Gebrüder Özoguz

Wir sind (keine) “fundamentalistische Islamisten“ in Deutschland

Eine andere Perspektive

Dr. Yavuz Özoguz und Dr. Gürhan Özoguz

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“Islamist“ Özoguz kommt als Anfrage im Bundestag

Am 8.09.2003 gab es eine Kleine Anfrage mit dem Titel: “Islamistische Bestrebungen in Deutschland“ von Abgeordneten der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, in dem u.a. folgende Unwahrheiten über Andere und über mich verbreitet wurden. Quelle für die Verbreitung dieser Unwahrheiten in Frageform war wieder Ulfkotte. Wie sehr wächst ein Unrecht, das ein Mensch begangen und für das er sich auch nach dessen Entlarvung nie entschuldigt hat an, und wie sehr arbeiten diese Menschen daran, mich von meinem Job entfernen zu wollen? Hier einige Auszüge aus der Anfrage:

... 19. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, der Muslimbruderschaft angehört (Ulfkotte, S. 44)?

20. Ist es zutreffend, dass Dr. Nadeem Elyas Personen aus dem Umfeld des Djerba-Anschlags, wie etwa Christian Ganczarski, ein Studien-Stipendium für Saudi-Arabien vermittelt hat, das als Ausgangspunkt für dessen Karriere als Islamist gewertet werden kann (Ulfkotte, S. 16, 38 und 44)?

26. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom Verfassungsschutz wegen ihrer extremistisch-islamistischen Ausrichtung beobachtete Gruppierung Milli Görüs in mehreren ihrer Moscheen - so etwa in München - die Anschläge des 11. September mit unverhohlener Freude (Ulfkotte, S. 61) aufgenommen hat?

27. Erwägt die Bundesregierung, nach dem Verbot von Al Aksa e.V. und Hizb ut-Tahrir, aufgrund der von ihr ausgehenden Gefahr (BT-Drs. 14/4530, S. 71) auch die türkisch-extremistische Milli Görüs und deren Tarnorganisationen in Deutschland, wie etwa die Islamische Föderation in Berlin (IFH), zu verbieten?

31. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch in ihrem Verantwortungsbereich bei Muslimen Ausnahmen davon zu machen, dass Extremisten nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sein dürfen, nach dem Beispiel Bremens, wo Yavuz Özoguz weiterhin leitender Angestellter der Universität ist, obwohl er sich öffentlich dazu bekennt, dass der radikale Führer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Chamenei, sein Führer sei, und obwohl er in Deutschland die Internetseiten gewaltverherrlichender extremistischer Islamisten­grup­pen pflegt und im Internet unter anderem die Seite www.muslim-markt.de betreibt, auf der unter anderem für den "Boykott gegen Israel" geworben wird (Ulfkotte, S. 138f.)?

Ich antwortete in Form eines Offenen Briefes:

Offener Brief zur Kleinen Anfrage im Bundestag mit dem Titel: "Islamistische Bestrebungen in Deutschland" vom 8.9.2003 über meine Person an: Die Fraktion der CDU/CSU und (Liste der an der Anfrage beteiligten Abgeordneten)

Zur Information an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktion der SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.09.2003 haben Sie im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die u.a. von meiner Person handelt. Darin heißt es:

"... 31. Beabsichtigt die Bundesregierung ... (siehe oben)

Bevor ich auf die einzelnen Vorwürfe eingehe, drücke ich Ihnen mein großes Erstaunen über die Urheber dieser Anfrage aus, da ich als Angehöriger der Universität in einem Bundesland meinen Dienst leiste, in dem eine Große Koalition mit der CDU regiert. Daher erscheint die Frage an die Bundesregierung schwer nachvollziehbar.

Alle von Ihnen gegen mich erhobenen Vorwürfe gehen letztendlich auf einen Zeitungsartikel von Herrn Ulfkotte zurück, der am 16.8.2002 in der FAZ auf der ersten Seite abgedruckt wurde, siehe dazu: ...

Die Ausführungen in dem von Ihnen zitierten Buch Ulfkottes gegen meine Person sind lediglich eine Kopie des Zeitungsartikels von damals. In gleich mehreren Veröffentlichungen wurde meinerseits nachgewiesen, dass auch andere Ausführungen Ulfkottes inhaltlich falsch sind und teilweise nachweislich extrem gravierende Fehler enthalten, siehe dazu: ...

Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass Herr Ulfkotte offensichtlich auch nicht mehr für die FAZ arbeitet.

Obwohl Herr Ulfkotte schon genügend Unwahrheiten über mich verbreitet hat, erwähnt selbst er an keiner Stelle, ich würde "die Internetseiten gewaltverherrlichender extremistischer Islamistengruppen pflegen". Daher erscheint Ihre Quellenangabe für obige verleumderische Behauptung nicht nachvollziehbar. Der gesamte Text aus Ulfkottes Buch über meine Person, sowie mein Kommentar dazu, ist seit mehreren Monaten im Internet nachlesbar unter: ...

Ihr nächster Vorwurf besteht darin, dass ich den "radikalen Führer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Chamenei", mein Oberhaupt nenne. Das Wort "Führer" ist lediglich eine verfälschende Manipulation Ulfkottes bzw. Ihrerseits. Dazu ist festzustellen, dass ich im Jahr 1995 ein Buch veröffentlicht habe mit dem Titel "Das Leben des Imam-ul-Ummah Ayatollah-ul-Uzma Seyyed Ali Al-Hussaini Al-Khamene'i", in dem ich gar keinen Zweifel daran ließ, dass ich diesen Mann als mein religiöses Oberhaupt verehre. Ist solch ein religiöses Bekenntnis eines Angehörigen im öffentlichen Dienst verboten? Das Buch ist damals wie heute in jedem Buchhandel erhältlich unter der ISBN-Nr.: 3-9804844-0-8. Falls Sie die Kosten des Buches scheuen, können Sie es auch vollständig einsehen unter: ...

Pikant an der Geschichte ist nicht nur die Tatsache, dass die Veröffentlichung zur Zeit der damaligen CDU-Regierung in Deutschland erfolgte, sondern ausgerechnet zu der Zeit Mitarbeiter des Innenministeriums bei einem Besuch an meiner Arbeitsstelle mir eine Mitarbeit als V-Mann angeboten haben. Eine einfache Nachfrage bei den zuständigen Stellen wird Ihnen diesen Sachverhalt bestätigen. Warum gehen Sie erst jetzt (also 8 Jahre danach) gegen mich vor, da Sie auf den Oppositionsbänken Platz nehmen mussten? Oder sind Sie immer noch nachtragend, dass ich damals jegliche "geheime" Mitarbeit ausgeschlossen, aber eine offene Mitarbeit angeboten habe, die Ihre Beamten allerdings nicht gewünscht haben?

Weiterhin behaupten Sie, dass ich "leitender" Angestellter der Universität sei. Auch diese Behauptung Ihrerseits ist unrichtig. Bereits nach der Veröffentlichung des damaligen FAZ-Artikels (also vor einem Jahr) habe ich in schriftlicher Mitteilung die Universitätsleitung gebeten, mich von meinen Funktionen als damaliger "Oberingenieur" zu entbinden, um Schaden von der Universität abzuwenden. Seither bin ich ein einfacher Mitarbeiter, der ein Projekt bearbeitet.

Den Höhepunkt Ihrer Vorwürfe bildet der Hinweis, dass ich als Betreiber des Internetportals www.muslim-markt.de für den "Boykott gegen Israel" werbe. Zumindest diese Behauptung ist korrekt. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage es einem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in seinem Privatleben – also außerhalb des Dienstes – nicht erlaubt ist, so etwas zu tun, und auf welches Arbeitsgerichtsurteil Sie sich beziehen? Ein Boykottaufruf ist eine der friedlichsten Formen des Widerstandes. Seit dem gemeinsamen Boykott gegen das ehemals rassistische Südafrika gab es bundesweit alle möglichen Boykottaufrufe gegen alle möglichen Länder und Unternehmen, nicht nur von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, sondern auch von Politikern; darunter auch Boykottaufrufe gegen deutsche Unternehmen, die heute nicht mehr gewillt waren, für die Verbrechen ihrer Urgroßväter zu zahlen.

