Musawi Lari

Westliche Zivilisation und Islam

Sayyid Mudschtaba Musawi Lari

Ins Englische übersetzt von J.F. Goulding, hiernach ins Deutsche übertragen durch R.H. Sengler

Das folgende Manuskript ist eine geringfügig überarbeitete und sprachlich verfeinerte Version der 1995 in Qum erschienenen deutschen Übersetzung.

Delmenhorst 2004

Mehr-Ehen

Gesetze für die Ordnung den Gesellschaft sind dann wahrhaft fortschrittlich und förderlich, wenn sie zur Natur des Menschen und den Gesetzen des Schöpfens passen und den breitestmöglichen Überblick über menschliche Bedürfnisse in jeder besonderen Gesellschaft in Betracht ziehen. Sie können nicht von Dauer sein, wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen; ebenso wenig die Gesellschaft, die zu ordnen sie sich zum Ziel gesetzt hat. Der Islam hat diese Punkte bedacht und vernünftige. stabile Regelungen ge­troffen, nicht nur für diesen oder jenen Teil der Welt, sondern für die ge­samte Menschheit zu allen Zeiten und unten jedem Himmelsstrich. Daher werden diese Gesetze auch für den Menschen Bestand haben und heilsam sein, solange er auf der Erde existiert.

Christen verleumden den Islam als polygam. Man wird der Kirchen hart zusetzen, wenn sie ihren Standpunkt in diesem triebhaften Zeitalter aufrechterhalten wollen; sie unterstellen dem Islam Abscheuliches, um ihre eigene Stellung abzusichern, wobei sie sich der allgemeinen Unkenntnis vom wahren islamischen Recht und dessen Bestimmungen über die Zahl der Ehe­frauen bedienen. Im Westen aber begünstigt man aus eigener Laune die Quasi-Mehrfach-Ehen und den Partner-Tausch, ohne sich irgendwie um gesetzliche Bestimmungen zu kümmern. Hätte man aber die Tatsachen über die Ehegesetzgebung des Islam begriffen und dann erst dieses Gesetz praktiziert, könnte man sich eine Unmenge Misslichkeiten ersparen.

Von dem Aufstieg des Islam betrieben die Stamme eine grenzenlose Polygamie. Ja, es war sogar ein Statussymbol viele Frauen zu besitzen - je mehr Frauen desto ansehnlichen der Mann. Die Propheten Gottes in der Frühzeit und die Heiligen Schriften ihrer verschiedenen Religionen verraten die gleiche Situation überall in der frühen Menschheit. In China gab das Li-Ki Gesetz jedem Mann das Recht bis zu 130 Frauen zu besitzen. In Israel konnte ein Mann bis zu mehreren hundert haben. Karl der Große hatte vierhundert und Andeshir Babekan ungefähr ebenso viele. Auch das Evangelium in Gefolgschaft der Thona tat nichts um diese Praxis abzuschaffen oder zu verdammen, so das bis zur zweiten Hälfte des 8 Jahrhunderts und in der Zeit Karls des Großen die Polygamie in Europa üblich war und von der Kirche nicht verurteilt wurde. Aber dann oder bald danach ver­fügte die Kirche für das ganze Christentum ein Dekret, welches die Männer mit vielen Frauen zwang sich von allen bis auf eine zu trennen. Sie mögen gehorcht haben, aber nun wurden sie zu Unzucht Ehebruch und Prostitution getrieben.

In den Tagen der Unwissenheit praktizierten auch die Araber auf sehr unerfreuliche Weise die Polygamie. Ein Mann konnte so viele Frauen, wie er wollte, in seinen Harem aufnehmen; und diese Unglücklichen hatten über­haupt keine Rechte, weder finanzielle noch sonstige. Der Wert einer Frau sank in erbärmliche Tiefen. All ihre gesetzlichen und Menschenrechte wurden missachtet.

