Trennung der Eigentumstheorie vom Tauschwert
Der zweite Punkt, worin sich die
islamische und die marxistische Verteilungstheorie voneinander
unterschieden, ist der folgende: Der Marxismus, der jedem
Einzelnen das Eigentumsrecht an dem Tauschwert, zu dem er
einem Gut verhilft, zugesteht, glaubt – weil er das Eigentum
mit dem Tauschwert verknüpft – dass dem Eigentümer der
materiellen Hilfsmittel und -kräfte der Produktion ein Anteil
an den produzierten Gütern gebührt, da jene Potentiale und
Mittel in dem Maße an der Schaffung des Wertes einer
produzierten Ware beteiligt seien, wie sie während des
Produktionsvorganges abgenutzt werden. Daher soll dem
Eigentümer des abgenutzten Gerätes so viel von der
produzierten Ware, bei deren Produktion das Gerät abgenutzt
wurde, gehören, wie dem Anteil des Gerätes an der Schaffung
des Wertes von jenem Gut entspricht.
Dagegen trennt der Islam, wie wir wissen,
das Eigentum vom Tauschwert, und selbst wenn wir als
Erkenntnis voraussetzen, dass ein Produktionsgerät in dem Maße
an der Schaffung des produzierten Wertes Anteil hat, wie es
sich beim Produktionsvorgang verbraucht, so bedeutet das nicht
notwendigerweise, dass dem Eigentümer des Gerätes ein
Eigentumsrecht an den produzierten Gütern gewährt werden
müsste, denn das Gerät wird in der islamischen
Verteilungstheorie immer nur als ein dem Menschen bei der
produktiven Tätigkeit dienendes Hilfsmittel angesehen, und
allein auf dieser Grundlage beruhen die Rechte seines
Besitzers. All das ergibt sich aus der Trennung von Eigentum
und Tauschwert, denn die materiellen Potentiale, die an der
Produktion Anteil haben, erhalten – aufgrund dieser Trennung –
ihre Vergütung immer von dem arbeitenden Menschen, in ihrer
Eigenschaft als ihm dienende Hilfsmittel, und nicht in Form
eines Anteils von den produzierten Gütern selbst, weil sie an
der Schaffung von deren Tauschwert beteiligt waren.