In welchem Fall haben Sie jemals die Entlassung eines Mitarbeiters aus dem öffentlichen Dienst gefordert? Kann es sein, dass es hier nicht um einen Boykottaufruf, sondern um den Schutz sämtlicher Völkerrechts- und Menschenrechtsverbrechen des Sharon-Regimes geht, hinter das Sie sich ganz offensichtlich stellen? Die Beweggründe der Einzelpersonen Ihrer Fraktion für diese Anfrage sind mir nicht bekannt, aber es erfüllt mich mit großem Unverständnis, mit anzusehen, dass die größte Oppositionsfraktion im deutschen Bundestag sich offensichtlich dem Schutz eines völkerrechtsverbrecherischen und rassistischen Regimes eher verbunden fühlt als dem Schutz der eigenen Staatsbürger, zu denen ich im übrigen gehöre. Aber möglicherweise wussten Sie das nicht. Damit würden Sie sich nur in die Reihen Ihrer Parteikollegen im Bundesland Bremen einreihen. Die hatten bereits am 18.9.2002 - also vor einem Jahr - eine vergleichbare Kleine Anfrage in die Bremer Bürgerschaft eingebracht und sich bei Nachfragen sogar Gelächter eingehandelt. Ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung: ... (wurde bereits im Buch zitiert). Auch dieses aufschlussreiche Protokoll können Sie vollständige nachlesen unter: ...

Erlauben Sie mir abschließend folgenden Hinweis: Nicht eine der vielen Personen, die diese Anfrage über mich in den Bundestag eingebracht haben, hat mich vorher konsultiert und mit mir meine Situation und/oder meine Beweggründe erörtert, und das, obwohl ich sehr leicht zu erreichen bin! Eine Partei, die hinter dem Rücken eines Nächsten Unwahrheiten über ihn verbreitet, die an Verleumdung und Rufmord grenzen und deren Verbreitung möglicherweise sogar strafrechtlich relevant ist, ist sicherlich kein Beispiel für ein christliches Verhalten, für das Sie sich ja zumindest im Parteinamen ausgeben. Wenn Sie wirklich Ihrer Verantwortung gegenüber Ihren Wählern gerecht werden wollen, dann ist es nicht angebracht, im Namen von Parteipolitik gegen die Muslime in ihrem eigenen Land derart ungerecht vorzugehen. Sie nützen damit niemandem, nicht einmal sich selbst!

Fairerweise teile ich Ihnen mit, dass dieser Offene Brief im Muslim-Markt veröffentlicht wird. Selbstverständlich bin ich bereit, ggf. auch Ihre vollständige Antwort dazu zu veröffentlichen, rechne aber nicht damit, da Sie offensichtlich den Weg über den Rücken eines Menschen vorziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort der Bundesregierung folgte am 23.10.2003 als Drucksache 15/1820:

Für die Prüfung der Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gelten die vom Bundeskabinett am 17. Januar 1979 unter Bezug auf die Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Verfassungstreue-Prüfung im öffentlichen Dienst vom 8. November 1978 verabschiedeten Grundsätze, die auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 und der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975 beruhen. Danach sind bei Verstößen von Beamtinnen und Beamten gegen die politische Treuepflicht, z.B. durch verfassungsfeindliche, gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtete Meinungsäußerungen oder Aktivitäten, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften disziplinarische Schritte einzuleiten, die je nach Schwere der Pflichtverletzung bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes kann die Verletzung der politischen Treuepflicht nach den tarifrechtlichen Vorschriften bis zu einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung führen. Die Feststellung und Ahndung von Pflichtverletzungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erfordert stets eine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Behörde. Die Bundesregierung beabsichtigt für ihren Verantwortungsbereich nicht, von diesen Grundsätzen abzuweichen.

Auch dieser Versuch, mich aus meiner Lehrtätigkeit von der Universität Bremen auszuschließen war also gescheitert. Inzwischen hatte ich zudem Lehraufträge anderer Universitäten erhalten und ausgeübt, selbst im Osten der Republik an der Universität Rostock. Doch meine Tage an der Universität sollten trotz meiner Dauerstelle (ich war unkündbar) gezählt sein. In wenigen Jahren sollte ein Ereignis folgen, nach dem ich selbst meinen Hut nehmen würde, aber das konnte ich damals noch nicht ahnen.

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