(In Klammern gesetzte Teile sind
Erläuterungen von eslam.de)
Artikel 152
Die Außenpolitik der Islamischen Republik Iran beruht auf
der Ablehnung jeglicher Form von Hegemonie und Selbstunterwerfung, sowie
auf der Erhaltung allseitiger Unabhängigkeit und territorialer
Integrität, der Verteidigung der Rechte aller Muslime, der Blockfreiheit gegenüber
Hegemonialmächten und auf gegenseitigen, friedlichen Beziehungen mit allen
friedliebenden Nationen.
Artikel 153
Abkommen jeglicher Art, die zu einer Ausübung von
Fremdherrschaft über die natürlichen Ressourcen, die
Wirtschaft, die Kultur, die Armee und andere Bereiche des Landes führen, sind
verboten.
Artikel 154
Die Islamische Republik Iran betrachtet die Glückseligkeit
des Menschen in der gesamten menschlichen Gesellschaft als ihr
Ideal und erkennt die Unabhängigkeit, die Freiheit und das Walten des Rechtes und der
Gerechtigkeit als ein Recht jedes Menschen in der Welt an. Obwohl sie sich
jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Nationen enthält,
unterstützt sie den gerechten Kampf der Unterdrückten gegen die Unterdrücker in
aller Welt.
Artikel 155
Die Regierung der Islamischen Republik Iran kann
denjenigen, die um politisches Asyl nachsuchen, Asyl gewähren, soweit sie nach
iranischen Gesetzen nicht als Verräter oder Kriminelle gelten.