Zusammenfassung der theoretischen Schlussfolgerungen
Wir können
nunmehr aus der Untersuchung der allgemeinen Theorie der
“Verteilung dessen, was vor der Produktion existiert“, zwei
grundlegende Prinzipien dieser Theorie ableiten:
Erstens: Dem
Arbeiter, der an irgendwelchen “rohen“ natürlichen Reichtümern
eine Arbeit verrichtet, gehört das Ergebnis seiner Arbeit,
nämlich die allgemeine Gelegenheit zur Nutzung dieses Gutes.
Als Folge der Eigentumsrechte des Arbeitenden an dieser
Gelegenheit hat er ein Anrecht auf das Gut selbst, so wie das
sein Eigentum an der durch seine Arbeit geschaffenen
Gelegenheit erforderlich macht. Sein Recht an dem Gut ist von
seinem “Eigentum dieser Gelegenheit“ abhängig, und wenn die
von ihm geschaffene Gelegenheit zunichte wird und nicht mehr
besteht, dann verfällt sein Anrecht auf das Gut.
Zweitens: Die
Tätigkeit der Nutzung irgendwelchen natürlichen Reichtums
verschafft demjenigen, der sie ausführt, ein Recht, das
anderen verbietet, ihm das Gut wegzunehmen, solange er dessen
Nutzung fortsetzt und Arbeiten der Nutzung und Ausbeutung
daran vornimmt; denn ein anderer hat kein größeres Anrecht an
dem Gut, das er nutzt, so dass man es ihm wegnehmen und einem
anderen geben dürfte. Die Bestimmungen, welche die Rechte bei
den Arbeiten der Erschließung und bei der Jagd regeln,
begründen sich auf das erstere Prinzip; und die Bestimmungen
über die Inbesitznahme beweglicher Güter, bei denen die Natur
dem Menschen die Gelegenheit ihrer unmittelbaren Nutzung zur
Verfügung stellt, begründen sich auf das zweite Prinzip. Die
beiden grundsätzlichen Ausgangspunkte persönlicher Rechte an
Naturschätzen sind also entweder die Schaffung einer neuen
Gelegenheit der Nutzung eines natürlichen Reichtums, oder die
kontinuierliche Nutzung eines Reichtums, wenn diese von Natur
aus ohne weiteres möglich ist. Deren gemeinsames
Charakteristikum ist die wirtschaftliche Qualität, denn sowohl
die Schaffung einer neuen Gelegenheit, als auch die Nutzung
eines Gutes auf der Grundlage einer von Natur aus gegebenen
unmittelbaren Möglichkeit, gelten als Handlungen mit
wirtschaftlichem Charakter, und nicht als Ausübung von Macht
oder ausschließliche Beanspruchung.