.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Eine Pilgerfahrts-Vollmacht oder Hadsch-Vollmacht ist ein
Vollmachtsdokument, das es eine andere Person beauftragt, die
Pilgerfahrt [hadsch] stellvertretend für jemand anderen
durchzuführen.
Die Pilgerfahrts-Vollmacht autorisiert eine andere Person,
die Pilgerfahrt im Namen des Vollmachtgebers zu unternehmen.
Sie wird notwendig, wenn jemand ursprünglich einmal die
Voraussetzungen zur
Pilgerfahrt [hadsch] zwar erfüllt hat, aber die
Pilgerfahrt [hadsch] dennoch nicht vollzogen hat und aus
gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen triftigen
Gründen nie wieder in der Lage sein wird, selbst zu pilgern.
In solch einem Fall kann bereits zu Lebzeiten solch eine
Vollmacht ausgestellt werden für eine
Pilgerfahrt in Vertretung.
Zwar ist es nicht zwingend notwendig, die Vollmacht
schriftlich auszustellen, aber es war üblich. Typische Inhalte
einer Pilgerfahrts-Vollmacht sind Name und Identität des
Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten und die Gebühren,
die der Vollmachtnehmer zusätzlich zu den Reisekosten
veranschlagt.
Bei wohlhabenden Personen wurden in der Geschichte große
Schmuckblätter erstellt, die heute in Museen ausgestellt sind,
wie ein Exemplar im
Museum für türkische und islamische Werke.

Foto Y.Özoguz (2015 n.Chr.)