Mit dem Islam wurde das anders. Die Zahl der Ehefrauen wurde gesetzlich auf höchstens vier beschränkt. Die sozialen Bedürfnisse jener Tage machten es erforderlich, das die Männer bereit waren, mehr als eine Frau zu neh­men, wenn sie es sich erlauben konnten, da es in den Nomadengesellschaft der Wüste für eine Frau so gut wie unmöglich war, das Leben zu bestehen, wenn sie nicht einen Mann hatte, den sie von den schlimmsten Belastungen jener schweren Zeiten schützte.

Selbst diese wohltätige Maßregel wurde vom Islam durch mannigfache Vorschriften eingeschränkt besonders die Grundforderung, das ein Mann der sich mehr als eine Frau nahm, ganz sicher sein musste, sie alle gleich zu behandeln und nicht in der Verteilung seiner Gunstbezeugungen oder in der Sorge für ihre Bedürfnisse die eine gegenüber eurer anderen zu bevorzugen.

Man beachte, dass das Gesetz über vier Ehefrauen kein Befehl war, ein Mann müsse mehr als eine Frau haben; im Gegenteil: wenn er sich auf eine Frau beschränkte, verstieß er nicht dagegen. Vier war nun die Höchstgrenze. Es war häufig Nächstenliebe und Mitgefühl mit den Witwen seiner in der Schlacht gefallenen Kameraden, die einen Mann bewogen, einer solchen leidtragenden Frau den Schutz seines Hauses anzubieten. So war es bei mehreren Frauen des Propheten. Ein solches Mitgefühl bewahrte die Frauen von einem Los, das schlimmer als der Tod war.

Gäbe es gleichviel heiratsfähige Männer und Frauen, so würde ein Mann nicht mehr als einer Frau bedürfen. Aber in der Weitbevölkerung gibt es stets weniger Männer als Frauen. Erstens sind die Männer krankheitsan­fälliger als die Frauen. Zweitens sind sie es, die im Kriege fallen. Drittens hat die Arbeit in der Schwerindustrie oder in den Bergwerken oft tödliche Unfälle zur Folge. Und viertens überleben mehr Mädchen das Kleinkind­alter. So zeigen französische Statistiken, dass auf 100 Mädchen 105 Knaben geboren werden, und doch gibt es unter 40 Millionen Franzosen 1.765.000 mehr Frauen als Männer. Dies, weil 5% den Knaben im ersten Lebensjahr sterben und weitere 5% bevor sie 25 Jahre alt sind. Die stärkere männliche Sterblichkeit dauert fort, bis die oben angegebene Endziffern der Gesamtbevölkerung eines bestimmten Moments entspricht.

Zudem leben Frauen länger als Männer, so das auf 100 Witwer in Frankreich 150 Witwen kommen. In Amerika gibt es 20 Millionen Mädchen ohne Ehemann. Wegen dieser Benachteiligung verfallen viele in unglückliche Gewohnheiten. Professor Peter Mudawar, Biologe an der Universität London, bestätigt dies in seinen Schriften.

Es liegt in der Natur der Frau, sich ein Heim, einen Gatten und Kinder zu wünschen. Dieses Bedürfnis kann nur in einer Gesellschaft, welche ein ge­sundes Familienleben fördert, gestillt werden. Das gleiche Bedürfnis ist auch der Natur des Mannes zu eigen, obwohl er geschaffen ist, noch eine Reihe weiterer Aufgaben zu übernehmen außer der maßgeblichen, eine Fa­milie zu gründen. Für eine Frau ist es höchst ungesund, allein leben zu müs­sen. Dank ihrer Natur schaut die Ledige stets nach einem neuen Mann als Partner aus. Sie lebt immer im Wartezimmer des Lebens. Sie fängt an, nicht mehr richtig zu essen. Weil sie so veranlagt ist möchte sie das Essen immer für andere mitbereiten, und es erscheint ihr witzlos, die ganze Mühe nur für sich aufzubringen. Den Tag, an dem sie erwacht, ist für die Ledige sinnent­leert, weil sie nichts hat, wofür sie leben könnte und mit dem gleichen Gefühl der Leere, nichts getan zu haben, geht sie zu Bett. So sagen es uns die Psychologen.

