Einkünfte beruhen auf aufgewendeter Arbeit
Nachdem wir den Überbau geordnet und
seine allgemeinen Merkmale zusammengefasst haben, können wir
leicht den ideologischen Aspekt der Theorie erschließen, der
allen diesen Merkmalen gemeinsam ist und das Prinzip erkennen,
das die sich aus dem Eigentum von Produktionsfaktoren
ergebenden zwei Arten von Einkommen erklärt, und es
rechtfertigt, wenn in gewissen Fällen eine von beiden jeweils
erlaubt und die andere verboten ist.
Sämtliche im Überbau angeführten
gesetzlichen Bestimmungen lassen ein gemeinsames Prinzip oder
dessen Folgewirkungen erkennen, nämlich dass Einkünfte nur auf
der Arbeit beruhen dürfen, die während eines “Projektes“
aufgewendet wird. Die aufgewendete Arbeit ist also die
grundsätzliche und alleinige Rechtfertigung für das Entgelt,
welches derjenige, der sie beisteuert, von dem für das
“Projekt“ Verantwortlichen, zu dessen Gunsten sie aufgewendet
wird, erhält, und ohne dass eine Person durch die Aufwendung
von Arbeit einen Beitrag zu einem “Projekt“ leistet, gibt es
keine Rechtfertigung für deren Einkommen. Dieses Prinzip hat
eine positive und eine negative Aussagekraft. Positiv stellt
es fest, dass Einkünfte auf der Grundlage aufgewendeter Arbeit
zulässig sind, und in negativer Hinsicht konstatiert es die
Unrechtmäßigkeit solcher Einkünfte, die nicht durch die
Aufwendungen von Arbeit bei einem “Projekt“ begründet sind.