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Zakat-Freibetrag [hadd-i-nisaab]
Aussprache: hadd-ul-nisaab
arabisch: حَدُّ النِّصاب
persisch: حد نصاب
englisch: Nisab threshold
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.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Als Zakat-Freibetrag wird der Betrag bezeichnet, bis zu dem
keine
Zakat zu entrichten ist.
Gemeint ist die sogenannte Nisab-Grenze, Mindestgrenze,
Mindestschwelle, Bemessungsgrenze oder zakatpflichtiger
Mindestbetrag.
Für Güter, die den Freibetrag überschreiten, ist eine
Zakat jeweils abhängig vom jeweiligen Gut zu entrichten.
Die Freibeträge für Zakat-pflichtige Güter sind:
Die genaue Berechnung des Zakat-Freibetrags (Nisab) kann
geringfügig zwischen den
Vorbildern der
Nachahmung variieren. So ist z.B. bei
Großayatollah Ali Sistani der
Nisab 69,12 g Gold.
Bei den nicht-tierischen Gütern ist der Freibetrag ein
echter Freibetrag, und nur für die Menge oberhalb des
Freibetrags ist eine Abgabe zu entrichten. Bei den Tieren
beginnt die Abgabenpflicht, sobald der Freibetrag
überschritten wurde unter Mitberücksichtigung aller Tiere. |
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