Der Islam ist das einzige System welches mit Vorbedacht ein sinnerfülltes Leben für alle diese überzähligen Frauen entworfen hat, indem er sie sich mit Männern verheiraten lässt, die bereits eine Frau haben, damit sie ihr Le­ben nicht einsam und entbehrungsreich verbringen müssen. Man muss auch bedenken, das Männer ihre Zeugungsfähigkeit bis ziemlich ans Ende ihrer Tage bewahren, während die Konstitution der Frau sie nur etwa 35 Jahre lang in der Mitte ihres Lebens fruchtbar sein lässt. Wenn sie in dieser Zeit keinen Mann finden, ist sie dazu verurteilt, im Elend der Nichterfüllung einer Funktion zu leben, wofür sie geschaffen war und wonach sie sich sehnt.

Manchmal entdeckt eine unglückliche Frau, das sie unfruchtbar ist. Weil sie und ihr Mann sich lieben, wollen sie sich nicht trennen. Und doch wün­schen beide sich Kinder. Soll der Mann den ganzen Rest seines Lebens in der verzehrenden Glut frustrierten Verlangens leben? Warum sollte er nicht einer zweiten Frau die Freude der Mutterschaft ermöglichen? In der Praxis drückt die erste, die sterile Frau häufig den Wunsch aus, er möge genau das tun. Unsere große Tageszeitung „Ettela’at brachte am 20. des Monats Bahman, AHS 1348 (9. Februar 1970), eine interessante Geschichte aus Rasht unter der Überschrift: „Die drei Frauen eines Mannes begleiten ihn zur Standesbeamten, um Zeugen seiner vierten Eheschließung zu werden.“ Der Herr erklärte dem Beamten, seine drei Frauen hätten sich alle als un­fruchtbar erwiesen, hatten aber alle auf der Farm mitgeholfen und seien miteinander glücklich, daher wolle er sich nicht von ihnen scheiden, und mit ihrer vollen Zustimmung wünsche er nunmehr eine junge Frau zu heiraten, die seiner Gefallen gefunden habe, damit er Kinder bekäme. Die junge Frau sagte für ihren Teil: „Mein künftiger Mann ist einer der guten Männer unseres Dorfes, in dem wir 1000 Frauen und nur 400 Männer sind. Die Hälfte davon zudem noch Kinder unter 16, das sind 1/5 Mann auf eine Frau. So können Sie begreifen, warum ich froh bin, seine vierte Ehefrau zu werden.“

Ein Gesetz, das einen Mann des Rechts beraubt seinen angeborenen Vaterwunsch zu erfüllen, verletzt seine Menschenrechte; und ein Gesetz welches Frauen zwingt, einsam und ohne Kinder zu leben, verletzt ihre Menschenrechte und untergräbt die Institutionen der Gesellschaft. Wie kann man diese zwei Ungerechtigkeiten anders abstellen, als das man eine begrenzte Polygamie gesetzlich zulässt? Realismus, Wahrheit, soziale. lebenswichtige und seelische Bedürfnisse verlangen eine solche Maßnahme.

Wenn eine Ehefrau Opfer einer chronischen Krankheit wird, was soll ein liebevoller Ehemann tun? Er will sie doch nicht mit ihrer unheilbaren Krankheit ausstoßen. Wenn ein Ehemann das Opfer einen unheilbaren und chronischen Krankheit wird, welche den Verkehr mit ihm für die Ehefrau gefährlich macht wegen der Ansteckungsgefahr, kann sie zum Shari’a-Ge­richt gehen, wo der islamische Richter ihren Mann anweisen wird, ihr die Scheidung zu gewähren, und falls die Ehemänner widerwillig sind, die ihm vom Gesetz gegebenen Vollmachten gebraucht, eine Entscheidung zu erzwingen. Aber viele Frauen weigern sich diesen Weg einzuschlagen, denn sie sagen, sie hatten sein Heim mit ihrem Gatten geteilt in Freude und Leid und ihr Gewissen erlaube es ihnen nicht, einem solchen Mann, mit dem sie sich seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens erfreut hatten, in seiner Krankheit davonzulaufen. Eine schmerzhafte Krankheit benötigt eine Pfle­gerin Liebe und Herz, womit sowohl Menschlichkeit wie gesunder Men­schenverstand den nichtigen Weg angeben.

