.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Moscheeverbote in Deutschland sind ein vergleichsweise junges
Phänomen und stehen im Konflikt mit dem Grundrecht auf
Religionsfreiheit.
Es gibt Moscheeverboten in Deutschland erst seit der
Änderung des Vereinsgesetzes im Jahr 2001 n.Chr., bei dem das
Religionsprivileg aufgehoben wurde.
Sie erfolgen fast ausschließlich nach dem Vereinrecht,
indem ein Innenministerium von Bund oder Ländern die
Behauptung aufstellt, dass die Schließung „wegen Bestrebungen
gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der
Völkerverständigung“ erfolgt sei. Alle Verboten erfolgen ohne
richterliche Anordnung und fast immer, ohne dass irgendeine
Straftat vorliegt, womit auch die Unschuldsvermutung
ausgehebelt wird. Nicht das Innenministerium muss klagen, um
den Moscheeverein zu verbieten, sondern der verbotene Verein
muss ggf. klagen, um seine Unschuld zu beweisen, was
angesichts des unspezifischen Vorwurfs nahezu unmöglich ist.
Durch eine Bestrafung mittels Verbot ohne juristische
Auseinandersetzung wird auch die Gewaltenteilung in
Deutschland ausgehebelt.
Die Moscheeverbote sind in der Regel mit Konfiszierung von
erheblichen Vereinsmitteln, darunter oft ein wertvolles
Moscheegebäude, verbunden. Deutschland nimmt bei
Moscheeverboten eine Spitzenstellung in der
Westlichen Welt ein, da es in anderen Ländern diese
offensichtliche Form der Aushebelung der Gewaltenteilung nicht
gibt.
Folgende Moscheeverbote in Deutschland sind bekannt, wobei die Liste
keinen Anspruch auf Vollständigkeit legt: