Ableitung der Theorie aus dem Überbau
Wir haben bis jetzt die islamische
Theorie über die Verteilung der produzierten Güter derart
dargestellt, dass wir sie in dem Umfang als bekannt
voraussetzten, wie es erforderlich ist, um sie mit der
kapitalistischen Theorie hinsichtlich der theoretischen
Grundlage für die Verteilung der Güter an die Elemente der
Produktion zu vergleichen. Um die Richtigkeit unseres Bildes
von der Theorie zu belegen, müssen wir nunmehr zu dem am
Anfang des Kapitels vorgestellten Überbau zurückkehren, um
daraus den von uns hypothetisch vorausgesetzten Aspekt der
islamischen Theorie zu erschließen, und dessen ideologische
Bedeutung sowie den Grad seiner Übereinstimmung mit dem Bild,
welches wir entworfen haben, herauszustellen. Die
Bestimmungen, welche wir im Überbau vorgestellt haben, stellen
fest:
Erstens: Der Auftraggeber darf nicht die
Früchte der Arbeit eines Beauftragten an rohen natürlichen
Reichtümern ernten. Wenn er z.B. eine Person beauftragt, für
ihn Holz aus dem Wald zu schlagen, dann darf er sich nicht das
Holz aneignen, welches sein Beauftragter gewonnen hat, da er
die Arbeit des Fällens nicht selbst vorgenommen hat, denn das
Eigentumsrecht, welches durch die Arbeit entsteht, fällt
allein dem Arbeitenden zu. Dies geht deutlich aus den
Abschnitten 1) und 8) des Überbaus hervor.
Zweitens: Bei den Lohnvertrag verhält es
sich wie bei der Vereinbarung einer stellvertretenden
Beauftragung; denn ebenso wenig wie dem Auftraggeber die
Reichtümer gehören, welche sein Beauftragter aus der Natur
gewinnt, gehören auch dem Lohngeber nicht die natürlichen
Reichtümer, welche sein Lohnarbeiter nutzbar macht, nur weil
er ihm den nötigen Lohn zahlt, da solche Reichtümer nur durch
eigenhändige Arbeit angeeignet werden können. Dies wird aus
dem Abschnitt 6) deutlich.
Drittens: Wenn ein produktiv tätiger
Mensch, der an natürlichen Reichtümern eine Arbeit verrichtet,
ein Werkzeug oder ein Produktionsgerät verwendet, das einem
anderen gehört, dann hat das Gerät keinen Anteil an dem Gut,
welches er aus der Natur gewinnt. Der produzierende Mensch ist
lediglich verpflichtet, dem Besitzer des Gerätes den Dienst zu
vergüten, den es ihm bei seiner produktiven Tätigkeit
geleistet hat, während alles produzierte Gut alleiniges
Eigentum des Arbeitenden ist. Dies wird aus den Abschnitten
9), 10) und 12) deutlich. Diese drei Punkte reichen aus, um
die allgemeine Theorie des Islam über die Verteilung der
produzierten Güter herauszufinden, auf deren Grundlage der
gesamte Überbau in Gestalt jener Bestimmungen beruht. Ebenso
reichen sie als Beleg dafür aus, dass wir die Theorie richtig
herausarbeiten und deren Gehalt und Merkmale richtig
dargestellt haben. Dem produzierenden Menschen gehören also
die direkt aus der Natur gewonnenen Güter nicht in seiner
Eigenschaft als Teilnehmer und Diener der Produktion, sondern
weil er den Zweck darstellt, welchem die Produktion dient.
Daher hat er den alleinigen Anspruch auf den produzierten
Reichtum, und braucht ihn nicht mit sonstigen Kräften und
Hilfsmitteln, die der Produktion dienten und Anteil daran
hatten, zu teilen. Was jene materiellen Hilfsmittel betrifft,
so muss der arbeitende Mensch, der die Produktion vornimmt,
deren Dienste entlohnen, denn sie gelten als ihm zu Diensten,
und nicht als Produktionsfaktoren auf der gleichen Ebene wie
er selbst.
So gelangen wir mit Hilfe des darauf aufbauenden Überbaus zu
dem islamischen Grundprinzip bei der Verteilung der
produzierten Güter, und können angesichts dessen die
Richtigkeit des Bildes von der islamischen Theorie belegen,
welches wir anführten, als wir sie mit der kapitalistischen
Theorie vergleichen. Wir wollen nun unsere Herausarbeitung der
islamischen Wirtschaftsideologie fortsetzen und mit der
Untersuchung eines anderen Aspektes der Theorie beginnen – und
diesen verdeutlichen, indem wir sie mit der marxistischen
Theorie vergleichen und die Unterschiede zwischen beiden
definieren.