Armut hindert einen Mann zu heiraten und eine Familie zu gründen. So kann auch manche heiratsfähige Frau keinen Mann finden. Warum sollten Männer, die es sich erlauben können, sie nicht aus Anmut und Ledigsein durch eine geordnete Verbindung befreien? Das islamische Recht hat diesen Segen Millionen von Frauen zuteil werden lassen.

Im Zweiten Weltkrieg fielen Millionen von Männern und ließen ihre Frauen allein zurück. Diese manneslosen Frauen bildeten in Deutschland eine Vereinigung, welche die deutsche Regierung anging, einem Mann zu ermöglichen, mehr als eine Frau zu ehelichen. Leider verhinderte die kirchliche Opposition dieses erwünschte Ergebnis (s. „Ettela’at“ für AHS 29. 8. 1340 - AD 20. 11. 1961). Noch kürzlicher brachte „Ettela’at“ (AHS 3. 3. 1349 - AD 24. 6. 1970) einen Artikel mit der Frage: „Wenn schon die Furcht ledig zu bleiben, 20-jährige Mädchen verfolgt. wie muss es dann um die Gefühle 30- und 40-jähriger Lediger bestellt sein?“ Eva sucht noch immer ihren Adam. Denn eine Anstellung, die in der Bundesrepublik unschwer für jede Frau zu finden ist, ersetzt den Heiratswunsch nicht. Frauen mit 20 finden es schon schwierig einen Mann zu finden, Frauen von 30 oder 40 fast unmöglich, Frauen von 50 verzweifeln. Und doch sind in Deutschland nur 50% der 30-jährigen und 20% der 40-jährigen verheiratet. Sechs Millionen Frauen von vierzig und dar­über sind in der Bundesrepublik ohne Ehemann und werden es immer bleiben. Es gibt kaum unverheirateten Männer in dieser Altersgruppe, und die Gesamtzahl unverheirateter Männer in Deutschland beträgt nicht mehr als 350.000; so das selbst, wenn sie alle heirateten, nur eine von 20 unverheirateten Frauen sich Hoffnungen auf einen noch so ungeeigneten Ehepartner machen könnte. Manche wandern aus, um einen Mann zu finden. Nur die Gesetz, das die begrenzte Polygamie erlaubt wie im Islam, könnte das Pro­blem der Nachkriegsfrauen in Deutschland lösen. Warum gibt der Westen, der mit seinen Respekt und Mitgefühl für Frauen groß tut und die Bewegung emanzipierter Frauen gewähren lässt, nicht auch dem Verlangen nach Fa­milienleben und seiner wichtigsten Funktion, der Geburt und Aufzucht von Kindern, Raum? Wir müssen die Antworten dem Gewissen unseren Leser überlassen. Die Tatsache, das so viele Frauen in Ländern, wo ein Gesetz es erlaubt, sich zu entschließen, Männer zu heiraten, die schon eine Frau haben, beweist, das sie ein solch geteiltes Leben für besser halten als Altjungfertum. Wenn ein Mann bereit ist, die vermehrte Last der Verantwortung zum Besten einer zahleichenen Familie auf sich zu nehmen, warum sollte der Staat ihn daran hindern?

Eine sehr befähigte Rechtsanwältin, die in Eherecht promovierte, schreibt: „Teil einer Familie zu sein, in der es mehr als eine Ehefrau gibt, bringt weder der ersten noch der zweiten, der dritten oder der vierten Nachteile. Es stimmt, das die Männer mehr Verantwortung auf sich nehmen müssen und durch Gesetz, Moral, Statuten und allgemeines Herkommen verpflichtet sind, jeder Frau eine passende Lebensführung mit der gebührenden Ach­tung für ihre Würde und Stellung zu ermöglichen, sie gegen Krankheit zu versichern, für ärztliche Versorgung und Heilung zu sorgen und ihre Rechte und Interessen bis zum letzten zu wahren. Sollte er diesen Pflichten nicht nachkommen, können sowohl das kanonische wie das Gewohnheitsrecht ihm Bußen auferlegen, um ihn zu ihrer Einhaltung zu zwingen. Das die Frauen schweigen und keine Einwände gegen Mehr-Ehen erheben, bestätigt deren Richtigkeit.

