“Islamist“ Özoguz kommt als
Anfrage im Bundestag
Am
8.09.2003 gab es eine Kleine Anfrage mit dem Titel:
“Islamistische Bestrebungen in Deutschland“ von Abgeordneten
der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, in dem u.a. folgende
Unwahrheiten über Andere und über mich verbreitet wurden.
Quelle für die Verbreitung dieser Unwahrheiten in Frageform
war wieder Ulfkotte. Wie sehr wächst ein Unrecht, das ein
Mensch begangen und für das er sich auch nach dessen
Entlarvung nie entschuldigt hat an, und wie sehr arbeiten
diese Menschen daran, mich von meinem Job entfernen zu wollen?
Hier einige Auszüge aus der Anfrage:
... 19. Inwieweit kann die
Bundesregierung bestätigen, dass der Vorsitzende des
Zentralrats der Muslime in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, der
Muslimbruderschaft angehört (Ulfkotte, S. 44)?
20. Ist es zutreffend, dass Dr. Nadeem
Elyas Personen aus dem Umfeld des Djerba-Anschlags, wie etwa
Christian Ganczarski, ein Studien-Stipendium für Saudi-Arabien
vermittelt hat, das als Ausgangspunkt für dessen Karriere als
Islamist gewertet werden kann (Ulfkotte, S. 16, 38 und 44)?
26. Ist der Bundesregierung bekannt,
daß die vom Verfassungsschutz wegen ihrer
extremistisch-islamistischen Ausrichtung beobachtete
Gruppierung Milli Görüs in mehreren ihrer Moscheen - so etwa
in München - die Anschläge des 11. September mit unverhohlener
Freude (Ulfkotte, S. 61) aufgenommen hat?
27. Erwägt die Bundesregierung, nach
dem Verbot von Al Aksa e.V. und Hizb ut-Tahrir, aufgrund der
von ihr ausgehenden Gefahr (BT-Drs. 14/4530, S. 71) auch die
türkisch-extremistische Milli Görüs und deren
Tarnorganisationen in Deutschland, wie etwa die Islamische
Föderation in Berlin (IFH), zu verbieten?
31. Beabsichtigt die Bundesregierung,
auch in ihrem Verantwortungsbereich bei Muslimen Ausnahmen
davon zu machen, dass Extremisten nicht Angehörige des
öffentlichen Dienstes sein dürfen, nach dem Beispiel Bremens,
wo Yavuz Özoguz weiterhin leitender Angestellter der
Universität ist, obwohl er sich öffentlich dazu bekennt, dass
der radikale Führer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah
Chamenei, sein Führer sei, und obwohl er in Deutschland die
Internetseiten gewaltverherrlichender extremistischer
Islamistengruppen pflegt und im Internet unter anderem die
Seite www.muslim-markt.de betreibt, auf der unter anderem für
den "Boykott gegen Israel" geworben wird (Ulfkotte, S. 138f.)?
Ich
antwortete in Form eines Offenen Briefes:
Offener Brief zur Kleinen Anfrage im
Bundestag mit dem Titel: "Islamistische Bestrebungen in
Deutschland" vom 8.9.2003 über meine Person an: Die Fraktion
der CDU/CSU und (Liste der an der Anfrage beteiligten
Abgeordneten)
Zur Information an die Bundesregierung
und die Bundestagsfraktion der SPD
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.09.2003 haben Sie im Deutschen
Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
gerichtet, die u.a. von meiner Person handelt. Darin heißt es:
"... 31. Beabsichtigt die
Bundesregierung ... (siehe
oben)“
Bevor ich auf die einzelnen Vorwürfe
eingehe, drücke ich Ihnen mein großes Erstaunen über die
Urheber dieser Anfrage aus, da ich als Angehöriger der
Universität in einem Bundesland meinen Dienst leiste, in dem
eine Große Koalition mit der CDU regiert. Daher erscheint die
Frage an die Bundesregierung schwer nachvollziehbar.
Alle von Ihnen gegen mich erhobenen
Vorwürfe gehen letztendlich auf einen Zeitungsartikel von
Herrn Ulfkotte zurück, der am 16.8.2002 in der FAZ auf der
ersten Seite abgedruckt wurde, siehe dazu: ...
Die Ausführungen in dem von Ihnen
zitierten Buch Ulfkottes gegen meine Person sind lediglich
eine Kopie des Zeitungsartikels von damals. In gleich mehreren
Veröffentlichungen wurde meinerseits nachgewiesen, dass auch
andere Ausführungen Ulfkottes inhaltlich falsch sind und
teilweise nachweislich extrem gravierende Fehler enthalten,
siehe dazu: ...
Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt,
dass Herr Ulfkotte offensichtlich auch nicht mehr für die FAZ
arbeitet.
Obwohl Herr Ulfkotte schon genügend
Unwahrheiten über mich verbreitet hat, erwähnt selbst er an
keiner Stelle, ich würde "die Internetseiten
gewaltverherrlichender extremistischer Islamistengruppen
pflegen". Daher erscheint Ihre Quellenangabe für obige
verleumderische Behauptung nicht nachvollziehbar. Der gesamte
Text aus Ulfkottes Buch über meine Person, sowie mein
Kommentar dazu, ist seit mehreren Monaten im Internet
nachlesbar unter: ...
Ihr nächster Vorwurf besteht darin,
dass ich den "radikalen Führer der Islamischen Republik Iran,
Ajatollah Chamenei", mein Oberhaupt nenne. Das Wort "Führer"
ist lediglich eine verfälschende Manipulation Ulfkottes bzw.
Ihrerseits. Dazu ist festzustellen, dass ich im Jahr 1995 ein
Buch veröffentlicht habe mit dem Titel "Das Leben des
Imam-ul-Ummah Ayatollah-ul-Uzma Seyyed Ali Al-Hussaini
Al-Khamene'i", in dem ich gar keinen Zweifel daran ließ, dass
ich diesen Mann als mein religiöses Oberhaupt verehre. Ist
solch ein religiöses Bekenntnis eines Angehörigen im
öffentlichen Dienst verboten? Das Buch ist damals wie heute in
jedem Buchhandel erhältlich unter der ISBN-Nr.: 3-9804844-0-8.
Falls Sie die Kosten des Buches scheuen, können Sie es auch
vollständig einsehen unter: ...
Pikant an der Geschichte ist nicht nur
die Tatsache, dass die Veröffentlichung zur Zeit der damaligen
CDU-Regierung in Deutschland erfolgte, sondern ausgerechnet zu
der Zeit Mitarbeiter des Innenministeriums bei einem Besuch an
meiner Arbeitsstelle mir eine Mitarbeit als V-Mann angeboten
haben. Eine einfache Nachfrage bei den zuständigen Stellen
wird Ihnen diesen Sachverhalt bestätigen. Warum gehen Sie erst
jetzt (also 8 Jahre danach) gegen mich vor, da Sie auf den
Oppositionsbänken Platz nehmen mussten? Oder sind Sie immer
noch nachtragend, dass ich damals jegliche "geheime" Mitarbeit
ausgeschlossen, aber eine offene Mitarbeit angeboten habe, die
Ihre Beamten allerdings nicht gewünscht haben?
Weiterhin behaupten Sie, dass ich
"leitender" Angestellter der Universität sei. Auch diese
Behauptung Ihrerseits ist unrichtig. Bereits nach der
Veröffentlichung des damaligen FAZ-Artikels (also vor einem
Jahr) habe ich in schriftlicher Mitteilung die
Universitätsleitung gebeten, mich von meinen Funktionen als
damaliger "Oberingenieur" zu entbinden, um Schaden von der
Universität abzuwenden. Seither bin ich ein einfacher
Mitarbeiter, der ein Projekt bearbeitet.
Den Höhepunkt Ihrer Vorwürfe bildet
der Hinweis, dass ich als Betreiber des Internetportals
www.muslim-markt.de für den "Boykott gegen Israel" werbe.
Zumindest diese Behauptung ist korrekt. Bitte teilen Sie mir
mit, auf welcher Rechtsgrundlage es einem Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes in seinem Privatleben – also außerhalb
des Dienstes – nicht erlaubt ist, so etwas zu tun, und auf
welches Arbeitsgerichtsurteil Sie sich beziehen? Ein
Boykottaufruf ist eine der friedlichsten Formen des
Widerstandes. Seit dem gemeinsamen Boykott gegen das ehemals
rassistische Südafrika gab es bundesweit alle möglichen
Boykottaufrufe gegen alle möglichen Länder und Unternehmen,
nicht nur von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, sondern
auch von Politikern; darunter auch Boykottaufrufe gegen
deutsche Unternehmen, die heute nicht mehr gewillt waren, für
die Verbrechen ihrer Urgroßväter zu zahlen.
