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Das Ha’avara-Abkommen, auch bekannt als Transferabkommen, war
ein Vertrag, der 1933 zwischen dem nationalsozialistischen
Deutschen Reich und der zionistischen Organisation Jewish
Agency for Palestine geschlossen wurde.
Ziel des Abkommens war es,
Juden
aus Deutschland die Übersiedlung nach
Palästina zu erleichtern mitsamt einem Teil ihres
Vermögens. Das Abkommen wurde im August 1933 unterzeichnet.
Die Beteiligten waren das NS-Regime vertreten durch das
Reichswirtschaftsministerium, die Zionistische Vereinigung für
Deutschland und die anglo-palästinensische Handelsgesellschaft
Ha’avara Ltd. (hebräisch für „Transfer“), das der Namensgeber
des Abkommens ist.
Juden sollte es ermöglicht werden, ihr Vermögen trotz
Devisenbeschränkungen aus Deutschland mitzunehmen, indem sie
es indirekt über den Export deutscher Waren transferierten.
Ein
jüdischer Emigrant deponierte Geld auf ein Sperrkonto in
Deutschland. Von diesem Geld wurden deutsche Waren gekauft und
nach Palästina exportiert. Diese Waren wurden dort verkauft.
Der Erlös (abzüglich Gebühren) wurde dem Emigranten in
Palästina in palästinensischen Pfund ausgezahlt. Nach heutiger
Kenntnis wanderten ca. 60.000 deutsche
Juden
zwischen 1933 und 1939 über dieses Programm nach
Palästina aus. Das entsprach einem Viertel der zuvor dort
lebenden
Juden.
Insgesamt wurden ca. 100 Millionen Reichsmark (nach heutigem
Wert Milliarden) transferiert.
Das Abkommen stärkte die deutsche Exportwirtschaft und half
gleichzeitig beim Aufbau der jüdischen Infrastruktur in
Palästina, die später in die Besatzung führen sollte.
Viele
Juden
und zionistische Gruppen weltweit kritisierten die
Zusammenarbeit mit Hitler-Deutschland scharf, denn das
Abkommen unterlief den weltweiten jüdischen Boykott deutscher
Waren.
Das Ha’avara-Abkommen gilt als eines der umstrittensten
Kapitel in der Frühgeschichte des Zionismus. Aus Sicht
zionistischer Historiker war es eine Notlösung zur Rettung der
vom Tode bedrohten
Juden.
Aus Sicht palästinensischer Historiker hat sich Deutschland
damit intensiv mitschuldig an der folgenden
ethnischen Säuberung Palästinas. Während die
Bundesrepublik Deutschland ihre Schuld gegenüber
Juden
durch eine uneingeschränkte und bedingungslose Unterstützung
Israels über acht Jahrzehnte versucht hat wahrzunehmen, hat
sie gleichzeitig die Anerkennung
Palästinas verhindert und ihre Schuld an der
ethnischen Säuberung Palästinas nie eingestanden.