Einige Frauen plappern von Männern erfundene Einwände nach, das ist nichtig .Von Natur aus würde die Männer nicht gern Dauerbindungen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten auf sich nehmen. Die Ängstlichen unter ihnen haben törichten Frauen ein paar Gedanken in den Kopf gesetzt, die nicht begreifen, dass ihre Kommentare dahin zielen, die Ehe und das Fami­lienleben als solches zu unterminieren und stattdessen den unentlaubten Sex für die Wunscherfüllung des Mannes zu begünstigen. Eine Frau leidet nicht sexuell unter einer Doppelehe; seelisch und geistig hat sie ja ihren Frieden. Es sind nur Männer, die mit den Suggestibilität den Frauen spielen, und Männer neigen eben zur Promiskuität. Aber von den Frühzeit der Geschichte an haben mehrere Frauen und ein Mann schon immer glücklich unter weiblichem Einfluss gelebt. Die Shari’a (das religiöse Gesetz) des Islam hat Ordnung in diese Beziehungen gebracht und segensreiche Bestimmungen für ihn Funktionieren entlassen. Die Einrichtung der Mehr-Ehe hat ihren Wert sowohl aus alter Tradition wie praktischen Erprobung erwiesen.“

Die Permissivität des Westens lässt seine eigenen Ziele scheitern, denn sie verstößt gegen die Natur. Der Islam betrachtet die Gerechtigkeit als Bür­gen für menschliche Wohlfahrt und Glück und meint damit den Einzelnen wie die Gesellschaft. Er hat daher gerechte Bestimmungen formuliert, auf denen eine Mehr-Ehe gegründet und nichtig eingehalten werden kann. Die Fiqh des Islam setzt die Unabhängigkeit Gleichstellung und volle Anerkennung der Rechte der verheirateten Frauen fest. Aus dieser Gewissheit gehen auch so viele Frauen freiwillig die Ehe mit einem verheirateten Mann ein. Die Tatsache, das sie dies tun, erweist, das diese Lage der weiblichen Natur entspricht. Die wenigen Frauen, die dagegen sind, tun das mit der Begrün­dung, die Stellung ihres Mannes erlaube es ihnen nicht, mehr als einen Frau Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Derartige Konflikte entspringen dem Unvermögen eines Mannes, seiner Frauen gerecht zu werden.

In Sure IV: Nisa’a - „Die Frauen“, V. 3, steht geschrieben: „Wenn du fürchtest, du würdest die Waisen nicht, wie sie es verdienen, behandeln kön­nen, dann heirate Frauen deiner Wahl, zwei, drei oder vier. Wenn du aber fürchtest, du würdest sie nicht alle gerecht behandeln können, dann nimm nur eine.“ Diesen Vers wurde nach der Schlacht von Uhud offenbart, die der Gemeinschaft der Muslime viele Witwen und Waisen und auch einige Kriegsgefangene hinterließ. Damit der Waisen und Witwen der beste Schutz und vollständige Gerechtigkeit zuteil wurde, sagte man den muslimischen Männern, sie sollten so viele heiraten, wie sie es verantworten konn­ten, aber nur bis zu vieren. Für ihre Behandlung sollten die Grundsätze der Menschlichkeit und Gleichstellung maßgeblich sein. Der damalige Augen­blick ist vorbei, aber die Grundsätze sind geblieben.

Die Tatsache, das sich einige Männer barsch und widerrechtlich verhalten, womit das Familienleben zusammenbricht, ist die Ausnahme, welche die Weisheit und den Wert dieser Regel bestätigt. Die Schari’a des Islam legt einen moralischen Codex für die Pflichten den Männer gegenüber ihren Ehefrauen fest und bestimmt, das Liebe, Güte und Aufrichtigkeit von der Familie ausgehen müssen. Sonst kann sie zur Hölle werden. Muslime, die da­gegen verstoßen, müssen an die hehren Gesetze, an die tiefschürfenden Grundsätze, an die hinreißende Weltsicht des Islam erinnert werden. Sieht man ihn richtig, dann werden Verfälschung und Abweichlertum verschwinden, und man wird wieder eine heile Gesellschaft erblicken.

