Hadschvollmacht
Pilgerfahrts-Vollmacht

Aussprache: wathiyqat taukiyl al-Hadsch
arabisch:
وثيقة توكيل الحج
persisch:
وکالت‌نامهٔ حج
englisch:
Hajj Authorization Document

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Eine Pilgerfahrts-Vollmacht oder Hadsch-Vollmacht ist ein Vollmachtsdokument, das es eine andere Person beauftragt, die Pilgerfahrt [hadsch] stellvertretend für jemand anderen durchzuführen.

Die Pilgerfahrts-Vollmacht autorisiert eine andere Person, die Pilgerfahrt im Namen des Vollmachtgebers zu unternehmen. Sie wird notwendig, wenn jemand ursprünglich einmal die Voraussetzungen zur Pilgerfahrt [hadsch] zwar erfüllt hat, aber die Pilgerfahrt [hadsch] dennoch nicht vollzogen hat und aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen triftigen Gründen nie wieder in der Lage sein wird, selbst zu pilgern. In solch einem Fall kann bereits zu Lebzeiten solch eine Vollmacht ausgestellt werden für eine Pilgerfahrt in Vertretung.

Zwar ist es nicht zwingend notwendig, die Vollmacht schriftlich auszustellen, aber es war üblich. Typische Inhalte einer Pilgerfahrts-Vollmacht sind Name und Identität des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten und die Gebühren, die der Vollmachtnehmer zusätzlich zu den Reisekosten veranschlagt.

Bei wohlhabenden Personen wurden in der Geschichte große Schmuckblätter erstellt, die heute in Museen ausgestellt sind, wie ein Exemplar im Museum für türkische und islamische Werke.

Foto Y.Özoguz (2015 n.Chr.)

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