Flut von Ermittlungsverfahren
Von der
Staatsanwaltschaft, welche in der angeblichen
Mordaufruf-Affaire nicht gegen uns vorgehen konnte, wurden wir
in 2006 mit Ermittlungsverfahren überhäuft. Es fing an mit
einem Ermittlungsverfahren gegen meine Person wegen
Veröffentlichung eines Interviews mit der bekannten
Schweizerischen Journalistin Silvia Cattori. Sie hatte sich
nach einigen Besuchen in Palästina sehr kritisch über die
israelische Politik geäußert. Sehr auffällig bei diesem ersten
Verfahren war bereits, dass nicht etwas gegen Frau Cattori
ermittelt wurde – obwohl sie durchaus auch in Deutschland ein-
und ausreist – sondern gegen mich. Ich aber hatte lediglich
die Fragen gestellt, sie hingegen die angeblich so kritischen
Antworten gegeben. Ich entschloss mich, das Interview im
Internet zu lassen
und ggf. in einem Verfahren zu klären, ob man Israel in
Deutschland kritisieren darf oder nicht. Dieses Mal wollte ich
nicht auf jenen Kompromiss eingehen, der zumindest von einigen
offenbar missverstanden wurde. Im Frühjahr 2009 wurde das
Ermittlungsverfahren vom Amtsgericht Delmenhorst eingestellt
mit der Auflage, das ich meine Anwaltskosten selbst zu tragen
habe.
In oben beschriebenen Fall des Angriffs
auf eine Muslima bedurfte es nur wenige Wochen, um die Akten
zu schließen mit dazu einer rechtlich kaum haltbaren
Begründung. In Fall einer Ermittlung gegen einen
“antizionistischen“ Muslim bleiben die Akten Jahrelang offen,
obwohl es klar ist, wer das Interview geführt hat, mit wem es
geführt wurde und was darin steht. Es sollte aber nicht die
einzige Akte bleiben.
Einige Zeit später wurde ein
Ermittlungsverfahren gegen meine Frau eröffnet. Sie hatte in
einem Forum im Zusammenhang des Widerstandes gegen fremde
Truppen auf eigenem Boden einen Anschlag von
Widertandskämpfern auf Besatzungssoldaten im Libanon vom 1983
gelobt. Der Anschlag auf den US-Stützpunkt in Beirut 1983 gilt
als einer der wichtigsten Vorfälle während der Besatzung des
Libanon durch Europäische und US-Soldaten. Bei dem Anschlag am
23. Oktober 1983 in Beirut wurden insgesamt 299 Soldaten,
davon 241 US-Soldaten getötet. Diese Ereignisse zogen den
Abzug der Truppen nach sich. Während jene Truppen sich in der
westlichen Welt als Friedenstruppen verkauften, wurden sie von
der einheimischen Bevölkerung als Besatzungssoldaten
empfunden. Das Ereignis lag mehr als 20 Jahre zurück, fand im
Libanon statt und zudem im Rahmen eines sehr komplexen
Krieges, in dem die rechtliche Situation sicherlich als
undurchschaubar einzustufen wäre. Dennoch wurde ein
Ermittlungsverfahren zunächst wegen “Befürwortung einer
Straftat“ eröffnet. Wir hatten inzwischen mit unserer nunmehr
neuen Anwältin (der alte und geehrte Anwalt war in den
wohlverdienten Ruhestand getreten) vereinbart, auf all jene
Anschuldigungen nicht mehr einzugehen und ein Hauptverfahren
zu befürworten, da es hier anscheinend nicht allein um
rechtliche Fragestellungen ging. Da jener erster Vorwurf nicht
zu halten war (ohne dass wir eine Rechtfertigung geschrieben
hatten) wurde der Vorwurf abgeändert in “Störung des
öffentlichen Friedens“. Auch jenes Verfahren wurde erst Jahre
später eingestellt.