Die Gesetze, welche dafür sorgen, das ein Mann alle seine Frauen fair be­handelt und gleichmäßig für sie sorgt, legen fest:

1)         Der Mann muss jede Frau so ausstatten, das sie sich richtig ernähren kann;

2)         er muss jeder Frau die gleichen ehelichen Aufmerksamkeiten erweisen;

3)         er muss alle schwerwiegenden Verpflichtungen erfüllen, die er für jede Frau und ihre Kinder übernommen hat.

Da die menschliche Natur nur einmal so ist, wie sie ist, kann ein Mann sich natürlich mehr zu einer seiner Frauen als zu einer anderen hingezogen fühlen. Die angeführten Bestimmungen wollen sicherstellen, das solche persönlichen Bevorzugungen weder die Untenhaltsrechte einer Frau noch ihre Wohnung noch ihre ehelichen Rechte beeinträchtigen, auch nicht das, was sie körperlich, seelisch oder geistig braucht - alles Dinge, die ein Mann lei­sten kann, gleich wen er bevorzugt. Indem der Islam den Frauen diese Rechte garantiert, schafft er die Grundlage, auf den aus dem Herzen kom­mende Zuneigung und liebende Zuwendung gedeihen können, wobei für die Lebensnotwendigkeiten wie Ernährung, Kleidung, Wohnung und die anderen materiellen Bedürfnisse gehörig gesorgt wird. In der Sure IV: Nisa’a - „Die Frauen“, V. 129, heißt es sinngemäß: „Es ist dem Mann nicht gegeben, seiner Frauen immer gerecht zu werden, auch wenn es sein brennenden Wunsch ist. Aber du darfst dich nicht abwenden, eine Frau in der Luft hängen las­sen (das bedeutet, wenn du sie geheiratet hast und sie in deinem Hause wohnt, musst du sie völlig gleich mit deinen anderen Frauen behandeln und nicht so, als ob sie nicht verheiratet wäre). Wenn du zu einem freundlichen Verstehen gelangst und Selbstbeherrschung übst (dann wirst du finden), Gott vergibt oft und ist höchst barmherzig.“

So darf ein Mann seine Frau nicht missachten, ihr seine Ungnade zeigen oder sie wie eine Kreatur behandeln, die wie ein Stück Wäsche an der Haus­wand aufgehängt ist oder sie ihren ehelichen Rechte berauben.

In den Tagen des Apostels Gottes, auf dem Frieden ruhe, veranlasste die­ses Gebot Männer, die bis zu vier Frauen hatten, wenn sie sich als unfähig erwiesen jeder gerecht zu werden, ihren Haushalt auf eine Ehefrau zu verkleinern, und machte ebenso klar, das auch andere, die an sich vielen ge­recht werden konnten, höchstens vier heirateten. So brachte der Islam von allem Anfang an Ordnung in die Viel-Ehe, welche in der Gesellschaft jener Tage vonnöten war, achtete die Vernachlässigung der Rechte einer Frau, nahm dem Mann seine unbegrenzte Freiheit und uneingeschränkte Befehls­gewalt, die er in früheren Tagen besessen hatte, und verbot radikal, das Frauen tyrannisiert und unterdrückt würden, wie es bei den vor-islamischen Arabern den Fall war.

Wir finden beispielhafte Geschichten von Muslimen, welche die vom Islam vorgeschriebenen Pflichten für Ehemänner religiös befolgten. Im „Majmu’­ul-Bayan“ (Band 3, 5. 121) lesen wir, dass einer der Begleiter des Propheten namens Mu’az bin Dschabal zwei Frauen hatte, die beide etwa gleichzeitig an der gleichen Krankheit während der Pest starben. Mu’az wünschte so sehr die wahre islamische Gleichheit auch nach ihrem Tode aufrecht zu erhalten, das er nicht die eine vor den anderen bestatten wollte, damit es nicht wie eine widerreligiöse Bevorzugung aussahen; so warf er das Los, welche die erste sein sollte, ritusgemäß beerdigt zu werden.

Einige Abendländer nehmen eine gerechte und realistische Haltung gegenüber der Ehe als gesellschaftlichen Institution ein. So schreibt Arthur Schopenhauer in seinem Buch „Einige Worte über die Frauen“: „In Völkern, wo die Mehr-Ehe legal ist, wird es praktisch allen Frauen ermöglicht, zu einem Mann, Kindern und einem richtigen Familienleben zu kommen, was ihren seelischen Bedürfnissen entgegenkommt und ihre fraulichen Instinkte befriedigt. Unglücklichenweise haben die Kirchengesetze die Mehr-Ehe in Europa nicht gestattet und viele Frauen einem einsamen Altjungfernleben überlassen. Manche starben unbefriedigt; manche wurden von ihnen heiligen Wünschen oder durch die Not, ihren Untenhalt zu verdienen, in die Unmoral getrieben; manche gingen mit schweren Skrupeln und gebrochenen Herzen zugrunde. Auch kann ich nicht verstehen, nachdem ich viel Nachdenken darauf verwendet habe, warum ein Mann, dessen Frau chronisch und unheilbar erkrankt ist, sich als unfruchtbar erweist oder kein lebendes Kind zur Welt bringen kann, nicht eine zweite Frau neben der ersten nehmen sollte. Die Antwort darauf liegt bei der Kirche. Leider hat sie keine. Gute Gesetze sind solche, die ein glückliches Leben gewährleisten, wenn man sie befolgt; nicht solche, die die Menschen unglücklich machen oder ihnen an Händen und Füßen Fesseln unnötiger Sklaverei anlegen oder die Menschen anstacheln, sie zu missachten und sich so in das entgegengesetzte Extrem der Verwahrlosung, Prostitution oder anderer Laster zu Stützen.“

Die Theosophin Mrs. Annie Besant schrieb: „Der Westen hält es sich zu­gute, das er die Viel-Ehe verwirft. Aber die Männer haben hier Mittel ge­funden, das offizielle Gesetz zu umgehen und nehmen viele Frauen ohne die Verantwortlichkeiten einer nichtigen Ehe, so dass sie eine unerwünschte Mätresse wieder abschütteln können, wenn sie ihr Vergnügen mit ihr ge­habt haben, und dieser nur nichts übrig bleibt als auf die Straße zu gehen. Der Mann dachte ja nie daran, eine Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen. Eine solche Frau ist hundertmal schlimmer dran als eine andere, die einer Mehr-Ehe beitritt, denn, obwohl sie ihren Ehemann mit einer anderen Frau teilen muss, erfreut sie sich doch der Fürsorge eines Mannes und wird Mutter einer Familie innerhalb einer größeren Familie. Wenn ich die Tausenden von Frauen nachts auf unseren Straßen sehe, ist mir völlig klar, das der Westen vom Islam lernen und aufhören muss, sich so heuchlerisch über dessen Vorlehnungen für die Mehr-Ehe aufzuregen; denn der Islam ermöglicht es einer Frau, mit allen gebührenden Achtung verheiratet zu sein und gesetzlich gesegneten Leibes zu werden, statt die Schande zu erdulden, auf die Straße zu gehen und zu versuchen, ihren Kör­per zu verkaufen, wobei sie wahrscheinlich ein uneheliches Kind unter Umständen austragen wird, wo das Gesetz nichts für sie tut und sie bloß das Opfer der Gier der Männer ist.“

Dr. Gustave le Bon schreibt: „Nichts ist in Europa stärker unten Beschuss geraten als die östlichen Mehr-Ehe-Sitten. Keine Ansicht, die in Europa vertreten worden ist, zeugt von soviel Unwissenheit und Irrtum wie diese Kritik. Sicher ist nämlich die legale Mehr-Ehe des Ostens besser als die heuchlerische und verschwiegene Mehr-Ehe im Westen. Das diese sittenwidrigen Beziehungen heimlich von sich gehen dürfen, entwürdigt beide Parteien. Weitaus passender wäre es in jeden Hinsicht, wenn die Mehr-Ehe legalisiert würde.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de