine Kraft außer bei Gott.
49. Das Recht der Leute deiner
Gemeinschaft [milla] besteht darin, ihnen Sicherheit zu geben,
ihnen Mitgefühl zu zeigen, den Übeltätern unter ihnen Güte zu
zeigen, sie freundlich zu behandeln, ihr Wohlergehen zu
suchen, den Rechtschaffenden unter ihnen zu danken und Übel
von ihnen fernzuhalten. Du solltest für sie das lieben, was du
für dich selbst liebst und für sie das hassen, was du für dich
selbst hasst. Die Greise unter ihnen haben den gleichen Rang
wie dein Vater, ihre Jugendlichen wie deine Brüder und
Schwestern, die alten Frauen wie deine Mutter, und die Kleinen
wie deine Kinder.
50. Was das Recht der Menschen angeht, die unter dem Schutz
des Islam
stehen, so besteht hier das Gebot, dass du das von ihnen
entgegennimmst, was Gott von ihnen entgegengenommen hat, und
dass du Treue hältst in dem, was Gott ihnen von Seinem Schutz
und Seinem Bund gegeben hat. Und dass du zwischen ihnen
entscheidest gemäß dem, womit Gott in Bezug auf dich
entschieden hat – in dem, was zwischen dir und ihnen an
Austausch stattfindet. Es darf nicht geschehen, dass du ihnen
Unrecht tust, solange sie ihre Pflichten aus dem Schutzbund
Gottes erfüllen und den Vertrag mit dem Gesandten Gottes (s.)
aufrecht erhalten, denn es ist uns überliefert worden, dass er
gesagt hat: „Wer einem durch Vertrag Geschützten Unrecht
tut, dessen Ankläger werde ich sein!“ Fürchte also Gott -
es gibt keine Macht und keine Stärke außer bei Gott.
Dies sind nun fünfzig dich umschließende Rechte
Diese solltest du in keinem verlassen,
vielmehr obliegt es dir, dich an sie zu halten und sie in die
Tat umzusetzen. Gott, den Hochgepriesenen, bitte, dir darin
beizustehen - denn es gibt keine Macht und keine Stärke außer
bei Gott, und Preis sei Gott dem Herrn der Wesen aller Welten.