In welchem Fall haben Sie jemals die
Entlassung eines Mitarbeiters aus dem öffentlichen Dienst
gefordert? Kann es sein, dass es hier nicht um einen
Boykottaufruf, sondern um den Schutz sämtlicher Völkerrechts-
und Menschenrechtsverbrechen des Sharon-Regimes geht, hinter
das Sie sich ganz offensichtlich stellen? Die Beweggründe der
Einzelpersonen Ihrer Fraktion für diese Anfrage sind mir nicht
bekannt, aber es erfüllt mich mit großem Unverständnis, mit
anzusehen, dass die größte Oppositionsfraktion im deutschen
Bundestag sich offensichtlich dem Schutz eines
völkerrechtsverbrecherischen und rassistischen Regimes eher
verbunden fühlt als dem Schutz der eigenen Staatsbürger, zu
denen ich im übrigen gehöre. Aber möglicherweise wussten Sie
das nicht. Damit würden Sie sich nur in die Reihen Ihrer
Parteikollegen im Bundesland Bremen einreihen. Die hatten
bereits am 18.9.2002 - also vor einem Jahr - eine
vergleichbare Kleine Anfrage in die Bremer Bürgerschaft
eingebracht und sich bei Nachfragen sogar Gelächter
eingehandelt. Ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung: ...
(wurde bereits im Buch
zitiert). Auch dieses aufschlussreiche Protokoll können
Sie vollständige nachlesen unter: ...
Erlauben Sie mir abschließend
folgenden Hinweis: Nicht eine der vielen Personen, die diese
Anfrage über mich in den Bundestag eingebracht haben, hat mich
vorher konsultiert und mit mir meine Situation und/oder meine
Beweggründe erörtert, und das, obwohl ich sehr leicht zu
erreichen bin! Eine Partei, die hinter dem Rücken eines
Nächsten Unwahrheiten über ihn verbreitet, die an Verleumdung
und Rufmord grenzen und deren Verbreitung möglicherweise sogar
strafrechtlich relevant ist, ist sicherlich kein Beispiel für
ein christliches Verhalten, für das Sie sich ja zumindest im
Parteinamen ausgeben. Wenn Sie wirklich Ihrer Verantwortung
gegenüber Ihren Wählern gerecht werden wollen, dann ist es
nicht angebracht, im Namen von Parteipolitik gegen die Muslime
in ihrem eigenen Land derart ungerecht vorzugehen. Sie nützen
damit niemandem, nicht einmal sich selbst!
Fairerweise teile ich Ihnen mit, dass
dieser Offene Brief im Muslim-Markt veröffentlicht wird.
Selbstverständlich bin ich bereit, ggf. auch Ihre vollständige
Antwort dazu zu veröffentlichen, rechne aber nicht damit, da
Sie offensichtlich den Weg über den Rücken eines Menschen
vorziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Die
Antwort der Bundesregierung folgte am 23.10.2003 als
Drucksache 15/1820:
Für die Prüfung der Verfassungstreue
von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gelten die vom
Bundeskabinett am 17. Januar 1979 unter Bezug auf die
Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die
Verfassungstreue-Prüfung im öffentlichen Dienst vom 8.
November 1978 verabschiedeten Grundsätze, die auf dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 und
der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober
1975 beruhen. Danach sind bei Verstößen von Beamtinnen und
Beamten gegen die politische Treuepflicht, z.B. durch
verfassungsfeindliche, gegen die Prinzipien der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung gerichtete Meinungsäußerungen oder
Aktivitäten, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
disziplinarische Schritte einzuleiten, die je nach Schwere der
Pflichtverletzung bis zur Entfernung aus dem Dienst führen
können. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des
öffentlichen Dienstes kann die Verletzung der politischen
Treuepflicht nach den tarifrechtlichen Vorschriften bis zu
einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung
führen. Die Feststellung und Ahndung von Pflichtverletzungen
von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erfordert stets
eine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Behörde. Die
Bundesregierung beabsichtigt für ihren Verantwortungsbereich
nicht, von diesen Grundsätzen abzuweichen.
Auch dieser Versuch, mich aus meiner
Lehrtätigkeit von der Universität Bremen auszuschließen war
also gescheitert. Inzwischen hatte ich zudem Lehraufträge
anderer Universitäten erhalten und ausgeübt, selbst im Osten
der Republik an der Universität Rostock. Doch meine Tage an
der Universität sollten trotz meiner Dauerstelle (ich war
unkündbar) gezählt sein. In wenigen Jahren sollte ein Ereignis
folgen, nach dem ich selbst meinen Hut nehmen würde, aber das
konnte ich damals noch nicht ahnen.