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Die Notwendige Voraussetzung einer Pflicht ist ein zentraler
Begriff der
Methodenlehre (Usul al-fiqh).
Er bezeichnet die notwendige Voraussetzung für die
Erfüllung einer
religiösen Verpflichtung [wadschib]. Damit ist eine
Handlung oder Bedingung gemeint, ohne die eine
religiösen Verpflichtung [wadschib] nicht ausgeführt
werden kann.
Die Kurzformel in der
Methodenlehre (Usul al-fiqh) dazu lautet: ما لا يتمّ
الواجب إلا به „Das, ohne das eine Pflicht nicht zustande
kommt.“ Als klassisches Beispiel gilt das
Ritualgebet, welches eine
religiöse Verpflichtung [wadschib] ist und je nach Umstand
die
rituelle Waschung [wudhu], die
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] oder die
rituelle Trockenreinigung [tayammum] zur Voraussetzung
hat. Ohne
rituelle Reinheit [tahara] bleibt das
Ritualgebet ungültig. Somit ist die
rituelle Reinheit [tahara] die notwendige Voraussetzung
für das
Ritualgebet.
Eine berühmte Fragestellung der
Methodenlehre (Usul al-fiqh) lautet: آیا مقدّمهی واجب،
واجب است؟ „Ist die Voraussetzung einer Pflicht selbst
verpflichtend?“ Die Antwort lautet:
„Ja“, aber mit
der Präzisierungen, dass es sie notwendig ist, sie allein zur
Pflichterfüllung führt und verfügbar ist. Später wurde die
Rechtsansicht verfeinert in: Die Verpflichtung ergibt sich
nicht eigenständig, sondern folgt indirekt aus der Pflicht des
Hauptakts. Ein Beispiel dazu ist die Erwerbstätigkeit. Zwar
ist die Erwerbstätigkeit eingeständig betrachtet keine
religiöse Verpflichtung [wadschib], aber da der Ehemann
die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zum Unterhalt seiner
Familie hat, folgt daraus indirekt die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zur Erwerbstätigkeit,
wenn er seine Verpflichtung nicht mit anderen erlaubten
Mitteln erfüllen kann.