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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die mögliche Begegnung mit
Imam
Mahdi (a.) während seiner
Verborgenheit ist ein umstirttenes Diskussionsthema unter
Schiiten.
Die
Quran-Kommentatoren geben keine verlässliche
Interpretation eines
Verses an, wie solch eine Begegnung stattfinden könnte.
Aus verlässlichen
Überlieferungen [hadith] wird herausgelesen, dass
Begegnungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber nicht
erzwingbar sind durch bestimmte Rituale. Mehrere der
Zwölf Imame (a.) warnen ausdrücklich vor Fixierung auf
Visionen und einer vor Rezept-Spiritualität sowie vor
Menschen, die behaupten, Begegnungen „herstellen“ zu können.
Ein bekanntes Prinzip lautet: اللقاء ليس بيد العبد بل بإذن
الله وحده : Die Begegnung liegt nicht in der Hand des
Menschen, sondern allein bei
ALLAH. In der Geschichte gibt es einige Dokumentationen zu
Begegnungen, wie z.B. zum Bau der Moschee von
Dschamkaran.
Mystikern wie
Radschab Ali Nikuguyan wird eine Begegnung mit
Imam
Mahdi (a.) zugeschrieben. In der Biografie über ihn mit
dem Titel „Elixier der Liebe“,
geschrieben von
Muhammad Muhammadi Rayschahri, behauptet er, dass das
Bittgebet im
Vers
17:80: „Mein Herr,
lasse mich in Wahrhaftigkeit eintreten und in Wahrhaftigkeit
austreten und gewähre mir von Dir eine unterstützende Macht“
ein Türöffner sein kann. So behauptet er, dass derjenigen,
der den
Vers
40 Abende nacheinander vor dem Schlafengehen jeweils 100 Mal
rezitiert,
Imam
Mahdi (a.) dann sehen wird, allerdings mit der
Einschränkung, dass er ihm möglicherweise nicht erkennt. Die
Aussage hat aber keine Basis in den
Überlieferungen [hadith].
Die Aussagen eines
Arif
können persönlich inspirierend sein, sind aber keine religiöse
Norm und dürfen nicht als allgemeines Rezept verstanden oder
verbreitet werden.
Eine Begegnung mit
Imam
Mahdi (a.) ist
Gnade
und nicht Resultat einer Technik. Damit entzieht sie sich der
Verallgemeinerung. Viele
Gelehrte [faqih] warnen ausdrücklich davor, spirituelle
Erfahrungen Einzelner zu verallgemeinern oder zu
ritualisieren.