Voraussetzung
Notwendige Voraussetzung einer Pflicht

Aussprache: muqaddimat al-waadschib
arabisch:
مقدّمة الواجب
persisch:
مقدّمه‌ی واجب
englisch:
the prerequisite of an obligation

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Die Notwendige Voraussetzung einer Pflicht ist ein zentraler Begriff der Methodenlehre (Usul al-fiqh).

Er bezeichnet die notwendige Voraussetzung für die Erfüllung einer religiösen Verpflichtung [wadschib]. Damit ist eine Handlung oder Bedingung gemeint, ohne die eine religiösen Verpflichtung [wadschib] nicht ausgeführt werden kann.

Die Kurzformel in der Methodenlehre (Usul al-fiqh) dazu lautet: ما لا يتمّ الواجب إلا به „Das, ohne das eine Pflicht nicht zustande kommt.“ Als klassisches Beispiel gilt das Ritualgebet, welches eine religiöse Verpflichtung [wadschib] ist und je nach Umstand die rituelle Waschung [wudhu], die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] oder die rituelle Trockenreinigung [tayammum] zur Voraussetzung hat. Ohne rituelle Reinheit [tahara] bleibt das Ritualgebet ungültig. Somit ist die rituelle Reinheit [tahara] die notwendige Voraussetzung für das Ritualgebet.

Eine berühmte Fragestellung der Methodenlehre (Usul al-fiqh) lautet: آیا مقدّمه‌ی واجب، واجب است؟ „Ist die Voraussetzung einer Pflicht selbst verpflichtend?“ Die Antwort lautet: Ja, aber mit der Präzisierungen, dass es sie notwendig ist, sie allein zur Pflichterfüllung führt und verfügbar ist. Später wurde die Rechtsansicht verfeinert in: Die Verpflichtung ergibt sich nicht eigenständig, sondern folgt indirekt aus der Pflicht des Hauptakts. Ein Beispiel dazu ist die Erwerbstätigkeit. Zwar ist die Erwerbstätigkeit eingeständig betrachtet keine religiöse Verpflichtung [wadschib], aber da der Ehemann die religiöse Verpflichtung [wadschib] zum Unterhalt seiner Familie hat, folgt daraus indirekt die religiöse Verpflichtung [wadschib] zur Erwerbstätigkeit, wenn er seine Verpflichtung nicht mit anderen erlaubten Mitteln erfüllen kann.

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