Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Zusammenfassung der theoretischen Schlussfolgerungen

Wir können nunmehr aus der Untersuchung der allgemeinen Theorie der “Verteilung dessen, was vor der Produktion existiert“, zwei grundlegende Prinzipien dieser Theorie ableiten:

Erstens: Dem Arbeiter, der an irgendwelchen “rohen“ natürlichen Reichtümern eine Arbeit verrichtet, gehört das Ergebnis seiner Arbeit, nämlich die allgemeine Gelegenheit zur Nutzung dieses Gutes. Als Folge der Eigentumsrechte des Arbeitenden an dieser Gelegenheit hat er ein Anrecht auf das Gut selbst, so wie das sein Eigentum an der durch seine Arbeit geschaffenen Gelegenheit erforderlich macht. Sein Recht an dem Gut ist von seinem “Eigentum dieser Gelegenheit“ abhängig, und wenn die von ihm geschaffene Gelegenheit zunichte wird und nicht mehr besteht, dann verfällt sein Anrecht auf das Gut.

Zweitens: Die Tätigkeit der Nutzung irgendwelchen natürlichen Reichtums verschafft demjenigen, der sie ausführt, ein Recht, das anderen verbietet, ihm das Gut wegzunehmen, solange er dessen Nutzung fortsetzt und Arbeiten der Nutzung und Ausbeutung daran vornimmt; denn ein anderer hat kein größeres Anrecht an dem Gut, das er nutzt, so dass man es ihm wegnehmen und einem anderen geben dürfte. Die Bestimmungen, welche die Rechte bei den Arbeiten der Erschließung und bei der Jagd regeln, begründen sich auf das erstere Prinzip; und die Bestimmungen über die Inbesitznahme beweglicher Güter, bei denen die Natur dem Menschen die Gelegenheit ihrer unmittelbaren Nutzung zur Verfügung stellt, begründen sich auf das zweite Prinzip. Die beiden grundsätzlichen Ausgangspunkte persönlicher Rechte an Naturschätzen sind also entweder die Schaffung einer neuen Gelegenheit der Nutzung eines natürlichen Reichtums, oder die kontinuierliche Nutzung eines Reichtums, wenn diese von Natur aus ohne weiteres möglich ist. Deren gemeinsames Charakteristikum ist die wirtschaftliche Qualität, denn sowohl die Schaffung einer neuen Gelegenheit, als auch die Nutzung eines Gutes auf der Grundlage einer von Natur aus gegebenen unmittelbaren Möglichkeit, gelten als Handlungen mit wirtschaftlichem Charakter, und nicht als Ausübung von Macht oder ausschließliche Beanspruchung.

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